Nachzahlung Hartz4? Pfändung?
Guten Abend,
Ich habe eine Kontopfändung und bekomme nun 3 Monate Hartz4 rückwirkend ausgezahlt. Da ich über der Freigrenze damit liege, meine Frage. Wird mir der Teil über der Freigrenze gepfändet? Ich besitze ein P Konto.
Lieben Dank
2 Antworten
Solche Nachzahlung von Sozialleistungen dürfen nicht gepfändet werden. Sicherheitshalber empfehle ich dir aber den Leistungsbescheid des Jobcenters deiner Bank vorzulegen damit sie ist noch mal schwarz auf weiß haben.
Ansonsten kannst du einen zusätzliches einmaliges Freibetrag schützen lassen. Lass es am besten vom Jobcenter ausfüllen und bestätigen. https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/AG_SBV_P-Konto_Bescheinigung_2019-07-01.pdf
Nein, ggf. wehren.
https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/pfaendbarkeit-von-nachzahlungen/
3. BGH-Entscheidung v. 24.01.2018 (VII ZB 21/17)Bundesgerichtshof
Zur Unpfändbarkeit von ALG-2-Nachzahlungen
In dem entschiedenen Fall ging es um eine Nachzahlung (im Jahr 2014) von ALG 2 in Höhe von über 5.000 €. Nachdem diese Nachzahlung einging, beantragte die Schuldnerin gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die Freigabe dieser Nachzahlung auf dem Konto. Das Gericht gewährte dies, allerdings legte der Gläubiger hiergegen Beschwerde ein.
Das Beschwerdegericht bestätigte die Freigabe des Vollstreckungsgerichts, da die Nachzahlung den Monaten zuzurechnen sei, für die sie erfolgt seien. Da sich daraus keine pfändbaren Beträge für die einzelnen Monate ergaben, sei auch die Gesamtnachzahlung als unpfändbar einzustufen.