Hallo zusammen,
soeben bin ich telefonisch darüber informiert worden, dass meine defekte Waschmaschine nach drei vergeblichen Monteurbesuchen nicht repariert werden kann und ausgetauscht wird. Sie ist ein gutes Jahr alt und somit in der Gewährleistungszeit. Meine Frage wäre nun, ob ich Anspruch auf ein Neugerät habe und der Hersteller dann auch wieder eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren hätte? Oder wäre ich mit der Reklamation besser gleich zum Händler gegangen? Es handelt sich um einen namhaften Hersteller (ich weiß jetzt nicht ob man hier Firmennamen nennen darf). Leider liefen die bisherigen Reparaturversuche, die sich jetzt immerhin schon fünf Wochen hinziehen, sehr unbefriedigend, daher würde ich gerne erst mal wissen was ich erwarten kann, bevor ich beim Hersteller auf mein Recht poche.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.