Bekommt der Arzt Geld für das Ausstellen von Rezepten?

Hallo zusammen! :)

Ich habe 2x Fragen zum Thema Arzt/Allgemeinarzt und dem Ausstellen von Rezepten.

Frage Nr. 1: Es gibt Tage, da muss ich mal zum Arzt, weil ich z. B. krank bin oder mich irgendwie verletzt habe etc. Jedoch gibt es auch Tage, da gehe ich nur fix zum Arzt (rufe vorher dort an und frage nach einem Rezept, welches ich benötige .. für ein "logischerweise" verschreibungspflichtiges Medikament) .. gehe meist 1-2 Std. später dort vorbei und hole es mir ab .. das sind dann Rezepte, die ich teilweise regelmäßig dort ausgestellt bekomme .. und es bleibt immer beim gleichen Medikament, selbe Dareichssform .. Dosierung etc .. also quasi sehen die MTA's am PC, was ich immer bekomme .. und stellen es mir schließlich aus. Unter gewissen Umständen muss auf das ein oder andere Medikament bei mir noch eine Unterschrift des Arztes drauf.

Nun .. lange Rede, kurzer Sinn .. hier die eigentliche Frage: Das Ganze läuft ja über meine Krankenversicherung .. es handelt sich in diesen Fällen ja NICHT um ein Besuch beim Arzt inkl. Sprechstunde .. sondern einzig & allein um das Ausstellen eines Rezepts. Bekommt der Arzt das Ausstellen bezahlt von der Versicherung oder so .. oder kriegt er nur für das alleinige Ausstellen des Rezepts nichts bezahlt?! (Ich hoffe, ich habe mich nicht zu doof / kompliziert ausgedrückt?)

Zu meiner 2. Frage: Ich bin z. B. bei der Sprechstunde .. weil ich krank bin (egal, was ich habe ..)

Damit ich schnell fit werde, schreibt der Doc mir nun z. B. ein Antibiotikum auf .. wenn ich das in der Apotheke abgebe, steht ja auf dem Rezept drauf, welche Dosierung, Medikament UND nicht nur mein Name, sondern auch der Name des Arztes, der mir das Medikament verordnet hat. Zudem steht dort immer die Firma / "Marke" des Medikaments drauf .. z. B. STADA oder RATIOPHARM. Ist es nun so, dass der Doc eine Provision oder kleine "Belohnung" für das Verschreiben des Medikaments von der entsprechenden Firma erhält?

Btw noch eine kurze Frage .. auch direkt dazu: Kann der Arzt selbst einsehen/nachprüfen, ob das Medikament abgeholt bzw. gekauft wurde .. oder kann das nur die Apotheke selbst? Wenn ja, sieht er auch WANN ich das Medikament gekauft habe und von WO genau (also in welcher Apotheke) ich dieses bezogen habe?

Besten Dank für Eure Hilfe .. ich brauche bitte nur eine Antwort, wenn ihr euch hier sicher seid .. ich habe schon eine Vermutung zum Ganzen! Ich brauche KEINE schnelle, eilige Antwort .. aber richtig sollte sie sein.

Vielen Dank im Voraus nochmal & LG,

Jay

Medizin, Krankenversicherung, Allgemeinmediziner, Apotheke, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, Medizinische Fachangestellte, rezeptpflichtig, Pharmazeutisch-technischer Assistent
Obdachlos und keine Krankenversicherung

Zum Sachverhalt: Ich habe keine Krankenversicherung, somit auch keine KV-Nr. Das einzige was ich noch besitze ist ein Ausweis mit Wohnsitz O.f.W., eine Geburtsurkunde und meine Sozialversicherungsnummer.

Nun versuche seit Tagen bei einer Sachbearbeiterin für Tagegeld eine KV zu bekommen. Diese schickt mich zu meiner KV (die ich nicht besitze) um dort eine KV-Nr. zu erhalten. Ich wähle die AOK und gehe zur nächsten Filiale. Einem sehr findigen und hilfsbereiten Mitarbeiter schildere ich mein Anliegen.

Dieser schickt mich nach einigen Recherchen mit folgender Anweisung zur Tagesgeld-Sachbearbeiterin zurück:

AOK benötigt Betreuungsauftrag durch Träger:

Bitte Betreuungsauftrag schicken an

AOK -Die Gesundheitskasse für Nds- Geschäftsbereich Auslandsabkommen, Auslandsgeschäfte Hans-Böckler-Allee 13 30173 Hannover

Bitte angeben ob Krankenversicherungskarte o. Abrechnungsscheine benötigt werden und wohin ggf. die Krankenversicherungskarte geschickt werden soll.

Die Sachbearbeiterin scheint mit dieser Anweisung jedoch völlig überfordert zu sein. Auch eine Telefon-Nr. der zuständigen Sachbearbeiterin der AOK konnte ihr nicht weiter helfen und sie besteht weiterhin darauf, dass eine Anmeldung bei der KV bei vorhandener KV-Nr. automatisch erfolgt.

Ich gehe zwar momentan davon aus, dass sie noch gar nicht verstanden hat, das eine komplett neue KV benötigt wird und daher keine KV-Nr. angegeben werden kann. Jedoch, selbst wenn sie dass erkannt haben sollte, wie bekomme ich sie dazu, diesen Betreuungsauftrag abzusenden? Der gute Mann von der AOK hat mir geraten, ihr in letzter Instanz mit einer Unterlassungsklage zu drohen...

Ich gehe morgen Vormittag wieder zu ihrer Sprechstunde zwischen 11 u. 12 Uhr und melde mich dann wieder, wie es gelaufen ist.

Bis dahin würde ich gerne erfahren, welche Rechte und Pflichten ich mit einer KV als Obdachloser habe?

Rechte, Krankenversicherung, obdachlos, Pflicht

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