Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
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Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Meinung des Tages: Klimaschutz ist Menschenrecht - wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?

Eine womöglich historische Entscheidung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied gestern, dass es ein Menschenrecht für effektiven Klimaschutz gibt. Diese Grundsatzentscheidung könnte künftig weitere Klagen nach sich ziehen...

Wer hat geklagt?

Werden elementare Menschenrechte verletzt, wenn der Staat nicht genügend für den Klimaschutz tut? Habe ich sogar das Recht, gegen staatliche und systematische Missachtung von Klimaschutzauflagen juristisch vorzugehen? Mit diesen und ähnlichen Fragen musste sich am gestrigen Tag der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) in Straßburg auseinandersetzen.

Geklagt hatten insgesamt drei unterschiedliche Parteien, von denen allerdings nur die Klage der "KlimaSeniorinnen" aus der Schweiz erfolgreich war. Dem der Umweltorganisation Greenpeace nahestehenden Verein gehören ca. 2.500 Frauen im Alter 60+ an. Der konkrete Vorwurf lautete, dass der Klimawandel mittlerweile immer häufigere und intensivere Hitzewellen nach sich ziehen würde, die gerade für ältere Menschen in vielen Fällen lebensbedrohlich seien. Aus Sicht der "KlimaSeniorinnen" hätte es die Schweiz in der Vergangenheit verpasst, dem Klimawandel aktiv und vehement entgegenzutreten.

Auch sechs junge Erwachsene aus Portugal sind mit ihrem Anliegen für mehr Klimaschutz nach Straßburg gezogen. Auslöser für ihre Klage waren die verheerenden Waldbrände in Portugal im Jahr 2017 sowie deren Sorge vor weiteren und häufiger stattfindenden Naturkatastrophen und deren Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit. Konkret richtete sich die Klage gegen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Es war das erste Mal überhaupt, dass mehrere Staaten gleichzeitig angeklagt worden sind.

Das Urteil

Die Klage der Portugiesen jedoch wurde vom EGMR abgewiesen. Begründet wurde das Urteil dahingehend, dass sie nicht - wie für gewöhnlich vorausgesetzt - zuvor die nationalen Gerichte konsultiert hätten, sondern direkt vor den EGMR gezogen seien.

Für die "KlimaSeniorinnen" hingegen gab es gestern allen Grund zur Freude; die Richter am EGMR entschieden, dass der aktuell nicht ausreichende Klimaschutz der Schweiz die Menschenrechte der Klagenden verletzen würde. Dabei entnahm der Gerichtshof dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 der Menschenrechtskonvention) ein Recht auf effektiven und nachhaltigen Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lebensqualität. Die Schweiz hätte es versäumt, ein CO2-Budget aufzustellen oder anderweitig zu erreichnen, wie stark die Emissionen reduziert werden müssten.

Angesichts der Komplexität des Themas sowie der Ermessensspielräume einzelner Staaten macht der Gerichtshof der Schweiz allerdings keine konkreten Vorgaben dazu, welche Maßnahmen das Land in der Praxis zu erbringen habe.

Ein wegweisender Präzedenzfall?

Das gestrige Urteil dürfte für weitere Klimaklagen in Zukunft durchaus Symbolwirkung besitzen. Zahlreiche Umweltschützer, Klimawissenschaftler und Aktivisten lobten die Entscheidung des EGMR als bahnbrechendes Urteil im Kampf gegen die Klimakrise. Eine Sprecherin von Greenpeace freute vor allem über die Tatsache, dass man nun "schwarz auf weiß" hätte, dass "Klimaschutz [...] Staatspflicht" sei. Klimaschützer rechnen damit, dass das Urteil auch für kommende Klimaklagen hierzulande als Inspiration dienen dürfte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?
  • Sollten Klimaschutzmaßnahmen künftig noch enger mit Menschenrechten verknüpft werden?
  • Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen wünscht Ihr Euch von Deutschland?
  • Wie sollten Staaten sanktioniert werden, die kein Konzept gegen den Klimawandel und den CO2-Ausstoß haben?
  • Wird zu viel Hysterie hinsichtlich des Themas Klimawandel betrieben?
  • Sollte ein Staat Unternehmen sanktionieren, die Klimawandelsünder sind?

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/egmr-klimaklage-vor-urteil-100.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/erste-klimaklage-vor-menschenrechtsgerichtshof-erfolgreich-19640917.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/klima-klagen-strassburg-egmr-1.6534413

https://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-klimaklage-egmr-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/klimaschutz-urteil-schweiz-100.html

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Meinung des Tages: Rückzug von X/Twitter aus der EU? - Wie steht ihr dazu?

