Erneuerung eines Zaunes im Außenbereich?

Guten Tag!

Ich habe vor drei Jahren ein Haus mit Grundstück (in Thüringen) gekauft. Das Grundstück ist komplett eingefriedet. Der hintere Teil des Grundstückes (ca. 8m) befinden sich im Außenbereich. Hinter dem Grundstück befindet sich eine ca 250m breite Ackerfläche - dann kommt ein Wirtschaftsweg und dann soweit das Auge blicken kann wieder Äcker und Wiesen.

So weit - so gut!

Wir haben uns nun einen Hund gekauft. Sie werden es ahnen - der vorhandene Zaun ist mit ca. 90cm Höhe zu niedrig. Ich möchte den ledierten alten Zaun durch einen neuen Zaun ca, 140cm hoch ersetzen.

Nun sagte mir ein Freund, dass dies im Außenbereich nicht zulässig ist. Ich dürfte lediglich den alten Zaun reparieren.

Genau genommen müsse der Bereich meines Grundstückes eigentlich der Gemeinheit zur Verfügung stehen und dürfe gar nicht eingezäunt sein.

Ich kann es nicht fassen! Der Zaun wurde schon geliefert. 25m, davon 18m hintere Grundstücksabgrenzung und 7m zum Nachbargrundstück hin. Die Nachbargrundstücke sind ebenfalls im Außenbereich eingefriedet. Der eine Nachbar hat ebenfalls letztes Jahr neue Pfosten und Zaunsfelder gesetzt.

Aufgrund unseres Hundes sehe ich mich gezwungen den Zaun zu erneuern.

Was empfehlen Sie? Auf Knien bettelnd einen Bauantrag stellen (der wohl ganz sicher abgelehnt wird) oder den Zaun einfach errichten (außer meinen direkten Nachbarn kriegt dies keiner mit) und im Falle des Falles darauf pochen, dass der neue Zaun lediglich eine Ausbesserung / Reparatur des vorhandenen Zaunes darstellt? Vorhanden ist ein selbst zusammengeflickter Maschendrahtzaun - errichten möchte ich einen Doppelstab-Mattenzaun.

Ich bitte Sie um konstruktive Hilfe. Ich kann unmöglich den Hund auf meinem Grundstück angeleint oder gar im Zwinger lassen.

Vielen Herzlichen Dank.

Baugenehmigung, Baurecht, Einfriedung
In der Baugenehmigung festgelegte Stellplatzgrundstücke gehören einem Anderen - Ist das erlaubt?

Hallo zusammen,

kurz zur Ausgangssituation: Ein Bauträger bebaut ein Baugebiet NRW mit mehreren Reihenhäusern. Zu jedem Haus wird mindestens ein Stellplatz oder eine Garage direkt mitverkauft. Außerdem gibt es weitere Stellplätze, Carports und Garagen die separat erworben werden können. Gemäß Bebauungsplan müssen für jedes Haus mindestens 2 separat anfahrbare Stellmöglichkeiten geschaffen werden (Garagenzufahrten sind deshalb keine Stellmöglichkeiten) Zählt man alle Stellmöglichkeiten zusammen, erfüllt der Bauträger die Regel 1 Haus = 2 Stellplätze knapp. Tatsächlich ist es aber so, dass die meisten Hauseigentümer nur eine Stellmöglichkeit real ihr Eigen nennen. Es gibt auch keine Grunddienstbarkeiten o. Ä. das Ihnen das Nutzungsrecht an einem der separaten Stellplatzmöglichkeiten sichert.

In meinem Fall ist es so, dass ich tatsächlich 2 Stellmöglichkeiten (durch den Erwerb einer freiverkäuflichen) besitze. In der vorliegenden Baugenehmigung jedoch Ist als zweiter Stellplatz ein anderes Flurstück als das von mir erworbene aufgeführt worden.

Meine Fragen dazu: Kann der Bauträger einfach die Baugenehmigungen mit einer falschen Zuordnung beantragen? Das genannte Grundstück ist ein bisher noch unverkaufter Stellplatz, den ich in keinster Weise nutzen kann. Was ist mit den Eigentümern, die tatsächlich nur einen Stellplatz besitzen? In deren Baugenehmigung wird vermutlich ebenfalls ein frei verkäuflicher Stellplatz genannt sein, der ihnen nicht gehört. Welche rechtlichen Folgen hat das Ganze sowohl für mich als auch für die Eigentümer mit zu wenig Stellplätzen im eigenen Besitz?

Ich freue mich auf zahlreiche hilfreiche Antworten.

Baugenehmigung, Bauträger, Stellplatz

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