Darf Nachbar Whirlpool ohne Genehmigung direkt an Grundstücksgrenze bauen (in Bayern)?

Hallo,

wir eben in einem freistehenden Einfamilienhaus, das von drei Grundstücken umgeben ist, die jeweils mit den Gärten aneinandergrenzen.

Einer unserer Nachbarn hat vor 4 Tagen für uns völlig überraschend und unabgesprochen einen Trupp Bauarbeiter in seinem Garten gehabt, die wirklich direkt an der Grundstücksgrenze zu unserem Garten (max. 10cm entfernt!) ein grosses Fundament (ca. 4m*3m) ausgehoben und bereits mit Beton vollgegossen haben. Da wir die betreffenden Nachbarn noch nicht antreffen konnten, haben wir eine andere Nachbarin Frau X gefragt die uns sagte, dass der Nachbar sich einen Whirlpool in den Garten bauen lässt, damit er besser entspannen kann.

Ich gönne meinem Nachbarn natürlich seine Entspannung und bin wirklich kein kleinlicher Mensch. Aber so ein grosses Teil wirklich direkt neben unserem Garten (es sind lediglich kleine Büsche und ein Maschendrahtzaun dazwischen) finde ich schon einen gewaltigen Eingriff. Auch gehe ich davon aus, dass so ein Blubberbecken nicht wenig Geräusche produziert. Ich kann es garnicht fassen, dass der Nachbar vorher nicht einmal gekommen ist, um sein Vorhaben zu besprechen. So wie ich ihn enschätze, ist das ganz gewiss keine Boshaftigkeit. Nur: was sollen/ können wir nun tun? Frau X meinte auch, dass der Nachbar noch eine Überdachung drüber bauen möchte.

Da die Arbeiten nun schon begonnen haben, möchte ich schnell handeln und muss wissen, ob soetwas grundsätzlch genehmigungspflichtig ist. Falls nein, würde ich den Nachbarn ansprechen und um Erläuterung bitten und evtl. kann man sich dann noch auf die Errichtung einer Sicht/Geräuschtrennwand aus Holz einigen.

Falls aber eine solche Genehmigung notwendig ist, dann würde ich ihn gerne zeitnah darauf ansprechen. Soll der gute Mann den Pool doch ein paar Meter entfernt aufbauen - gross genug wäre der Garten ja.

Bitte dringend um Euren Rat!

Pool, Whirlpool, Baugenehmigung, Nachbarn, schwimmbecken
Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!

Fenster, Mietwohnung, Vermieter, Garage, Bauantrag, Baugenehmigung, Stellplatz
Wieviel Dachfläche ist erlaubt?

Hallo zusammen

Wir haben rumänische Nachbarn mit Hobbyschafzucht, die einfach nicht aufhören irgendwelche Sachen zu bauen. Hier ein Anbau dort ein Schupfen, da ein Dach. Sie sammeln immer irgendwas im Sperrmüll und bauen damit Überdachungen. Da verstauen sie fast wie Messies alles mögliche Zeug. Mittlerweile haben die schon 80% ihres 700m² Grunds mit Brettern und Dachpappe abgedeckt. Sie rücken immer näher an unsere Grenze, sind aber noch 3 m entfernt davon…. Neulich dachte ich, jetzt haben sie alles mal fertig, nö…. Sie haben ein altes Schrebergartenhaus gefunden und dies prompt auch noch in ihren Garten gebaut. Die Oma soll dort einziehen…. Haha, kein Witz! Andere Nachbarn haben sich schon vergeblich bei unserem Dorfmeister beschwert. Der war dort und sagte nur: Schön ist es nicht aber auch nicht genehmigungspflichtig, da vorwiegend Dachpappe und Holz verwendet werden. Schön das das so ist, denn jeden Winter kracht so ein Kunstwerk zusammen oder bei Sturm und Regen fliegt schon mal ein Teil zu uns rüber. Es ist extrem Stümperhaft gemacht und es hört nie auf mehr zu werden. Sein Haus verkommt und schimmelt an allen Ecken…. Er hat mittlerweile vier Schornsteine an seinen Räumlichkeiten die uns sporadisch die Luft verpestet. Er heizt nur mit Holz….

Gibt es denn niemanden der ihm sagen kann: Halt, so nicht? Ist es wirklich so, dass man einfach alles ab 3m Grenze abdecken kann ohne gegen eine Bauvorschrift zu verstoßen?

Besten Dank Simon

Baugenehmigung

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