Ehrenamt-Aufwandsentschädigung über 840€ (Ehrenamtspauschale) aber unter Grundfreibetrag voll auszahlungsfähig (Freiwillige Feuerwehr)?

Hallo zusammen, ich bin bei der freiwilligen Feuerwehr aktiv und ich muss mich nun wegen der Steuererklärung mit der Ehrenamtspauschale beschäftigen und mich würde interessieren wie genau das mit der Ehrenamtspauschale funktioniert und dazu habe ich ein paar Fragen:

Der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale beträgt ja im Normalfall 840€. Diesen Betrag muss man ja nicht versteuern. Was ist aber nun, wenn man über die 840€ rauskommt?

Fall 1: Über 840€ Aufwandsentschädigung pro Jahr für ein Ehrenamt (z.B. 2.000€) und gleichzeitig ein Einkommen ÜBER dem Grundreibetrag von 11.784€ (z.B. 40.000€)
--> Wird die Aufwandsentschädigung, welche über die 840€ hinausgeht (1.160€) nur teilweise versteuert oder ganz versteuert und somit nur die 840€ ausgezahlt?

Fall 2: Über 840€ Aufwandsentschädigung pro Jahr für ein Ehrenamt (z.B. 2.000€) und gleichzeitig ein Einkommen UNTER dem Grundfreibetrag von 11.784€ (z.B. 5.000€)
--> Wird die Aufwandsentschädigung, welche über die 840€ hinausgeht (1.160€) nur teilweise versteuert oder ganz versteuert und somit nur die 840€ ausgezahlt obwohl man insgesamt mit dem anderweitigen Einkommen unter dem Grundfreibetrag ist? Oder kann man aufgrund des Grundfreibetrags die Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt von 2.000€ ganz behalten?

Über Antworten freue ich mich sehr, vielen Dank! :)

Finanzen, Steuern, Feuerwehr, Steuererklärung, Ehrenamt, Freiwillige Feuerwehr, aufwandsentschaedigung, Grundfreibetrag

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