defektes Schloss mitten in der Nacht - wer zahlt den Schlüsseldienst?

Hi, hier mal eine kurze Schilderung dessen was mir gestern Nacht ergangen ist.. Ich bin kurz nach 24 uhr bereits im Schlafanzug und natürlich ohne Handy^^ nochmal kurz mit meinen Hunden vor die Tür ...als ich dann wieder rein und endlich ins Bett wollte hat sich der Schlüssel im Schloss der Wohnungstür kein mm mehr bewegen lassen. Auch der Ersatzschlüssel aus meinem Auto hat sich ebenso wenig bewegen lassen. Ich bin daraufhin dann zu einem Bekannten den ich aus dem Bett klingeln musste um sein Telefon eben fürs bestellen eines Schlüsselnotdienst zu gebrauchen. Der Notdienst hat dann fast eine Stunde an meinem Schloss rum gedoktort bis ich gegen halb 3 uhr morgens endlich wieder rein konnte. Er meinte dann dass mein Schloss eindeutig hinüber wäre und hat mir ein neues eingebaut. Der ganze Spaß hat mich dann "nur" 185 Euro gekostet ...einerseits eine ordentliche Stange Geld aber andererseits habe ich da auch schon von ganz anderen Summen gehört.

Naja, heute habe ich dann gleich meine Hausverwaltung diesbezüglich kontaktiert und um Kostenübernahme gebeten. (Ich wohne erst seit Februar dort und habe auch das alte Schloss noch hier an dem sich der defekt schnell und deutlich erkennen lässt) Die haben mir am Telefon auch gleich bestätigt, dass Sie für den Mangel verantwortlich wären und entsprechend die Kosten tragen müssten, ich mich jedoch an die Hausverwaltung hätte wenden müssen. Da ich mich aber nicht direkt an die Hausverwaltung gewendet habe könnte es sein dass eine Nachträgliche Kostenübernahme nicht möglich sein ...ich werde am Montag diesbezüglich bescheid kriegen.

Ich finde den Einwand dass ich mich direkt an die Hausverwaltung hätte wenden müssen jedoch etwas fragwürdig da ich nicht bei Vertragsabschluss oder der Wohnungsübergabe auf diese Bedingung hingewiesen wurde. Auch steht nichts entsprechendes in meinem Mietvertrag oder der Hausordnung. Außerdem war es mitten in der Nacht und ich habe es gar nicht in Erwägung gezogen um die Zeit noch jemanden von der Hausverwaltung ans Telefon zu kriegen. Sie meinte zwar dass sie extra für solche Fälle eine 24h Hotline hätten, aber auch darauf habe ich vorab nie einen Hinweis erhalten - Im Gegenteil, in unserem Hausflur hängt zwar eine Tafel mit diversen Nummern der Verwaltung und der Hausmeister, jedoch sind zu allen dort aufgeführten Telefonnummern jeweils Sprechzeiten angeben die bis maximal 18uhr reichen.

Meiner Einschätzung nach ist es ein Fehler der Hausverwaltung auf ihre Bedingungen nicht aufmerksam gemacht zu machen.

...was meint ihr? :-/

Mietrecht, schluesseldienst, Hausverwaltung
Schätzung des Wärmeverbrauchs angedroht, obwohl ich jederzeit erreichbar bin für Ablesung. Hilfe =(

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin am 1. März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen in Hannover (GBH). Im April und im Mai bekam ich jeweils einen Brief von der GBH, in denen behauptet wurde, dass die Ablesung der Wohnungszwischenzähler sowie der Austausch der Messampullen an der Heizung nicht vorgenommen werden konnte, weil ich trotz mehrmaliger Benachrichtigung nicht anwesend war. Das Problem ist: Ich bekam nie eine solche Benachrichtigung! Ich sollte mich also immer bei der Firma (ISTA) telefonisch melden, die die Ablesung und den Austausch der Messgeräte vornimmt. Ich habe dort sowohl im April als auch im Mai angerufen. Im Mai wurde mir am Telefon gesagt, dass ich innerhalb der nächsten Wochen einen Termin zugeschickt bekomme. Ich habe bis heute keinen Termin zugeschickt bekommen! In den Briefen vom April und Mai schrieb mein Vermieter auch, dass mein Wasser- und Wärmeverbrauch geschätzt werden müsste, wenn ich mich nicht umgehend mit der Firma ISTA in Verbindung setze. Dies habe ich beide Male getan, aber mir wurde nie ein Termin zugeschickt.

Ich mache mir nun langsam Sorgen, dass ich zu Unrecht hohe Kosten bezahlen muss bei der Nebenkostenabrechnung, weil der Wärmeverbrauch nur geschätzt wird. Ich habe vor Sorge heute erneut bei ISTA angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass der Auftrag zum Austausch der Messampullen unter der Liegenschaftsnummer schon lange vorliegt, aber noch nicht ausgeführt wurde. Sie sagte, dass der Austausch der Messampullen schon bis Juni hätte erfolgt sein müssen. Sie beruhigte mich auch, dass noch kein Wärmeverbrauch geschätzt werden muss, da die Heizperiode seit meinem Einzug im März noch nicht da ist, weil wir es noch Sommer haben. Der Austausch der Messampullen sei aber trotzdem dringend. Die Dame erwähnte auch, dass unter der gleichen Liegenschaftsnummer noch mehrere Mieter betroffen sind, bei denen der Austausch der Messampullen bislang nicht vorgenommen wurde. Sie sagte, dass ich da nichts machen kann, sondern nur meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter. Sie sagte, dass sich meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter umgehend beim Kundencenter von ISTA melden soll und dort Druck machen soll, dass der Auftrag ausgeführt wird. Dieses komplette Gespräch teilte ich meinem Vermieter heute per E-Mail mit.

