Liebe Leute,

oft sind im Mietvertrag über eine Wohnung neben der Kaltmiete auch Kosten für eine Einbauküche separat ausgewiesen.

Deshalb behaupten Jobcenter immer öfter, dass eine Einbauküche nicht zu den Kosten der Unterkunft gehört. Eine Übernahme wird abgelehnt.

Muss das Jobcenter die Kosten für eine Einbauküche übernehmen?