Überstundenpflicht als Teilzeitkraft?

Hallo!

Ich hoffe, Ihr könnt mir mal wieder weiterhelfen, und zwar geht es um Folgendes:

Ich arbeite seit knapp 10 Jahren als Halbtagskraft (20 Std./Woche) in einem Betrieb, in dem "alle Jahre wieder" etwa von Dezember bis Februar viel Arbeit anliegt und von uns 3 Halbtagskräften dann Überstunden verlangt werden.

Jetzt wurden wieder mal nur von mir allein Überstunden verlangt (da ich ja nur halbtags arbeite und dementsprechend Zeit hätte)...

In meinem Arbeitsvertrag steht: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Bedarf Überstunden bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang zu leisten".

Ich habe aber irgendwo gelesen, dass die maximale Anzahl der wöchentlich auf mich zukommen könnenden Überstunden im Arbeitsvertrag vermerkt werden müsste, weil ich sonst nicht abschätzen könnte, wie viel Mehrarbeit überhaupt auf mich zukommen kann! Würde eine Angabe der maximal auf mich zukommenden Überstunden im Arbeitsvertrag fehlen, wäre diese Klausel ungültig!

Ist das richtig? Ich finde dazu nichts auf den einschlägigen Seiten!

Gefunden habe ich nur, dass ich nicht mehr, als 25 % der regulären Arbeitszeit als Überstunden machen darf - in meinem Fall also nur 5 Stunden!

Mein Arbeitgeber wünscht aber 19 Überstunden pro Woche - das ist dann doch nicht mehr legitim, oder?!

Ich muss dazu sagen, ich möchte überhaupt keine Überstunden machen als Halbtagskraft und hab´ das bisher nur gemacht, weil ich dazu gedrängt wurde und schlecht "Nein" sagen kann.

Die Überstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt - ich könnte sie als Urlaub nehmen oder mir auszahlen lassen (aber bei 10,15 EURO Stundenlohn ist das nicht viel...).

Wenn sich da jemand in der Community mit diesem Thema auskennt, wäre ich für `ne fachkundige Antwort überaus dankbar!!!

Danke vorab und liebe, herzliche Grüße!!!

Arbeit, Recht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.