Nachzahlung Hartz4? Pfändung?

2 Antworten

Nein, ggf. wehren.

https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/pfaendbarkeit-von-nachzahlungen/

3. BGH-Entscheidung v. 24.01.2018 (VII ZB 21/17)

Bundesgerichtshof

Zur Unpfändbarkeit von ALG-2-Nachzahlungen

In dem entschiedenen Fall ging es um eine Nachzahlung (im Jahr 2014) von ALG 2 in Höhe von über 5.000 €. Nachdem diese Nachzahlung einging, beantragte die Schuldnerin gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die Freigabe dieser Nachzahlung auf dem Konto. Das Gericht gewährte dies, allerdings legte der Gläubiger hiergegen Beschwerde ein.

Das Beschwerdegericht bestätigte die Freigabe des Vollstreckungsgerichts, da die Nachzahlung den Monaten zuzurechnen sei, für die sie erfolgt seien. Da sich daraus keine pfändbaren Beträge für die einzelnen Monate ergaben, sei auch die Gesamtnachzahlung als unpfändbar einzustufen.

Woher ich das weiß:Recherche