Ehrenamt-Aufwandsentschädigung über 840€ (Ehrenamtspauschale) aber unter Grundfreibetrag voll auszahlungsfähig (Freiwillige Feuerwehr)?

2 Antworten

Vorweg:

Bekommst du überhaupt eine Aufwandsentschädigung seitens deiner Gemeinde für dienen Dienst in der FF?!

Aber zu deinen Fragen:

. Der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale beträgt ja im Normalfall 840€. Diesen Betrag muss man ja nicht versteuern. Was ist aber nun, wenn man über die 840€ rauskommt?

Alles was über 840€ stellt steuerpflichtige Einkünfte da.

Über 840€ Aufwandsentschädigung pro Jahr für ein Ehrenamt (z.B. 2.000€) und gleichzeitig ein Einkommen ÜBER dem Grundreibetrag von 11.784€ (z.B. 40.000€)
--> Wird die Aufwandsentschädigung, welche über die 840€ hinausgeht (1.160€) nur teilweise versteuert oder ganz versteuert und somit nur die 840€ ausgezahlt?

Davon ausgehend das die 1.160€ schon abzüglich etwaiger Betriebsausgaben ist wäre dieser Betrag zu versteuernden Einkommen hinzuzurechnen und dementsprechend zu versteuern.

Gleiches gilt für deinen Fall 2

Oder kann man aufgrund des Grundfreibetrags die Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt von 2.000€ ganz behalten?

Die Aufwandsentschädigung kannst du immer behalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

MartinSchwarzzz 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 13:45

Danke für deine Antwort! Ja, ich bekomme eine Aufwandsentschädigung und zwar so viel, dass ich über die 840€ pro Jahr komme.

Alles klar, dann werden die 1.160€ dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Da ich aber insgesamt weniger als der Grundfreibetrag von 11.784€ im Jahr verdiene ist halt die Frage ob die 1.160€ dann wirklich versteuert werden müssen. Ich dachte immer, man muss erst Steuern auf das Einkommen zahlen wenn man über dem Grundfreibetrag liegt. Die Frage ist, ob die Aufwandsentschädigung hier mit betrachtet wird oder unabhängig vom Grundfreibetrag versteuert wird.

"Die Aufwandsentschädigung kannst du immer behalten"
--> Beziehst Du dich dabei auf Fall 2? Denn bei Fall 1 müsste der Betrag von 1.160€ ja versteuert werden und somit dürfte ich nicht alles behalten.

Außerdem ist auch die Frage ob die 1.160 im ersten Fall ganz versteuert werden müssen oder nur ein Teil davon.

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anTTraXX  29.07.2024, 13:56
@MartinSchwarzzz

Du bist selbständig und musst dies beim FA anmelden.

Versteuern heißt nicht das du Steuern zahlen musst.

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MartinSchwarzzz 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 14:00
@anTTraXX

Ja, das stimmt. Das weiß ich aber die Fragen sind dadurch noch nicht beantwortet. Das ich das melde bzw. melden muss ist mir klar.

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Für die normale Tätigkeit als Freiwillige Feuerwehr gibt es die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a nicht, da die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG gilt.

Zudem ist die Entschädigung für bestimmte Arten von Einsätzen nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei.

Und wenn das Einkommen unter dem GFB liegt, ist es ja egal ob irgendwelche Steuerbefreiungen greifen, weil sowieso keine Steuer anfällt.

edit: Paragraphen verwechselt.


MartinSchwarzzz 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 14:40

Das heißt dann aber auch, selbst wenn man über den GFB hinaus verdient, dass die Entschädigungen vom Ehrenamt der FF bis zu 3.000€ immer steuerfrei sind, verstehe ich das richtig?

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Meandor  29.07.2024, 22:01
@MartinSchwarzzz

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat da einen schönen Leitfaden verfasst:

https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/gesetze_vorschriften/hinweise/dokumente/Leitfaden_Steuerliche_Behandlung_Angehoerigen_FFW.pdf

Das wichtigste ist aber: "Kommt drauf an."

In diesem Fall:

  • Aus welchem Bundesland bist Du?
  • Was steht in Eurem Feuerwehrgesetz?
  • Was steht in der örtlichen Feuerwehrsatzung?

Wenn aber alleine Deine steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht ausreizen, dann fällt auch keine Steuer an.

Der aktuelle Grundfreibetrag sind lt. google 11.784 €; der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 sind 3.000 € und nach § 3 Nr. 12 i.V.m. LStR gibt es dort auch noch 3.000 Euro.

Du kannst also 11.784 € Aufwandsentschädigungen erhalten, ohne das Steuer anfällt. Dann noch 3.000 Euro aus TH-Einsätzen und weitere 3.000 Euro aus sonstigen Einsätzen.

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MartinSchwarzzz 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 14:07

Okay, danke! :)

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