Gegnerische Versicherung lehnt ab zu zahlen und mir fehlt das Geld zum Klagen.Was soll ich tun?

Hallo zusammen,
mein Auto wurde von einem anderen Auto beim Rückwärts-parken gerammt. Die gegnerische Versicherung Allianz hat durch einen eigenen Sachverständiger die Schäden gutachten lassen. Die von dem Sachverständiger bzw. Allianz festgestellte Reparaturkosten war ~800€ mit Mwst. Ich war sehr skeptisch und hatte selber einen Gutachter beauftragt. Der hat die Kosten für Reparatur ungefähr um die 3300€ festgestellt. Dann hatte ich mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen und das neue Gutachten der Versicherung eingereicht. Nach mehr als zwei monatigem Warten, lehnt die Versicherung ab sämtliche Kosten zu zahlen, es sei denn, die von meinem Gutachter geltend gemachten Schäden nicht aus dem Unfall stammen.
Leider habe ich keine Rechtschutz-versicherung. Nun fehlt mir das Geld fürs Klagen. Ich werde einen Antrag um die Prozesskostenhilfe machen. Aber ich bin nicht sicher ob die überhaupt bekomme. Ich bin ein ausländischer Student und bin von den Eltern finanziert. Ich habe einen Mini-Job, wobei ich nicht so viel arbeiten kann (höchstens ~450€ pro Monat), da ich meistens mit dem Studium beschäftigt bin. Was soll ich machen, wenn ich die Prozesskostenhilfe nicht bekomme? Gibt es einen anderen Weg? Ich würde mich sehr freuen auf euren Ratschlag. Ich bedanke mich ganz ganz herzlich für eure Aufmerksamkeit und Hilfe.

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Unterlassungsklage wegen zu lauten Nachbarn einreichen. Wie läuft das ab?

Hallo,

meine Nachbarn streiten sich oft extrem laut und meistens geht das über Stunden bis 4 Uhr morgens! Jede Woche 1-2 mal ist das der Fall. Manchmal wird auch Musik laut aufgedreht mitten in der Nacht oder Türen zu geknallt. Die Polizei hab ich schon oft gerufen und dann ist auch meistens Ruhe, aber auf Dauer ist mir das zu dumm.

Darauf angesprochen hab ich sie schon, aber es fand kaum Kommunikation von deren Seite statt. Auch hab ich ihnen vor kurzem einen Brief geschrieben und nochmal angeboten, darüber zu reden. Auch darauf keine Reaktion. Stattdessen gab es am Freitag und gestern wieder Krach.

Das ganze tue ich mir jetzt schon 3 Jahre an und langsam bin ich mit den Nerven am Ende. Oft kann ich garnicht schlafen und muss dann am nächsten Tag müde zur Arbeit.

Freunde haben mir jetzt empfohlen, eine Unterlassungsklage einzureichen. Meine Wohnung ist aber nur gemietet. Daher die Frage: Wer reicht die Klage ein? Vermieter oder ich selbst? Wie genau ist der Ablauf, also was muss ich tun? Welche Kosten kommen auf mich zu und wird es von meinem Rechtsschutz übernommen?

Danke vorab!

PS: Ich habe auch eine Liste angefertigt von den letzten Monaten, wann die Ruhestörungen stattfanden und ich habe Tonaufnahmen.

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Auto Privat verkauft, nach 1 Tag Zahnriemen wohl gerissen, Käufer fordert Geld zurück...

Hab vorgestern meinen Golf IV Baujahr 1998 206.000KM verkauft von Privat zu Privat.

Gestern abend meldet sich der Käufer bei mir und fordert sein Geld zurück weil er auf der Autobahn bei Tempo 140 stehen geblieben ist, alle Kontrollleuchten hätten aufgeblinkt und er musste abgeschleppt werden. Da mein "Stiefschwiegervater" KFZler ist, er sich also auskennt meinte er dierekt dass wohl der Zahnriemen gerissen ist und somit ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto da so eine Reparatur bis zu 2000 euro kosten kann. Ich werde zusammen mit ihm und unserem "haus-Schrauber" nachher den Käufer aufsuchen da dieser direkt im Nachbarort wohnt.

