Was ist der Unterschied zwischen Unfall- und Krankenversicherung?
Hallo
geht um Österreich
Ich weiß, dass man wenn man wo arbeitet diese Versicherung zwangsweise hat, bzw. der Arbeitgeber einen da anmelden muss, bei einem geringfügigen job hat man nur die Unfallversicherung. Wenn man über die Geringfügigkeitsgrenze ist muss man alle 4 Versicherungen haben (Unfall- Kranken- Arbeitslosigkeits- und Pensionsversicherung)
Aber was genau zahlt die Unfallversicherung und was die Krankenversicherung?
Welche der beiden Versicherungen zahlt die durch die Behandlung/Aufenthalt im Krankenhaus anfallenden Kosten, wenn man durch einen Unfall verletzt wird? Wie verhält es sicher unterschiedlich wenn der Unfall in der Freiheit passiert ist, oder wenn er einen Anknöpfungspunkt zum Job hatte?
Bitte eine kurze Erklärung dbzgl.
PS: Es geht hier nicht um eine politische Diskussion, sondern ich würde gerne wissen, wie das stand jetzt rechtlich aussieht.
1 Antwort
Hey ;)
dann versuch ich mal, dir die Unterschiede näher zu bringen:
Wenn du einen Job hast, der über die Geringfügigkeit hinaus geht, dann bist du automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Diese übernimmt die Folgekosten und Reha ausschließlich bei beruflichen Unfällen.
Für den privaten Bereich musst du daher - wenn es dir wichtig ist - eine Private Unfallversicherung abschließen. Als Unfallereignis zählt beispielsweise, wenn du von der Leiter fällst, einen Fahrradunfall hast etc.
Jetzt mal zur Krankenversicherung: Wenn du erkrankst - Grippe, organische Erkrankungen etc. dann leistet die Krankenkasse. Diese übernimmt dann auch die Kosten für einen notwendigen stationären Aufenthalt. Ob in Österreich dann eine Eigenbeteiligung bezahlt werden muss, kann ich nicht beantworten.
Die Krankenkasse übernimmt zunächst auch Kosten, wenn du wegen eine Freizeitunfalls behandelt werden muss. Erkundigt sich dann aber bei dir, ob du eine private Unfallversicherung hast, um ggf. Kosten an die private Unfallversicherung weiter zu belasten. Hast du keine private Unfallversicherung, dann übernimmt deine Krankenkasse die angefallenen Kosten
Die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten in jedem Fall. Eine private Unfallversicherung sichert Dauerschäden mit einer Erwerbseinschränkung ab. Damit hat die Krankenkasse nichts zu tun.
Genau Die private Unfallversicherung musst du nicht abschließen. Sie bietet dir aber die Möglichkeit, Entschädigungen zu bekommen, wenn du zum Beispiel nach einem Unfall das Bein oder den -Arm nicht mehr benutzen kannst. Das leistet die Krankenversicherung nicht. Die Krankenversicherung übernimmt nur die Heilbehandlungsmaßnahmen.
Alles klar danke
Und die Unfallversicherung bei einem geringfügigen Job würde also nur bei für Unfälle die ich im Zusammenhang mit der Arbeit haben zahlen, oder?
Danke für die Antwort
Also macht es praktisch aber eh keinen Unterschied ob ich eine private Unfallversicherung habe, oder?
Weil wenn es mir eh sowieso bezahlt wird wenn ich einen Freizeitunfall habe.