Sehr schlechtes Arbeits(zwischen)zeugnis erhalten?

Guten Morgen,

ich habe vergangenen Donnerstag ein sehr schlechtes Zeugnis erhalten und formuliere gerade den Widerspruch dazu. Es fehlen wesentliche Aspekte meiner Beschäftigung und die erwähnten Punkte wurden sehr einfach und irrelevant formuliert. Außerdem wurde mein Verhalten etc. als sehr negativ beschrieben.

Der Hintergrund zu dem Zeugnis ist folgender: ich habe meine Ausbildung dort absolviert und drei Monate vor Ausbildungsende mein Zeugnis angefordert. Leider habe ich es nie erhalten, obwohl ich mich anderweitig bewerben wollte. Mein Chef führte dann ein Übernahmegespräch mit mir, zeigte mir auf, dass ich ja sonst keine Angebote hätte (da ich nach wie vor auf mein Zeugnis gewartet hatte) und übernahm mich zu sehr schlechten Konditionen befristet (über die Hochsaison, bis einschl. September). Mein angefragtes Zwischenzeugnis erhielt ich ebenfalls mit Verzögerung vergangenen Donnerstag.

Mein Widerspruch enthält den folgenden Aspekt: Eine Aufstellung der Punkte, mit denen ich nicht einverstanden bin sowie die fehlenden Angaben und Formulierungsvorschläge füge ich als Anlage bei.

Nun bin ich mich aber nicht sicher, ob ich alle auffälligen Punkte entdeckt habe, deshalb habe ich mein Zeugnis angehängt. Ich habe die einzelnen Sätze in eine Art Übersetzer gegeben. Diese waren zwischen 3 und 4 (Schulnoten) angesiedelt, obwohl das nicht meiner Leistung entspricht.

Es ist alles andere als wohlwollend und wurde mir von meiner Vorgesetzten, die mich offenbar für wirklich beschränkt hält, mit einem Lächeln vorgelegt.

Zwar habe ich einen Anwalt, aber ich versuche es erst einmal auf diesem Weg zu lösen.

Meine Bitte wäre nun, mir zu zeigen was euch noch auffällt, da wohl auch die Reihenfolge Aufschluss über den verborgenen Inhalt geben soll. Zudem eine Übersetzung in Noten, da diese im Internet abweichen.

Außerdem Hilfe bei der Formulierung meiner Korrektur (Rest folgt in Kommentar)

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Schule, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis, Zeugnis, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium
Lohnfortzahlung bei Krankheit auch mit Springervertrag?

Hallo,

mein AG hat mich in der Probezeit gekündigt da ich eine längere Zeit krank war (etwas mehr als ein Monat). Ich hatte einen festen Plan den ich täglich einige Stunden fahren musste, sodass ich auf einen durchschnittlichen Lohn eines Teilzeitmitarbeiters kam.

Ich habe bei Krankheitsfällen immer den Tagessatz gekriegt den ich bekommen hätte wenn ich normal meinen Standartplan gefahren wäre. Jetzt habe ich, da ich meine Krankheitsbescheinidungen immer abgegeben habe, einen normalen Monatslohn + Resturlaub als "letzte Zahlung" erwartet, mit dem das Verhältnis nun beendet wird. Allerdings wurde mir nur ein Teilbetrag überwiesen (nur ca. 200 €).

Nun habe ich im Vertrag festgestellt, dass ich als "Springer" eingestellt bin. Bzgl. Arbeitszeiten kann ich folgenden Satz zitieren:

"Der Mitarbeiter wird als Springer ohne feste Touren eingestellt. Aus diesem Grund kann eine wöchentliche Arbeitszeit mit entsprechender Vergütung nicht festgelegt werden."

Allerdings hatte ich feste Touren die mir seit Monaten schon zugeteilt sind und die ich auch gefahren bin.

Jetzt Frage ich mich:

Kann der AG nun einfach sagen, ich hätte keine feste Arbeitszeit, dementsprechend auch kein Recht auf Lohn wenn ich krank bin? Oder kann er sagen wir wollten dich in der Krankheitszeit nur sehr gering beschäftigen da keine Aufträge da waren (oder andere Ausreden) um mir nur ein Bruchteil zu zahlen?