Nun mache ich mir Sorgen, dass mein Vermieter sich nicht bei ISTA meldet, da er schon damals immer schrieb, dass ICH mich bei ISTA melden soll wegen eines Termins. Was soll ich machen, wenn mein Vermieter sich nicht darum kümmert? Dann würde zu Unrecht mein Wasser- und Wärmeverbrauch GESCHÄTZT werden, obwohl ich jederzeit erreichbar bin. Müsste ich bei so einer Schätzung viel nachzahlen eurer Meinung nach oder eher wenig oder Garnichts? Ich beziehe ALG II und mache mir auch Sorgen um eine Mieterhöhung, falls durch die Schätzung eine hohe Nebenkostennachrechnung kommt. Was soll ich machen, falls sich mein Vermieter nicht bei ISTA meldet?

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, ALG II, Hartz IV, Hausverwaltung, Nebenkosten
streit mit hausmeister, soll ich die verwaltung informieren?

moin moin,

ich wohne souteran, meine fenster sind in höhe der grasnarbe. vor meinem küchenfenster steht ein busch der sich die letzten jahre ganz schön ausgebreitet hat. letzte woche hat unser hausmeister (gärtner) diesen ziehmlich kurz runter rasiert. unter dem busch lag einiges an müll, ua. eine tüte leerer bierflaschen. der gärtner der nur für die pflege der aussenanlagen zuständig ist hat den müll aber liegen gelassen und ich musste die ganze woche wenn ich in der küche saß dort drauf gucken.

als der gärtner gestern morgen den rasen mähte öffnete ich das fenster und sagte ihm das er bitte den müll vor meinem fenster entsorgen solle. er drehte sich nur um und sagte "da es nicht sein müll währe. würde er es auch nicht mitnehmen".

daraufhin ist mir die hutschnurr geplatzt, ich holte einen besen, angelte die mülltüte aus dem gebüsch und warf sie ihm hinterher. dann habe ich ihm bestimmt an die 20 beleidigungen an den kopf geworfen.

kurz darauf bin ich zur arbeit gefahren, als ich wieder kam war der müll verschwunden.

ich/wir bezahlen dem gärtner monatlich so viel geld, aber er macht nur das nötigste und wenn man ihn drauf anspricht, dann kommen noch dumme sprüche.

soll ich die hausverwaltung darüber informieren, auch mit meinem ausraster, oder würdet ihr das dabei belassen und erstmal abwarten was als nächstes kommt ?

Mieter, Hausmeister, Hausverwaltung, Streit, Mehrfamilienhaus
Vermieter gibt Kaution nicht frei

Hey IHRs

kurz zu meinen Sachverhalt:

-Kündigung des Mietverhältnis Juni 2013 -reibungslose Übergabe mit unterschriebenen Übergabeprotokoll -schriftliche Erinnerung September 2013 zu offenen Rechnung (Strom,Reparaturen etc.) an die private zuständige Hausverwaltung zwecks Freigabe Mietkautionskonto ->keine Reaktion

-02.04.2014 telefonischer Kontakt zur Hausverwaltung ->offene Rechnung vom September 2013 einer Wartung des Boilers in Höhe von ca 115€ ->lt. Mietvertrag vom Mieter einmal jährlich durchzuführen ->Rechnungsanforderung

Ich muss leider gestehen das ich diese Zeilen im Mietvertrag großzügig überlesen habe und dementsprechend erbost über diese offene Rechnung gewesen bin, da man nach einen halben Jahr ohne Reaktion der Hausverwaltung telefonische darüber eine Information bekommt das es eine offene Rechnung vom September 2013 gibt.Nun habe ich natürlich nach der Freigabe des Kontos gebeten um die Rechnung zu begleichen...und bekam die Antwort das ich ein Schreiben fertig machen soll, dass ich nach erhalt der Kaution die Rechnung begleich.Meine Antwort:Nach einen halben Jahr angemessener Frist, habe ich einen Anspruch auf meine Kaution ohne ein Schreiben fertig zu machen und zahle keinen Cent ohne erhalt einer Rechnung.

  1. Frage: Wie lange kann sich der Vermieter tatsächlich die Kaution einbehalten?
  2. Frage: Kann man nach einen halben Jahr von einer Kautionsunterschlagung sprechen?

-11.04.2014 telefonischer Kontakt zur Hausverwaltung ->Rechnung zur Prüfung beim Anwalt der Hausverwaltung zwecks Rechtslage in diesem Fall

Trotz dringender aufforderung der Unterlagen warte ich nun schon knapp 1 1/2 Wochen auf die Rechnung und bekomme immer mehr das Gefühl das "Hier etwas nicht stimmt".

  1. Frage: Wie verfahren?
  2. Frage: Wer ist im Recht?

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich bereits im voraus :-)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Kaution, Vermieter, freigabe, Hausverwaltung, Unterschlagung

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