Poco Lieferkosten erneut zahlen? Oder Widerruf möglich?

Ich habe einen Schrank und ein Sofa bei Poco mit Liefer- und Montageservice gekauft. Dieser erfolgt von einer Spedition. Poco sagte zu mir es könne sofort geliefert werden, in der gleichen Woche noch. Gut, ich hinterließ meine Nummer für einen Termin auszumachen. Die Spedition rief mich nie an. Am 3. Tag kontaktierte ich sie selbst und sie sagten mir, die Lieferung wäre erst 1 Woche später möglich. Tag ausgemacht, Uhrzeit konnte nicht genannt werden ich solle mich freitags noch einmal melden (Montag sollte geliefert werden). Habe ich gemacht, kein Mensch ist ans Telefon gegangen und das bei 10 Anrufen am Freitag & Samstag. Montags sollte wie gesagt geliefert werden, aber ich hatte ich keine Uhrzeit und musste arbeiten. Ich klebte extra einen Zettel an die Tür, das ich erst ab 14 Uhr wieder zu Hause wäre und rief früh morgens um 8.15 Uhr nochmals bei der Spedition an. Die sagten mir jetzt, dass meine Lieferung schon zu mir unterwegs sei und zwischen 9.30-13-30 Uhr geliefert wird. Ich sagte, das wäre unmöglich da ich arbeiten müsse und nicht einfach gehen kann. Daraufhin meinte die Spedition ich müsse dann die 75€ Lieferkosten erneut zahlen. Ich also alle Hebel in Bewegung gesetzt und meinen Freund früh morgens an seinem freien Tag aus dem Bett geklingelt damit er ab 9.30 Uhr bei mir ist und ihnen aufmacht. Kamen die doch schon um 9.10 Uhr obwohl mir die Telefonistin ausdrücklich gesagt hat ab 9.30 Uhr!!!! Die andere Telefonistin die danach am Telefon war stellt sich natürlich jetzt dumm und meint ich hätte mich da verhört.... Nun kann die Spedition natürlich heute nicht mehr kommen, da sie noch andere Aufträge hat und ich muss die 75€ erneut zahlen. Meine Frage jetzt, wie sieht das rechtlich aus? MUSS ich die 75€ Lieferkosten erneut zahlen? Da mir nun mal gesagt wurde ab 9.30 Uhr und das aber auch erst an dem gleichen Morgen.... Und wie sieht es aus mit einem Widerruf? Ich habe bar gezahlt, für Schrank und Sofa knapp 700€. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Habe nämlich ehrlich gesagt jetzt schon die Schnauze voll....

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Online gekauft,die Ware waehrend der Ruecksendung verschwunden,die Erstattung verlangen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe vor einigen Tag ein Handy LG G3(468,63 Euro) Online unter http://www.clevertronic.de/ gekauft.Als ich dieses Handy bekommen,habe ich Qualitaetsproblem des Handys gefunden.Dann habe ich sofort mit dem verkaeufer kontaktiert,dass ich die Ware zuruecksenden und erstatten will.

Ich habe den Retourschein vom Verkaeufer bekommen.dann habe die Ware mit Originalverpackung gut gepackt,an DHL abgeggeben.Der Sendungsbeleg ist jetzt bei mir.Dann kommt der Konflikt.

Waehrend die Sendung am Verkaeufer zugestellt wurde,hat er die Annahme der Sendung verweigert und gesagt,das Paket ist stark beschaetigt.Das Paket kam dann an mich wieder zurueck.

Als ich die Sendung bekommen habe,ist das Handy LG G3 verschwunden.Jemand hat ein Nokia X2-05(kostet ca.50 Euro) als Ersatz fuer LG G3 in das Paket gelegt.ich ging sofort zu DHL und eine Schadungsmeldung gemacht.

Jetzt der Verkaeufer fuehrt die Erstattung nicht.Ich habe Online einige gesetzliche Bestimmungen gesehen.

Ein gewerblicher Verkäufer trägt immer das Versandrisiko, auch bei einer Rücksendung.(§ 357 (2) BGB).Und Dürfen die Annahme der Retoure nicht verweigern. Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 474 Abs. 2 BGB). Dies gilt gleichermaßen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren. Geht die Ware beim Transport verloren, können Sie die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Sie haben jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung.

Die Rechtslage ist hier aber eindeutig auf Seiten der Verbraucher. Bestellen Sie im Internet Ware, so liegt das Versandrisiko beim Händler. Geht das Paket unterwegs verloren, müssen Sie als Kunde, sofern Sie Verbraucher sind, den Kaufpreis nicht mehr zahlen bzw. können diesen zurück verlangen. Umgekehrt wird allerdings auch der Verkäufer von seiner Leistungspflicht frei, das heißt, dass er nicht verpflichtet ist, auf Ihr Verlangen oder automatisch die Ware nochmals zu versenden. Sie müssten dann neu bestellen. Gleiches gilt bei einer Beschädigung auf dem Transportweg. Auch dieses Risiko hat der Verkäufer zu tragen.