Dieser hat nachdem das ganze passiert ist direkt mit Anwalt gedroht und dass er das Geld zurück haben möchte. Jetzt habe ich natürlich angst vor Erstattungskosten da ich im moment alles andere als flüssig bin, da ich erst seit anfang des Monats wieder Arbeit hab nach 3 monaten Hartz IV.

Die Frage ist, kommt er mit seinen Forderungen durch wenn das ganze tatsächlich vor Gericht enden sollte, womit er drohte oder brauche ich wie in vielen Foren erwähnt keine Befürchtung zu haben? Wir verwendeten folgenden Kaufvertrag

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1337094762676171470274/kfz-kaufvertrag.pdf

Der Käufer hat Probefahrt gemacht und sogar am selben Tag des Kaufes seinen "Haus-Schrauber" nochmal unter das Auto kucken lassen, alles in Ordnung seiner Meinung nach, er hat das Auto anschließend ja genommen.

In wie weit muss ich nun "Befürchtungen haben"

Mit dem Passus: " Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Auss chluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzlich e oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben , Körper oder Gesundheit.

bin ich doch eigentlich auf der sicheren Seite, oder?

Ich bin niemand der einen anderen übers Ohr hauen will oder ähnliches, und wenn ich das Geld hätte würde ich ihm sogar einen Teil wieder erstatten, aber das geht alles im Moment leider nicht, deswegen muss ich auf den Passus "gekauft wie gesehen" beruhen.

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Vorgerichtliche Inkassokosten einklagbar?

Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problemchen: ich als Selbständiger habe neulich eine Rechnung nicht rechzeitig bezahlen können, und nach der 3. Mahnungen per eMail habe ich die Hauptforderung einschließlich der 7,50 € Mahngebühren bezalt. Zeitgleich hat sich ein Inkassobüro bei mir gemeldet. Nicht schön, aber so etwas passiert. Die Hauptforderung betrug 67 €, angebliche Mahnkosten des Auftraggebers (bei vollautomatisiert versendeten eMail-Mahnungen) nun 20 €, Inkassokosten gut 70 €.

Da Inkassokosten in der ständigen Rechtsprechnung nicht anerkannt werden (Schadensminderungspflicht des Gläubigers), habe diese dann auch nicht mehr bezahlt.

Hier ein paar Gerichtsurteile dazu: http://alt.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/archive/index.php/t-53663.html?s=e8d981aacba0b3fffb5fcbf9e87e13d4

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall, da hatte das Inkassobüro dann auch recht bald aufgegeben.

Heute habe ich jedoch einen Brief eines (mit dem Inkassobüro verbundenen) RA erhalten. Das hat mich dann doch etwas erstaunt. Er fordert neben den vorgerichtlichen Inkassokosten nun auch seine Geschäftsgebühr und Auslagen. In der Summe sind wir jetzt bei 153 €.

Ich habe eigentlich keine große Lust, meinen Anwalt mit diesem Blödsinn zu behelligen. Die 153 € möchte ich natürlich auch nicht zahlen. Ich könnte mir vorstellen, die Differenz zu den 20 € angeblichen Mahnkosten noch zu bezahlen und es dann darauf ankommen zu lassen.

Es wäre nicht das erste Mal, daß ich mich vor Gericht selbst vertreten hätte. Aber besonders scharf bin ich da natürlich auch nicht drauf, zumal der Gerichtsstand laut AGB sicherlich beim Gläubiger wäre.

Wie sind Eure Erfahrungen? Wie reagieren Gerichte und Inkassodunstkreis bei "Vollkaufleuten"? Gibt's da Unterschiede? Mahnbescheid wär ja nicht das Problem - dem würde ich widersprechen. Aber eine Klage wegen vorgerichtlicher Inkassogebühren? Ist das wahrscheinlich? Bluffen die? Was meint Ihr?

Rechtsanwalt, Inkasso, Klage, Mahnbescheid

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