Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft (Hartz 4)?

Hey,

ich bin aktuell 18 Jahre alt und wohne mit meinem Bruder (16 Jahre) und meiner Mutter in einer Wohnung.

Aktuell gehe ich für ca.1100,-€ (Netto) arbeiten. Laut meiner Recherche dürfte ich nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter zählen, da ich Einkommen erziele, welches zur Deckung meines Lebensunterhaltes ausreicht.

Nun habe ich aber folgendes gelesen:

"Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) liegt auch bei Bewohnern der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. [...]
Danach muss jeder für sich selbst einkaufen, seine Wäsche selber waschen, eigene Möbel kaufen, etc."

a) Somit würde ich ja, trotz meines Einkommens, zur Bedarfsgemeinschaft zählen oder?

Ich glaube aber gelesen zu haben, dass das Jobcenter in der Beweispflicht ist und somit ja eig. mir nachweisen müsste, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht.

b) Aber wie sollen/wollen die das beweisen?

c) Kann ich nicht einfach behaupten, dass keine BG zwischen mir und meiner Mutter und meinem Bruder mehr besteht, ich aber weiter in der Wohnung wohne und mich aber selbst um meinen Lebensunterhalt kümmere. Und würde das dann zu einer Haushaltsgemeinschaft führen?

d) Und wäre eine Haushaltsgemeinschaft eher nachteilig für meine Mutter?

Arbeit, Familie, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, haushaltsgemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen
UMFRAGE! Darf man mit ALG 2 (Hartz 4) ein Auto besitzen und unterhalten?

UMFRAGE!

Guten Morgen.

Zur Zeit bekomme ich leider ALG 2 (auch Hartz 4 genannt), worauf ich nicht grade stolz bin.

Wie dem auch sei, trotz dessen mache ich grade meine Fahrerlaubnis Klasse B (wird oft von potenziellen Arbeitgebern verlangt) und würde auch gerne, wenn ich den Führerschein habe, mein erstes eigenes Auto haben.

Mein erstes eigenes Auto soll definitiv gebraucht sein, nicht allzu teuer und ist eher für die Stadt oder falls möglich für den Beruf gedacht, als für weitere längere Strecken.

Soviel zum Hintergrund meiner Frage.

Ich habe mal gehört, dass Menschen mit ALG 2 kein eigenes Auto haben dürfen, weil es Ihnen als Vermögen angerechnet wird und den Bedarf an ALG 2 mindert.

UMFRAGE!

Darf also ein Mensch mit ALG 2 (Hartz 4 Bezieher) ein eigenes Auto kaufen, haben und unterhalten oder ist ihm dieses verboten oder untersagt?

Bitte wählt aus den vorhandenen Antwortmöglichkeiten aus.

Vielen Dank für alle Antworten und Teilnahmen.

Ja, man darf ein Auto bei Hartz 4 haben ... 96%
Eigene Antwort / Andere / Sonstige 4%
Man darf nicht nur, sondern ... 0%
Nein, man darf kein Auto bei Hartz 4 haben ... 0%
Es ist nicht nur verboten, sondern ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, wenn ... 0%
Vielleicht darf man eines haben, aber ... 0%
Auto, Recht, Führerschein, ALG II, Fahrerlaubnis, Hartz IV, Jobcenter, Pflicht, Finanzen und Verwaltung

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