Ebay Kleinanzeigen Interessent meines Autos will nach Besichtigung 150€ einklagen für Anfahrt? Ohne es zu kaufen? Ist das Rechtens?
Ich verkaufe aktuell mein kaputtes Auto auf eBay Kleinanzeigen. Das Auto ist von 1999, hat viele Mängel und auch keinen TÜV mehr. Ich habe versucht alle Mängel aufzuzählen und habe auch auf Anfrage den TÜV Bericht mitgeschickt. Der Interessent schrieb mir er würde mir Auto und Anhänger vorbei kommen und das Auto für den "BertragX" kaufen. Er meinte er bringt seinen Vater zur Besichtigung mit.
Als die Eltern gestern angekommen um das Auto zu kaufen waren sie extrem unfreundlich und haben nicht mal richtig guten Tag gesagt. Ihnen hat das Auto nicht gefallen und sie sind wieder gegangen und haben das Auto nicht gekauft.
Sie haben mich danach angeschrieben und verlangen 150€ für Anfahrt und Mietkosten des Hängers. Sie wollen zur Polizei und zum Rechtsanwalt und das Geld einklagen weil ich anscheinend nicht alle Mängel aufgeführt hätte. Ein Mängel war Rost aber dieser ist im TÜV Bericht nachzulesen. Der andere Mängel ist eine kaputte Naht am Fahrersitz welche mir nicht wirklich als Mängel aufgefallen sind weil es für mich eine normale Abnutzung ist nach 22 Jahren. Wie gesagt das Auto ist kaputt, hat keine Tüv und auch sonst viele Mängel.
Hat der Käufer hier ein Recht zu Klagen?Muss ich das Geld bezahlen weil er für eine Besichtigung extra angefahren ist?
6 Antworten
Nein, hat er nicht. Im Gegenzug hättest du das Recht die Abnahme des Fahrzeugs einzuklagen, da ihr Verkaufsgegenstand, Zustand, Preis und Abholdatum definiert habt, gilt das eigentlich als Kaufvertrag. Darauf würde ich ihn mal hinweisen, wenn sie dir mit 150 € kommen, kommst du ihnen und klagst den entstandenen Kaufvertrag ein. 🤨
Das Thema könnte man auch anders herum betrachten. Im Grunde genommen hat der Interessent das Auto gekauft, ohne es sich anzusehen.
Tatsächlich könntest du deinerseits auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.
Realistisch kommt da hin wie her nichts bei rum.
Weise die Forderung freundlich aber bestimmt zurück. Zur Polizei ist kompletter Quatsch. Es steht keine Straftat im Raum. Eine Klage seinerseits hat keine Aussicht auf Erfolg.
Du kannst Dich gern mit mir zusammen über diesen Menschen totlachen, Das wäre UNSINN. Dieser Mensch hat vonJura nicht nur keine Ahnung, sondern ist auch vverwirrt,
Er er kennt weder die Voraussetzungen für das Zustandekommen von Verträgen, er hat auch nicht den Begriff der "Aufforderung zur Abgabe eine Angebotes" gehört, und weiß nichts über die Grundlage für Schadesersatz,
Er ist einfach ein DUMMBABBELER.
Solltest Du auch inhaltliche Anmerkungen haben, dann kann man Dir zuhören. Wenn es Dir aber darum gehen sollte, dich in den Vordergrund zu spielen ohne Kenntniss der Umstände, dann bist Du zu bedauern.
Es zeigt sich ja wer sich in den Vordergrund spielt. Das Niveau ist mir zu niedrig. Einen schönen Tag noch!!
Ich würde ihm sagen, er soll mal die Augen schließen, dann sieht er, was er von Dir bekommt!
Der Typ kann Dir gar nichts! Netter Versuch!
Dann soll der Spinner dich doch Verklagen. Ich Behaupte mal, er wird es nicht tun und sich nicht mehr melden. Hatte so einen ähnlichen Fall selbst einmal. Als der mir drohte, gab ich ihm ein ja machen sie das ruhig. Ist mir eine Freude ihr Gesicht zu sehen wenn sie noch die Anwalts und Gerichtskosten zu den angeblichen 150€ zahlen müssen.
Da kam nichts mehr.
Sorry, aber wer so eine Rechtschreibung hier an den Tag legt, der sollte lieber nicht so Großspurig auftreten. Wenn deine Kenntnisse der Rechtsprechung genauso sind wie deine Rechtschreibung, dann Mahlzeit.