Toilette und Dusche erlaubt in der genehmigungsfreien Garage in Berlin?

Hallo liebe Community,

ich habe vor kurzem begonnen meine Garage umzubauen ,weil mein Tor defekt war und ich jetzt eigentlich auch nur mein Motorrad drin geparkt hatte .

Beim Umbau kam mir die Idee dort einem wenig meinem Hobby nachzugehen und zu werkeln , daher hatte ich mir 2m² noch als Toilette mit kleiner Dusche mit Trockenbauwänden gezogen gehabt.

So Jetzt kam mein super Nachbar und hat mich denunziert beim Bauaufsichtsamt und die sind bald bei mir zum besichtigen. Habe mir jetzt gedacht dies jetzt tatsächlich als Garage zu nutzen. Hat sich ja erledigt als Hobbyraum ,da die jetzt nen Auge auf mich werfen. Meine Frage ist es erlaubt eine Toilette oder Dusche in der Garage zu haben ?

Würde nämlich dort wo die Toilette ist jetzt dann in Zukunft reifen abstellen. Würdet ihr mir empfehlen die Toilette , Waschbecken + Dusche komplett auszubauen oder nur die Dusche ?

Es ist eine genehmigungsfreie Garage von 15 m2 . Als genehmigungsfreier schuppen kann es leider nicht mehr eingestuft werden ,da in Berlin bis zu 10 m2 Schuppen genehmigungsfrei sind und alles darüberhinaus bauantragspflichtig.

Bei Garagen bis 30 m2 sieht das anders aus. Aber wo wird eine Garage definiert ?

Wer sagt mir was dort reingehören darf und was nicht ?

Ich meine eine Toilette und Waschbecken könnten ja theoeretisch in einer Garage stehen?

Die Dusche schätze ich sollte ich erstmal unterlassen.

Hat jemand dazu eine quelle für berlin ?

Lg

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Muss ich abreißen weil ich Instandhaltung gemacht habe?

Hey also es geht darum das ich einen Bungalow in einer kleingartensiedlung habe der hat da 70 qm ... Bei der Übergabe letztes Jahr hatte man mir gesagt ich muss das Dach machen Soooo dieses Jahr war es soweit ich habe ca die Hälfte vom Haus das Dach abgenommen nach dem ich den Verein Bescheid gegeben habe Dabei haben wir festgestellt das das Mauerwerk für das neue Dach nicht geeignet ist also musste ich diese anpassen mit Steinen aber genau in der gleichen Größe also nicht vergrößert( die Ecke vom Haus beträgt ca 8x8 m also die Seiten wand und die hintere wand wo aber nur jeweils ca 4 m ab der Ecke gemacht wurden) und jetz kam das Liegenschaftsamt und hat mich gefragt was ich da tue ob ich illegal anbaue darauf hin habe ich verneint und gesagt was ich mache was auch ok war und die Dame meinte nur ich solle vorsichtshalber einen dreizeiler schreiben bevor der , der mich mein Liegenschaftsamt gemeldet hat es auch beim Bauamt tut und dort auch sagt ich baue illegal an. Ich habe das dann so gemacht und dann meldete sich darauf hin das Bauamt und meinte ich hätte es beantragen müssen das es illegal bauen ist wo ich dachte es reicht das was ich gemacht habe ...ja und das Bauamt will jetz von mir das ich bis auf die 36qm abreiße was aber nicht sein kann weil ich es ja machen musste und es notwendig war zumal ich jetz vom Liegenschaftsamt mehrere Luftaufnahmen bekommen habe wo man sieht das es mindestens seit 10 Jahren so steht ....da sie mir auch helfen wollen . Aktuell wurde mir mündlich ein Baustopp ausgesprochen woran ich mich halte aber geht es so einfach das ich jetz abreißen muss weil ich es nur reparieren wollte ? Ich sollte Baugenehmigung vom Bau vorlegen als der Bungalow errichtet wurde aber die habe ich nicht wie gesagt es steht ja auch schon ewig.

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