Es wurde Anfang des Jahres ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nun wurde es wieder eingestellt.
Begründung des Gerichts : Es sei kein Aufruf zum Mord, sondern ein Vorwurf an die AfD, da sich am Ende ein Punkt befand, statt ein Ausrufezeichen. Einen auf "AfDler töten (andere Menschen)." Dabei ist das völliger Unsinn. Auch faktisch ist das falsch.
Nach dieser Logik könnten Neonazis jetzt mit Plakataufschriften wie "Ausländer töten." herumlaufen und das demnach ja straffrei, oder? Ist ja nur ein Vorwurf gegen Ausländer, da ,,Punkt, statt Ausrufezeichen".
Zudem kann es theoretisch ja auch mit Ausrufezeichen ein Vorwurf sein, nach dem Motto "AfDler töten (andere Menschen)!" Das in Klammern würde dann natürlich nicht drinstehen.
Wie denkt ihr darüber?
Quelle: https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/afdler-toeten-ermittlungen-wegen-plakat-werden-eingestellt-47185731