Widerspruch gegen Arbeitszeugnis einlegen?

Hallo!

Mein Arbeitgeber und ich sind leider nicht im Gutem auseinander gegangen. Nun bin ich verunsichert, ob mein Arbeitszeugnis eine gute Beurteilung enthält. Anbei findet Ihr den letzten Ausschnitt des Zeugnisses:

"Frau ... verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die sie immer sicher und gekonnt in der Praxis einsetzte. Aufgrund ihrer genauen Analysefähigkeit und ihrer schnellen Auffassungsgabe war sie jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und schnell gute Lösungen zu finden. Frau... zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit ihren Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei sie auch durch ihre Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit hohem Arbeitsaufkommen erwies sie sich als belastbar.

Alle Aufgaben führte sie vollkommen selbstständig, sehr sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Sie agierte immer ruhig, überlegt, zielorientiert und im hohem Maße präzise. Dabei überzeugte sie stets in guter Weise sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Frau... überzeugte durch ihre Zuverlässigkeit.

Für alle auftretenden Probleme fand sie gute Lösungen. Die Leistungen von Frau... haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.

Sie wurde wegen ihres freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Sie war immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war ausnahmslos einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags am ... . Wir bedauern dies, weil wir mit Frau... eine gute Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute."

Da meine persönlichen Daten im Arbeitszeugnis falsch erfasst wurden, werde ich das Zeugnis nochmal zur Korrektur zurück schicken und wünsche mir auch eine bessere Bewertung.

Ist das ein gutes/befriedigendes Zeugnis? Ich bin verunsichert..

Bitte helft mir. Vielen Dank!

Bewertung, Arbeitgeber, Arbeitszeugnis, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
45 Minuten vor Arbeitsbeginn unbezahlt vor Ort. Ist das rechtens, hab ich Anspruch auf Bezahlung?

Guten Tag, ich arbeite als Aushilfe (Minijob) bei einer Leiharbeitsfirma.

Ich darf mir meine Arbeitszeiten dort per App selbst auswählen und habe auch keinen Arbeitszwang (soll heißen, dass ich auch mal 2 Monate nicht arbeiten gehen muss, wenn ich das nicht möchte, wie erwähnt darf ich selbst entscheiden, wann und wo ich arbeite). Ich studiere und die Arbeit ist für mich neben Kindergeld und Wohngeld meine Haupteinnahmequelle um meine laufenden Kosten zu decken.

Bei einem Job verlangt der Arbeitgeber von mir 45min vor Arbeitsbeginn beim Kunden vor Ort zu sein, mit der Begründung, dass ich evt. den Job nicht bekommen würde, wenn ich zu spät komme (obwohl ich an dem Zeitpunkt für den Job schon eine feste Zusage habe). Der Job würde dann ggf. an andere Personen abgegeben werden, sogenannte Springer.

{{{Nebenfrage: Interessant ist hier, dass der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe verhängt, sollte man einen Job kurzfristig absagen. Über eine Strafe, wenn der Arbeitgeber kurz davor einen Job absagt steht nichts im Vertrag. Darf er das dann überhaupt machen? Was wäre wenn ich wirklich mal nicht 45min früher vor Ort bin und mir der Job abgesagt wird? Hab ich auch Anspruch auf eine "Vertragsstrafe" seitens des Arbeitgebers, selbst wenn es nicht im Vertrag steht? Ich wäre ja dann sonst quasi umsonst knapp 2h zur Arbeit gefahren.}}}

Auf Nachfrage beim Kunden hin, ob er mir das bezahlen würde sagte er, es sei ihm nur wichtig, dass ich kurz vor Arbeitsbeginn einchecke, v.dh. ist mein Arbeitgeber derjenige, der verlangt, dass ich 45min vor Arbeitsbeginn vor Ort bin.

Wie oben auch schon erwähnt würde ich gerne wissen, ob ich Anspruch auf eine Bezahlung dieser 45min habe, und ob ich dies nachträglich für vergangene Jobs einfordern darf.

Vielen Dank im Vorraus

LG

Markus

Arbeit, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitszeitgesetz, Aushilfe, Leiharbeit, Zeitarbeit, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Wie zwinge ich meinen (Noch-) Arbeitgeber dazu, mir zeitnah ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Folgende Situation:

Befristet angestellter Mechatroniker, dessen Vertrag am 31.10. endet, erhält seit Ende August / Anfang September immer wieder auf Nachfrage die mündliche Aussage, dass er ab 01.11. übernommen wird. Er wird sogar nachweislich zu einem Lehrgang ab Mitte November angemeldet und es werden ihm Bücher hierfür ausgehändigt.

Anfang Oktober allerdings wird ihm dann plötzlich gesagt, dass er nun doch nicht wie angekündigt übernommen wird und somit ab 01.11 arbeitslos ist.

Glücklicherweise hat der junge Mann sich trotzdem rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.

Er möchte sich also jetzt zeitnah bewerben (was er dummerweise nicht schon vorher getan hat) und bittet seinen Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis.

Leider hat er dieses Zeugnis noch immer nicht erhalten, so dass er sich nun ohne Zeugnis bewerrben musste. Was etwas blöd ist, denn er hat bisher nur ein Zeugnis aus seiner Ausbildung bekommen. Auf mehrfache Nachfrage wird er immer und immer wieder vertröstet. Am Ende sagte man ihm, es wurde wohl mit der Post raus geschickt, was jetzt erneut alles verzögert.

Es blieben ihm nun nur noch 14 Tage, um eine neue Stelle zu finden, somit wird es immer wahrscheinlicher, dass er nun erst mal arbeitslos ist.

Meine FRage: Hat jemand schon Ähnliches erlebt und hat jemand einen Idee, wie man den alten Arbeitgeber dazu bringen kann, so ein Zeugnis auszustellen? M. E. erschwert der Arbeitsgeber so ja die Anschlußbeschäftigung, was ich nicht fair finde. Ganz abgesehen davon, dass man ihn vorher im Glauben ließ, er würde unbefristet angestellt.

Übrigens werden mit ihm noch 4 weitere Gesellen entlassen, obwohl die Auftragsbücher randvoll sind. Sein meister hat sich auch für sie eingesetzt, da er so personell nicht mehr in der Lage ist die Aufträge zu erfüllen. Scheint nichts zu nutzen. Und gleichzeitg hat die Fa. wieder Stellen ausgeschrieben - allerdings als Voraussetzung nun auch den LKW Führerschein eingefügt.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Zeugnis, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Arbeitnehmerrecht