Ich habe aus Quellen des Einzelverkaufs gehört, dass ein Dienstplan zwei Wochen fix sein muss. Falls sich in den zwei Wochen etwas ändert, ist der Chef/die Chefin verpflichtet, den Mitarbeiter von der Änderung zu informieren.
Meine Frage: Gibt es dafür schwarz auf weis ein Gesetz, das man vorlegen kann?
Meine Chefin ändert meine Dienstzeiten wie es ihr passt ohne mir Bescheid zu geben.
Wofür gibt es dann Dienstpläne, die zwei bis drei Wochen voraus gehen? Wieso sollte man jeden Tag auf seinen Dienstplan schauen um zu sehen ob sich wieder etwas geändert hat?
Lg David