In eine wg ziehen und Wohngeld beantragen?

5 Antworten

Meldet euch bei einer Jugendhilfe-Organisation. Dort sitzen geschulte Leute, die euch gut beraten können. Ich war da auch einmal, nachdem es mit meinen Eltern unerträglich wurde, und es war kein verlorener Gang.

Hartz IV bzw. Grundsicherung und Wohngeld kann der erste Schritt sein, aber an einer Arbeit oder Ausbildung führt nichts vorbei. Wohngeld kann es auch für Lehrlinge und sonstige Geringverdiener geben. Man darf nur nicht zu stolz sein, um diese Hilfen anzunehmen. Wer so etwas braucht und Bedarf hat, soll es ruhig beantragen. Es ist ja nicht für immer.

LG Vera


Rheinflip  01.10.2019, 13:27

Wohngeld ist für Auszubildende, Schüler, Studenten praktisch ausgeschlossen.

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Wenn ihr schon eine Wohnung habt und dann euren Job verliert, wird die Miete, sofern sie angemessen ist übernommen.

Informiert euch vorher schon, welche Höchstmiete und Wohnungsgröße in deiner Gemeinde übernommen werden kann.

Wenn du mit deiner Partnerin zusammen ziehst, könnt ihr unter 25 sehr wohl Arbeitslosengeld 2 beantragen. Lasst euch nicht abwimmeln.


0volmatine 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 15:53

Ja das beantragen dürfte kein Problem sein aber man kriegt unter 25 keine Wohnung wurde uns gesagt..

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Rheinflip  30.09.2019, 17:00
@0volmatine

Das ist nicht rechtens. stellt einen Antrag dass ihr nicht als WG sondern als bedarfsgemeinschaft zusammenziehen wollt und lasst euch nicht mündlich abwimmeln. Den Rechtsstreit verliert das Jobcenter locker.

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wushelse  01.10.2019, 06:51
@Rheinflip

nein das jc verliert den rechtsstreit nicht. mit u25 bekommt sie max. ihren regelsatz, aber keinen mietanteil gezahlt.

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Rheinflip  01.10.2019, 09:24
@wushelse

Bei Gründung einer Partnerschaft, "Verlobung", steht jedem Paar eine eigene Wohnung zu. Das ist Rechtsprechung.

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habt ihr denn genügend einkommen für wohngeld?


Wonnepoppen  30.09.2019, 12:38

Wenn man genügend hat, bekommt man kein Wohngeld!

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wushelse  30.09.2019, 12:39
@Wonnepoppen

wenn genügend da ist sicherlich, aber sie müssen ein mindesteinkommen vorweisen, da wohngeld nur ein zuschuss ist.

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Wenn ihr einmal ausgezogen seid, kann euch niemand zwingen, wieder zu den Eltern zu ziehen.

Allerdings wird euch der Staat so KEINE Wohnung zur Verfügung stellen. Das müsst ihr schon selbst regeln.