Beim ALG II Antrag in eine andere Stadt ziehen?
Hallo,
Ich habe folgende Frage: habe einen Antrag auf ALG II gestellt und der wurde noch nicht bewilligt, weil ich noch mein letztes Kündigungsschreiben nachsenden und abgeben muss.
Jetzt muss ich aber die Stadt wechseln und mich gegebenenfalls dort anmelden, wegen der Ausländerbehörde.
Die Frage ist : Was wird mit meinem Antrag auf ALG II? Kann ich ihn beim Umzug mitnehmen oder nicht? Gibt es da spezielle Anträge die man machen muss oder was amn beachten muss.
Danke!
4 Antworten
Bis zum Tag deines Wegtzugs bekommst du ALG II vom Jobcenter der alten Gemeinde, sobald alles ausgerechnet und belegt und bearbeitet ist.
Von deiner neuen Gemeinde bekommst du ALG II ab dem Tag, an dem du dort deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Das ist der Tag, an dem du dorthin umgezogen bist, um dort zu wohnen.
Das einzige Problem ist, welche Gemeinde für den Tag des Umzugs ALG II bezahlen muss. Aber das ist nicht dein Problem!
Wenn du in der neuen Gemeinde schnell Geld haben möchtest, solltest du so früh wie möglich dort einen Antrag auf ALG II stellen. In diesem Antrag nennst du den Tag des Umzugs, dann kann das Jobcenter schon alles vorbereiten.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ja, Du bekommst die Leistungen rückwirkend ab 1. des Monats der erstmaligen Antragstellung, also ab 01.08.2019.
Hey, danke für die Antwort, aber wie soll ich das genau machen, damit ich sie bekomme? Muss ja dann einen neuen Antrag stellen in der neuen Stadt?
In Deutschland gilt Niederlassungsfreiheit. Du musst niemanden um Erlaubnis fragen, wenn du den Umzug selbst finanzieren kannst.
Es kann natürlich sein, dass du dann den Antrag völlig neu stellen musst.
Nein. Wenn dein Antrag vollständig war und du zur Verfügung gestanden hast, bekommst du die Leistung rückwirkend.
Es steht doch in der Frage: noch nicht bewilligt, darum geht es, noch nicht vollständig. Sie wollen von mir eine Kündigung noch. Muss aber umziehen, muss aber noch auf meinen Arbeitgeber warten bis er mir Kündigung nachsenden. Kann ich umziehen bevor ich die Kündigung bekomme und abgebe bei JC und meinen Antrag mitnehmen ab 01.08?
Wäre nett wenn du das weiss.
Was hindert dich denn daran, das dem JobCenter so mitzuteilen? Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeitsbescheinigung umgehend zurück zu schicken. Sonst wird er mit einem Bußgeld belegt. Man wird dich auch sicher fragen, wovon du in der Zwischenzeit gelebt hast.
Du hast einen Antrag gestellt - ergo bearbeitet den dein zuständiger Sachbearbeiter.
Der kennt deinen Fall - also vereinbare einen Termin und kläre das vor Ort.
Ich bin sowieso ofw.
Das mit dem Busgeld, da muss ich ja zur Polizei gehen und ihn Anzeigen? Und was ist umgehend? Er meinte noch 2 Wochen muss ich warten.
Also beim Jobcenter wurde mir gesagt umziehen geht nicht. Aber ich versuche noch andere Infos zu finden, ob es vielleicht doch geht
Die Leute die da vor Ort sind, sind oft sehr unfreundlich und sagen gleich nein ohne irgendwie einen Grund zu nennen
Niemand kann dir verbieten umzuziehen, lediglich die finanzielle Unterstützung dafür kann dir verweigert werden.
Kläre das vor Ort.
Das Bußgeld verhängt die Arbeitsagentur an den Arbeitgeber, wenn dieser seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Damit hat die Polizei nichts zu tun
Dem jobcenter mitteilen das du umziehen tust, in der Regel schicken die das dann ans neue jobcenter manchmal kanns passieren das du einen neuen Antrag stellen musst.
Aber wenn ich neu stellen muss, kann ich dann nicht mehr rückwirkend stellen, also 3 Monatsbeiträge gehen verloren? Oder nicht?
Also kann ich den Antrag beim Umzug nicht mitnehmen, muss bis zur Auszahlung warten.
Quatsch. Du hast doch auf deinem ersten Antrag einen Eingangsstempel.
Ja darum geht es ja um den Antrag, nicht ob ich so umziehen darf oder nicht!! Kannst du bitte was auf meine Frage antworten? Immer solche Antworten die überhaupt nicht weiter helfen. Auch noch von Experten...
Also wenn ich umziehe, verliere ich mein Geld seit 01.08, richtig?