In eine wg ziehen und Wohngeld beantragen?
Hey, ich würde gern mit einer Freundin zusammen ziehen da wir zuhause öfter Probleme haben. Unsere Eltern wollen auch, dass wir endlich ausziehen und machen uns deswegen ständig Stress. Wir sind beide fast 19 und wollten erst Harz 4 beantragen um ausziehen zu können aber das ist unter 25 leider nicht möglich. Jetzt meine Frage.. Wir wollen trotzdem ausziehen wenn wir beide einen Job haben (sodass wir uns die Wohnung leisten können) aber was passiert, wenn wir den Job nicht mehr haben ? Müssen wir dann die Wohnung abgeben und zurück zu unseren Eltern ziehen oder können wir die behalten und die Miete wird dann übernommen ?
5 Antworten
Meldet euch bei einer Jugendhilfe-Organisation. Dort sitzen geschulte Leute, die euch gut beraten können. Ich war da auch einmal, nachdem es mit meinen Eltern unerträglich wurde, und es war kein verlorener Gang.
Hartz IV bzw. Grundsicherung und Wohngeld kann der erste Schritt sein, aber an einer Arbeit oder Ausbildung führt nichts vorbei. Wohngeld kann es auch für Lehrlinge und sonstige Geringverdiener geben. Man darf nur nicht zu stolz sein, um diese Hilfen anzunehmen. Wer so etwas braucht und Bedarf hat, soll es ruhig beantragen. Es ist ja nicht für immer.
LG Vera
Wohngeld ist für Auszubildende, Schüler, Studenten praktisch ausgeschlossen.
Wenn ihr schon eine Wohnung habt und dann euren Job verliert, wird die Miete, sofern sie angemessen ist übernommen.
Informiert euch vorher schon, welche Höchstmiete und Wohnungsgröße in deiner Gemeinde übernommen werden kann.
Wenn du mit deiner Partnerin zusammen ziehst, könnt ihr unter 25 sehr wohl Arbeitslosengeld 2 beantragen. Lasst euch nicht abwimmeln.
Das ist nicht rechtens. stellt einen Antrag dass ihr nicht als WG sondern als bedarfsgemeinschaft zusammenziehen wollt und lasst euch nicht mündlich abwimmeln. Den Rechtsstreit verliert das Jobcenter locker.
nein das jc verliert den rechtsstreit nicht. mit u25 bekommt sie max. ihren regelsatz, aber keinen mietanteil gezahlt.
habt ihr denn genügend einkommen für wohngeld?
wenn genügend da ist sicherlich, aber sie müssen ein mindesteinkommen vorweisen, da wohngeld nur ein zuschuss ist.
hatte ich doch. verstehendes lesen ist nicht so deins, oder?
Wenn ihr einmal ausgezogen seid, kann euch niemand zwingen, wieder zu den Eltern zu ziehen.
Allerdings wird euch der Staat so KEINE Wohnung zur Verfügung stellen. Das müsst ihr schon selbst regeln.
Ja das beantragen dürfte kein Problem sein aber man kriegt unter 25 keine Wohnung wurde uns gesagt..