Muss das Jobcenter die Kosten für eine Einbauküche Übernehmen?
Liebe Leute,
oft sind im Mietvertrag über eine Wohnung neben der Kaltmiete auch Kosten für eine Einbauküche separat ausgewiesen.
Deshalb behaupten Jobcenter immer öfter, dass eine Einbauküche nicht zu den Kosten der Unterkunft gehört. Eine Übernahme wird abgelehnt.
Muss das Jobcenter die Kosten für eine Einbauküche übernehmen?
Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen
3 Antworten
Das hat nichts mit den Kosten für Unterkunft zu tun sondern mit einer Erstausstattung der Wohnung. Hier regelt jede Kommune die Vorgehensweise anders.
Übernehmen müssen sie es nicht, wie mein Vorposter auch schon sagte. Man hat aber die Möglichkeit ein Darlehn zu beantragen für eine Erstausstattung.
Ja natürlich, hat das Bundessozialgericht so entschieden.
Kosten müssen nur angemessen sein und anders ware ein Mietvertrag nicht zustande gekommen.
Das Nutzungsentgelt für die Kücheneinrichtung gehört zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung, die nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden, soweit sie angemessen sind. Das BSG hat bereits ausgeführt, dass ein solcher "Zuschlag" dann zu übernehmen ist, wenn die Wohnung nur mit dem Küchenmöbelzuschlag anmietbar war und der Mietpreis sich auch unter Einschluss des Zuschlags noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort hält (BSG, Urteil vom 07.05.2009, AZ.: B 14 AS 14/08 R; BSG Urteil vom 15.04.2008, AZ.: B 14/7b AS 58/06).
Bei mir wollen sie die Kosten für die Küche auch nicht übernehmen.
Wohnung war auch nur mit Küchenmöbelzuschlag anmietbar und auch mit Möbeln ist die Miete angemessen.
Was kann ich jetzt tun ?
Gibt es einen Ablehnungsbescheid kannst Du gegen diesen innerhalb eines Monats ab Zugang Widerspruch einlegen.
Ich gehe mal davon aus, hier ist die monatliche Nutzungsgebühr für eine vom Vermieter gestellte Einbauküche gemeint ist.