Sind alle Änderungen gegenüber dem bei der Baugenehmigung eingereichten Plan genehmigungspflichtig? Bsp. 1: Versetzen einer nicht tragenden Innenwand. Bsp. 2: Erhöhung der Zimmerdeckendeckenhöhe von 250 auf 262,5 cm. Bsp. 3: Erhöhung der Kellerdeckenhöhe um 10 cm, sodass die Höhe der Sohle über NN sich auch verändert. Bsp. 4: Fenstergröße von 130 auf 140 cm ändern. Gibt es eine allgemeine Regel was man ändern darf und was einer genehmigung bedarf? Wir wollen in NRW bauen.
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