Eigenbedarf Garage und Wohnung
Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.
9 Antworten
Wenn die Gerage gemeinsam mit der Wohnung in einem Vertrag vermietet ist, dann hast du keine Chance die Gerage selbst zu nutzen, es sei denn der Mieter ist mit einer Änderung des Mietvertrages (Herausnahme der Gerage) einverstanden.
Eingebedarfskündigung wegen der Garage ist nicht zulässig. Da gibt es enge gesetzliche Grenzen. Du müsstest schon selbst einziehen oder enge Familienangehörige. Wenn du aber in 2 Jahren verkaufen willst, dann ist das ein vorgeschobener Grund und falls das die jetzigen Mieter mitbekommen, müsstest du ggf. mit Schadensersatzforderungen rechnen.
Bleibt noch die Kündigung wegen Hinderung an wirtschaftlicher Verwertung - aber das ist auch schwierig und du solltest dir anwaltlichen Rat dazu einholen, ob es Sinn macht, diesen Weg zu gehen.
Die Frage wurde bereits mehrfach beantwortet. Einzelkündigung ist nicht möglich, wenn ein Mietvertrag für Wohnung und Garage zusammen besteht. Kündigung der Garage wegen unerlaubter Weitervermietung oder Überlassung ist möglich.
Die Garage scheint Dir wichtiger zu sein als die Wohnung. Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Mietvertrag lesen könnte Klarheit bringen.
Wohnraummietvertrag inkl. Garage - nix Kündigung Garage extra
Nur Kündigung des Vertrages gesamt.
Wegen Eigenbedarf ist das natürlich möglich.
Muß aber sehr genau begründet sein.
Eigenbedarf weil das arme Cabrio draußen stehen muß ist natürlich kein Eigenbedarf.
[Ironie on] Ach ich vergaß. Bei manchen Leuten ist das geliebte Auto ein naher Familienangehöriger [Ironie off]
du kannst die garage nur separat kündigen, wenn sie nicht bestandteil des whg.-mietvertrages ist. vllt hast du die möglichkeit, wenn die garage ohne deine zustimmung dritten überlassen wird, diese gesondert zu kündigen.
aber so, wie mieter im mieterschutzbund sind, könntest du dich ebenfalls ´organisieren´ und dem grundeigentümerverein beitreten; dort bekommst du u.u. umfassendere und rechtsverbindlichere antworten als hier. und im rechtsstreit eine kostengünstigere unterstützung als wenn du allein herumwurstelst.
zu deinem ´garagenbedarf´ und wenn du die vermietungs-arie nicht in frieden regeln kannst und die rechtslage nicht weiter untersuchen willst: miete dir doch selber eine. damit gehst du allem aus dem weg. allerdings, bei den monatl. preisen, die du genannt hast, hast du dafür schon den jahresbeitrag für den grundeigentümerverein raus...:o) ich habe durch den (kostenlosen!) rat dieses verbandes schon 4-5-stellige beträge gespart. interessant ist das auch in bezug auf den geplanten whg.-verkauf und allen damit verbundenen/ geplanten schritten.
hierzu: da du ja schon einen zeitplan für den verkauf und die vorherige modernisierung hast (und die zeit der käufer-aquise muss ja auch miteingerechnet werden), kannst du ihnen fristgerecht kündigen. bei einem mietverhältnis, das länger als 8 jahre dauert, beträgt die kündigungsfrist für vermieter 9 monate. entsprechend kannst du dir das ausrechnen und denen kündigen. da brauchst du keinen eigenbedarf anmelden, sondern löst das mietverhältnis sauber auf.
für all das gibt es aber auch das gute alte google oder noch älter: die neueste ausgabe (buch!) des vermieterleitfadens. ich selbst bin da bequem und hole mir telefonisch den kostenlosen rat meiner grundeigentümervereins-anwälte.
Ganz lieben Dank fuer die Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen. Ich kündige nun den Mieter, da er die Garage (un-) endgeltlich an Dritte ueberlassen hat. Wie sieht es da mit der Frist aus? Die sind über 10 Jahre in der Wohnung. Oder geht es nicht, weil ich nicht nachweisen kann, dass die Ueberlassung endgeltlich vorgenommen wurde?
Ich kündige nun den Mieter, da er die Garage (un-) endgeltlich an Dritte ueberlassen hat.
Hast Du nix verstanden? Oder willst Du nix verstehen?
Dem Mieter kannst Du nicht kündigen.
Bestenfalls den Vertrag über die Garage. Vorausgesetzt darüber gibt es einen separaten Vertrag.