Vor ungefähr einem Jahr übernahm der Milliardär Elon Musk den Kurznachrichtendienst Twitter. Danach folgten einige sehr turbulente Wochen für das Unternehmen. Auch im Bezug auf Finanzen gibt es Probleme: Seit Musk Twitter gekauft hat, sinken die Einnahmen

Aus Twitter wurde X

Im Juli diesen Jahres wurde aus Twitter dann X. Der berühmte blaue Vogel verschwand aus dem Logo, Musk änderte sein Profilbild zu einem weißen X auf einem schwarzen Hintergrund. Seinen Plänen nach soll X (ehem. Twitter) nach und nach umgebaut werden. Die Marke Twitter solle nicht weitergeführt werden, in Zukunft soll der Kurznachrichtendienst zu einer Multifunktions-App werden.
Damit fiel eine seit Jahren etablierte Marke, viele Mitarbeitende wurden entlassen und wie Musk kürzlich erklärte, haben sich seit der Übernahme die Einnahmequellen halbiert. Aktuell geht der Fokus mehr in Richtung des Abo-Geschäftes.

Gebühren für "Gratis"nutzer

In Neuseeland und auf den Philippinen können neue Nutzer in der Gratisversion X nur passiv nutzen. Beiträge können zwar gelesen, aber selbst nicht erstellt oder zitiert werden. Möglich ist das für neue Nutzer dort erst, wenn eine Gebühr von einem Dollar pro Jahr gezahlt wird.
Die Begründung für diese Maßnahme ist dabei recht simpel: Sie solle der Plattform helfen, künftig nicht mehr von automatisierten Bot-Accounts und Spamnachrichten überflutet zu werden.

Der mögliche Rückzug aus der EU

Es scheint, als würde Musk aktuell zudem überlegen, X für europäische Nutzer zu sperren. Ein paar Tage früher wollte die EU-Kommission von Musk eine Aufklärung über die Welle an Falschinformationen, welche sich über die Plattform verbreitet hatten.
Als Grund für einen möglichen Rückzug aus der EU werden die strengeren EU-Regeln genannt, welche zur Eindämmung von Falschinformationen dienen sollen. Für Internetdienste ein entsprechender Mehraufwand. Plattformen wie X/Twitter müssen künftig entsprechend zügiger unter anderem auf Hassrede reagieren und dagegen vorgehen.
Aufgrund der aktuellen politischen Lage und des Krieges in Nahost wollte die EU-Kommission von dem Nachrichtendienst eine Stellungnahme, wie dagegen vorgegangen wird. Der Kurznachrichtendienst tue bisher nicht genügend gegen die Verbreitung von Falschinformationen, wie etwa manipulierte Bilder oder Abschnitte aus Videospielen, die als reale Videos angepriesen wurden.

Deshalb wurde gegen das Unternehmen ein Verfahren eingeleitet, bei dem hohe Strafzahlungen warten könnten. Für den Fragenkatalog der EU-Kommission hatte der Milliardär Berichten zufolge kein Verständnis und überlegt nun, die Verfügbarkeit der App einzuschränken oder für Nutzer der Europäischen Union gänzlich zu sperren.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr die Entwicklung von X/Twitter seit der Übernahme? Nutzt ihr die Plattform noch oder habt ihr sie nie verwendet? Wie empfändet ihr eine Sperre für europäische Nutzer?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/musk-x-100.html
https://www.spiegel.de/netzwelt/twitter-nachfolger-x-testet-gebuehren-fuer-gratis-nutzer-elon-musks-neue-strategie-a-7c69b726-b7b1-46a2-a8a7-c7ec22a5683d
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/twitter-x-umbenennung-100.html

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Ebay Kleinanzeigen Interessent meines Autos will nach Besichtigung 150€ einklagen für Anfahrt? Ohne es zu kaufen? Ist das Rechtens?

Ich verkaufe aktuell mein kaputtes Auto auf eBay Kleinanzeigen. Das Auto ist von 1999, hat viele Mängel und auch keinen TÜV mehr. Ich habe versucht alle Mängel aufzuzählen und habe auch auf Anfrage den TÜV Bericht mitgeschickt. Der Interessent schrieb mir er würde mir Auto und Anhänger vorbei kommen und das Auto für den "BertragX" kaufen. Er meinte er bringt seinen Vater zur Besichtigung mit.

Als die Eltern gestern angekommen um das Auto zu kaufen waren sie extrem unfreundlich und haben nicht mal richtig guten Tag gesagt. Ihnen hat das Auto nicht gefallen und sie sind wieder gegangen und haben das Auto nicht gekauft.

Sie haben mich danach angeschrieben und verlangen 150€ für Anfahrt und Mietkosten des Hängers. Sie wollen zur Polizei und zum Rechtsanwalt und das Geld einklagen weil ich anscheinend nicht alle Mängel aufgeführt hätte. Ein Mängel war Rost aber dieser ist im TÜV Bericht nachzulesen. Der andere Mängel ist eine kaputte Naht am Fahrersitz welche mir nicht wirklich als Mängel aufgefallen sind weil es für mich eine normale Abnutzung ist nach 22 Jahren. Wie gesagt das Auto ist kaputt, hat keine Tüv und auch sonst viele Mängel.

