"AfDler töten." - Plakat?

9 Antworten

Heyho,

Es kann ja nur das beurteilt werden, was auf dem Plakat steht. Alles weitere, was sich Menschen dazu denken können oder zu verstehen meinen, spielt keine Rolle.

Daher ist ein solcher Ausdruck auch nicht einem Strafbestand zuzuordnen. Die Entscheidung ist gut begründet und Dein Beispiel

Ausländer töten.

wäre auch ein genauso legitimer Ausdruck.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kampfsport/ Trainer: Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

shibuyo 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 17:32

Da muss m.M.n etwas dran geändert werden.

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anTTraXX  14.06.2024, 17:33
@shibuyo

Du willst also das Denken und interpretieren der Menschen unterbinden?

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PumPum2004  14.06.2024, 17:34
@anTTraXX

Nein, das sage ich nicht. Jedoch ist Satz nicht an Relativitäten gebunden, sondern eindeutig zu verstehen.

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PumPum2004  14.06.2024, 17:35
@shibuyo

Aber wieso, man darf doch seine Meinung frei äußern? Wenn jemand der Auffassung ist, dass Autos töten, dann darf er doch wohl auch sagen? Du kannst Doch nicht einfach Meinungen verbieten.

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shibuyo 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 17:36
@anTTraXX

Nene, natürlich nicht. Aber man sollte es so formulieren, sodass es völlig eindeutig ist.

Beispiel: "AfDler töten andere Menschen"

Was machen wir denn, wenn Tausend Nazis auf der Straße herumlaufen und dieses Gesetz jetzt nutzen, um Plakataufschriften wie "Ausländer und Homosexuelle töten." herumlaufen?

Das ist doch scheiße

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shibuyo 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 17:38
@PumPum2004

Es geht nicht um den Verbot von Meinungen. Lies meine Antwort.

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PumPum2004  14.06.2024, 17:38
@shibuyo

Es ist doch völlig eindeutig. Es gibt doch festgelegte Regeln deutschen sprache: Ein Ausfruf oder eine Aufforderung benötigen ein Ausrufezeichen. Dein Beispiel würde heißen, dass Ausländer und Homosexuelle töten würden ... nicht mehr und nicht weniger. Ob jetzt jemand die Intention des Verfassers in Frage stellt oder nicht, spielt keine Rolle: Der Ausdruck ist eindeutig.

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shibuyo 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 17:39
@PumPum2004

Nö. Mit einem Ausrufezeichen könnte man auch einen Vorwurf meinen.

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shibuyo 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 17:45
@PumPum2004

War nur ein Gegenargument.

Fakt ist: Extremisten, egal ob rechts, links oder islamistisch, können das Gesetz als legalen Aufruf zum Mord/Gewalt nutzen. M.M.n müsste man etwas dran ändern, indem man z.B. solch einen Satz weiter ausführt wie "AfDler töten andere" o.ä.

Ist meine Meinung.

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Im Zweifel für den Angeklagten. Die AfD hat ähnliches mit ihren "Hängt die Grünen" Plakaten gemacht. Das Verfahren wurde auch eingestellt.


Davewithoutcat  14.06.2024, 18:26

Ist „Hängt die Grünen!“ für dich Vorwurf und Aufruf, so wie „AfDler töten.“? Ich glaube „Hängt die Grünen!“ ist ein Aufruf.

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shibuyo 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 17:38

Hast du eine Quelle dafür?

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shibuyo 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 20:31
@MonkeyKing

Inwiefern machts das bitte besser? Beides absolut scheiße.

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Begründung des Gerichts : Es sei kein Aufruf zum Mord, sondern ein Vorwurf an die AfD, da sich am Ende ein Punkt befand, statt ein Ausrufezeichen. Einen auf "AfDler töten (andere Menschen)."

Absolut richtig. So hat das Gericht entschieden.

Dabei ist das völliger Unsinn. Auch faktisch ist das falsch.

Aha! Da weiß also irgendein Fremder besser über Gesetz und Recht bescheid als die studierten Jurist/innen. Interessant wo du das her nimmst. Wie du Aussagen INTERPRETIERST ist eine persönliche Sache, keine rechtliche. Oder sollen wir deiner Meinung nach willkürlich selbst Richter spielen weil uns eine Aussage nicht passt? Dann können wir ja Gesetze einfach nach persönlichen Gefühlen verändern. Mal sehen wie weit wir damit kommen, wenn Gesetze interpretiert und nach individueller Gefühlslage ausgelegt werden. Wie stellst du dir mit so einer Herangehensweise dann die Prozesse vor?

Nach dieser Logik könnten Neonazis jetzt mit Plakataufschriften wie "Ausländer töten." herumlaufen und das demnach ja straffrei, oder? Ist ja nur ein Vorwurf gegen Ausländer, da ,,Punkt, statt Ausrufezeichen".

Ja, richtig.

Zudem kann es theoretisch ja auch mit Ausrufezeichen ein Vorwurf sein, nach dem Motto "AfDler töten (andere Menschen)!" Das in Klammern würde dann natürlich nicht drinstehen.

Auch richtig. Nur ist das ja nicht passiert. Es ist ein gewaltiger Unterschied ob ein Punkt am Ende steht oder ein Ausrufezeichen. Der Fall der Partei „Der III. Weg“ hat das ja gezeigt. Auf ihrem Wahlplakat stand „Hängt die Grünen“. Eine Aufforderung, die keine Formalien enthält, die auf einen Sachverhalt aufmerksam machen. Die Formulierung ist eindeutig ein Aufruf. Und damit macht man sich strafbar.

Ist das also auch ein Aufruf?

Bild zum Beitrag

 - (Recht, Geschichte, Krieg)

shibuyo 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 17:47

Könnte man so sehen. Deswegen sollte man m.M.n etwas am Gesetz ändern.

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alaskamusher  14.06.2024, 17:55
@shibuyo

Und wie ? Du kannst Menschen nicht vorschreiben was sie sich denken!!

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shibuyo 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 18:05
@alaskamusher

Indem man in der Öffentlichkeit solche Plakataufschriften komplett ausführt, sodass sie nicht so leicht als Mordaufruf interpretiert werden können.

Beispiel: "AfDler töten andere Menschen."

Und dabei wird keine Meinung zensiert, sondern nur komplett ausgeführt. Dadurch kann sich kein Extremist, egal ob rechts, links oder islamistisch, das Gesetz ausnutzen, um legal zu Mord aufzurufen, wenn er es so meint und möchte, dass andere das so verstehen, die die selbe Meinungen vertreten, wie er-.

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Das Gericht hat nicht immer Recht und ja natürlich ist es auch so zu verstehen. Sonst stände da ja AFDler töten Ausländer was eigentlich ebenso ein Straftatbestand ist. Nazis abschieben ist ja ebenso eindeutig. Unbegreiflich warum das eingestellt wurde, weil so oder so eine Straftat!