Der Vermieter beansprucht Im vermieteten Haus einen Keller, obwohl er selber NICHT im Haus wohnt. Er hat ein eigenes Haus mit Kellermöglichkeit, aber laut seiner Aussage ist er der Meinung er hätte als Vermieter das Recht dazu. Wie sieht dazu die Rechtslage aus. Vielen Dank für eine Auskunft.