Der Verbraucherschutz geht sogar noch weiter. Entscheiden Sie sich nämlich, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und senden den Artikel zurück, liegt auch dann das Versandrisiko beim Händler. Bei Verlust oder Beschädigung auf dem Rückweg werden Sie ebenfalls von Ihrer Zahlungsverpflichtung frei. Allerdings müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Paket ordnungsgemäß auf den Weg gebracht haben. Daher sollten Sie den Retourenbeleg sorgfältig aufbewahren.

ich moechte mich an euch wenden.Koenntet ihr mir einige Vorschlag geben.Wie mache ich jetzt am Besten? Vielen Dank im voraus

Beste Gruesse Xiang Ye

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Kassendifferenz zahlen?

Hallo, ich arbeite seit ca. 4 Monaten in einer Filiale auf 450 € Basis. Vor ein paar Tagen hatte ich eine Differenz an der Kasse von über 50 €. Und die Woche davor etwas mit 17 €. Mir ist absolut unerklärlich, wie das geschehen sein soll, da ich auch schon mal in einem anderen Betrieb gearbeitet habe ( ca. einundhalb Jahre) und dort nie eine so hohe Differenz hatte. In meinem damaligen Betrieb haben wir immer vor und nach dem Kassieren die Kasse unter Aufsicht eines anderen selbst gezählt. Bei diesem Betrieb wird die Kasse vor Ladenöffnung von der Chefin gezählt. Die Kassierer kommen direkt an die Kasse, ohne sie selbst zu zählen. Bei Schichtende wird die Kasse auch nicht gezählt, sondern erst am nächsten Morgen von der Chefin. Desweiteren melden sich zwar die Kassierer an der Kasse an, aber es ist üblich angemeldet zu bleiben, wenn man die Kasse verlässt. Das ist eigentlich nicht erlaubt, trotzdem machen es alle so. Außerdem kassiert die Ablöse für die Pause auch auf dem angemeldeten Mitarbeiter weiter. Die Kasse wird zwischenzeitlich nicht gezählt. Selbst wenn man seine Schicht beendet, meldet man sich nicht ab. Manchmal kommt es dazu, dass zu viele Kunden auf einmal abgerechnet werden müssen, da wird die Kasse von dem Mitarbeiter, der seine Schicht beendet hat, von jemand anderem genutzt. Natürlich unter dem Namen des vorigen Mitarbeiters. Zwar hat man die Möglichkeit sich abzumelden, aber seine Karte muss man an der Kasse lassen und der Pin für die Anmeldekarte wird auch nicht geheim gehalten, so dass jeder Mitarbeiter sich darunter anmelden kann. Ich finde das schon sehr fragwürdig, denn so hab ich es vorher noch nicht erlebt. So gutgläubig wie ich anfangs war, dachte ich mir, dass man sich halt gegenseitig vertrauen kann. Mittlerweile habe ich ein wenig Stress mit einer Mitarbeiterin die über mir steht und komischerweise habe ich auch ausgerechnet an diesem Tag die 50 € Differenz gehabt. Ähnlich war es mit den 17 €. Da hatte mich diese Mitarbeiterin in meiner Pause kurz abgelöst. Bei den 17 € habe ich auch darauf bestanden, dass sie einen Teil von der Differenz bezahlt, weil sie ja auch an der Kasse war. Dann habe ich deswegen noch Ärger bekommen, denn es könne ja nicht sein, dass jemand in den 15 Minuten so einen Betrag herausgeben würde, da wäre ja schon eher ich diejenige, die den Fehler gemacht hätte. Bei den 50 € frage ich mich auch, wie ich hätte so einen Betrag herausgeben können, denn alle 50er landen bei uns sofort im Abwurf und nicht in der Kasse. Da hätte ich wohl 2mal 20 und einmal 10 euro ausversehen zuviel herausgeben müssen. Ich habe an sich sowieso schon keine Lust dort zu arbeiten, weil ich nicht mal 6 € die Std. bekomme. Und im Übrigen habe ich mir meinen Vertrag nochmal angeschaut und dort steht weder was vom Ausgleichen der Kassendifferen noch Mankogeld. Also ich weiß ehlich nicht, ob das alles so seine Richtigkeit hat.

Recht, Arbeitsrecht, Erstattung, Kasse, kassendifferenz

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