Hat der Käufer hier ein Recht zu Klagen?Muss ich das Geld bezahlen weil er für eine Besichtigung extra angefahren ist?

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Sport-und Schwimmunterricht in Gymnasium - getrennte Umkleidekabinen Pflicht?

Hallo,

ich habe eine Frage. Auch wenn ich mich rechtlich doch ziemlich gut auskenne, komme ich hier in dieser Sache nicht weiter bzw. würde gerne mal eure Meinungen hören.

Folgender Sachverhalt:

Meine Tochter 8 Jahre geht auf eine Grundschule. Dieses hat in der Schule wöchentlich 1x 2 Stunde Sport, 1x 1 Stunde Sport und 1x 3 Std Schwimmen.

Die Sportstunden und Schwimmstunden werden in der Sporthalle und eigenen Schwimmhalle der Schule abgehalten.

Jedoch ist es bei dieser Schule anscheinend normal, dass sich Schüler und Schülerinnen gemeinsam in einer Sammelumkleide zum Sportunterricht umziehen solange sie keine 10 Jahre alt sind(Aussage der Schule). Erst ab der 5.Klasse würde dies getrennt stattfinden.

Im Schwimmunterricht gibt es getrennte Duschen und für diese Zeit können sich Mädchen in der Dusche umziehen nach dem Duschen, wenn die Jungs fertig sind. Diese ziehen sich in der Sammelumkleide um.

Jedoch geschieht es hier immer wieder, wie die Kinder in dem Alter sind, dass die Jungs in die Dusche reinplatzen wenn die Mädchen duschen, oder am umziehen sind.

Die Lehrerin entgegnet hier zu, das Schamgefühl sein noch nicht in dem Alter so ausgeprägt und es wäre halt kindliches Verhalten

Fakt ist nun, dass unsere Tochter sich seit einem Monat weigert am Sportunterricht teilzunehmen weil sie sich nicht umziehen möchte vor den Jungen. Ein Gespräch mit der Schulleitung hat nichts gebracht. Ebenfalls gibt es bezüglich anderer Mädchen ebensolche Verhaltensweisen.

Im Schwimmunterricht blockt meine Tochter seit zwei Wochen ab.

Die Mutter meiner Tochter mit der ich getrennt lebe,aber das gemeinsame Sorgerecht ausübe und auch über alles rede, möchte nun, dass ich juristisch gegen die Schule vorgehe.

Was haltet ihr davon? Bzw. wie würdet ihr als Eltern reagieren. Ich denke schon, dass man mit 8 eine eigene Selbstbestimmung haben sollte, was den Körper angeht, kann und will meine Tochter nicht zwingen sich nackt vor Jungs zu präsentieren und auch nicht, dass sie mit einer Ungenügend abgestraft wird wegen Weigerung.

Macht eine Klage vor Gericht gegen die Schule Sinn?

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Nachbar ruft ständig die Polizei und versucht mich wegen allem anzuzeigen

Mein Nachbar hat schon mehrere Klagen gegen mich angestrengt, jedoch ohne Erfolg (erfundene Geschichten). Jetzt hetzt er mir die Polizei ständig auf den Hals und nach 3 Jahren hatte er mal Erfolg und ich bekam ein Organstrafmandat wegen Lärmerregung um 15:45 Werktags neben einer stark befahrenen Straße!!! Hatte nur kurz was getestet & es gab nicht mal eine Verwarnung. Wenn ein Auto wieder mal vorbei fährt, hört man gar nichts. Aber so eine typische Fehlersucherei beim Nachbarn um ihn fertig zu machen ...

Ich fühle mich verfolgt, beobachtet und in meiner persönlichen Freiheit eingeengt. Er ist jedes Mal vor der Tür und sieht mich wenn ich komme, wann ich gehe, wer mich besucht etc. Ich hab endgültig die Schnauze voll.

Ich habe noch nie einen Nachbar angezeigt oder ähnliches. Ich will jetzt mit denselben Mitteln zurückschlagen. Was denkt ihr ist am besten? Ihn wegen seinen Hund anzeigen? Ihn genauso beobachten?

Das Problem ist, dass alles was ich mache wieder gegen mich verwendet werden kann. Für alles gibts ein Gesetz wie zB Stalking aber gegen Psychoterror soll es nichts geben? Ich hab den Nachbar bisher immer ignoriert aber ich lasse mich nicht mehr klein kriegen! Warum fällt sowas nicht unter Belästigung oder ähnliches? Ich werde sicher nicht ausziehen! Ich verstehe nun warum es viele psychische Störungen gibt und manche Leute "durchdrehen". Ich will es aber nicht so weit kommen lassen.

Was kann ich tun um mich gegen meine Nachbarn zu wehren?

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