Oder steht mir für die volle Ausfallzeit der Tagessatz zu für den ich seit Monaten schon arbeite?

Ich werde die Tage zum Arbeitsgericht gehen, würde gerne wissen ob dies eine mögliche Rechtfertigung seitens AG werden könnte..

Viele Grüße

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Lohnfortzahlung, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium
Unbezahlt vor Arbeitsbeginn arbeiten? Unbezahlte Meetings? Doppelt zur Arbeit fahren?

Moin,

Ich arbeite in einer Fitnesseinrichtung und mein Arbeitsvertrag lautet "40 Std/Woche, Montag bis Sonntag, Fixgehalt".

Frage 1: Wenn ich nun zb. heute Frühschicht (6-14) habe, muss ich immer um 5.45 da sein um die Geräte einzuschalten, Fenster zu öffnen, Lich anmachen, aufsperren usw...

Diese 15 Minuten werden mir NICHT bezahlt.

Soweit ich weiß haben meine Kollegen einen Wisch unterschrieben, auf dem draufsteht, dass man 10 oder 15 Minuten vor Arbeitsbeginn da sein muss. (Ich weiß nicht ob ich diesen auch mal unterschrieben habe, glaube aber nicht).

Aber egal ob man ihn unterschreibt oder nicht... Ist es ok, dass diese 10 / 15 Minuten nicht bezahlt werden? Schließlich kann man ohne diese Tätigkeiten nicht püktlich um 6 öffnen.

Ebenso, wenn ich Spät mache (14-23) muss ich um 13.45 da sein um die Kasse mit der Frühschicht zu zählen und eine saubere Übergabe zu machen. (Dauert aber eig. nur 5 Minuten maximal).

Frage 2: Ich hatte gestern Frühdienst und sollte um 18 Uhr nochmal für ein Teammeeting (45 Minuten) kommen. Diese Zeit ist zb. für 450€ Kräfte unbezahlt, aber Pflicht...?!? Ich bin Vollzeit und habe mir die Zeit natürlich aufgeschrieben. Dennoch musste ich wieder 15km (einfach) hinfahren. (Eigentlich wollte ich den Nachmittag weg und hätte dann 35km einfach zum Meeting gehabt. Dies hab ich aber dann abgesagt) Ist das vom Arbeitgeber ok? Kann er verlangen, dass ich NOCHMAL in die Arbeit fahre wegen 45 Minuten reden?

Freizeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsgesetz, Arbeitnehmerrecht
Ehemaliger Arbeitgeber gibt Lohnabrechnung nicht raus und verlang Aufwendungskosten?

Hallo Community,

ich habe da ein "kleines" Problem mit meinem ehemaligen Arbeitgeber. Gekündigt habe ich zum 13.05.2018. Ich habe am 04.06.2018 habe ich den Arbeitsnachweis (Stundennachweis) für den Monat 05/2018 schriftlich eingereicht. Da mein Auto bis 30.05.2018 in der Werkstatt war, konnte ich nicht früher hin. Nun hat mir der ehem. Arbeitgeber am 07.06.2018 ein Schreiben zukommen lassen, mit dem Inhalt

"Am 04.06.2018 haben sie mir den Arbeitsnachweis für den Monat 05/2018 schriftlich eingereicht.

Wie Sie sicherlich wissen, sind sie laut Arbeitsvertrag verpflichtet einen Stundennachweis rechtzeitig zum Monatsende zu erbringen. Dies haben Sie nicht getan und sind entsprechend Ihrer Verpflichtung als Arbeitnehmer nicht nachgekommen.

Ihre angegebene Schichten müssen entsprechend überprüft werden!

Da die Abrechnung der Mitarbeiterlohnstunden für den Monat 05-2018 bereits abgeschlossen sind, kann nach Prüfung ihrer Forderung die Abrechnung mit dem Monat 06/2018 erfolgen. Die Auszahlung des Lohnes erfolgt am 15.07.2018."

Bis hier hin ist mir alles verständlich und somit auch nachvollziehbar.

Aber dann...

"Sollten Sie eine Sonderabrechnung Ihres Lohnes bevorzugen, entstehen zusätzliche Aufwendungskosten durch das Lohnsteuerbüro in Höhe von 25,00 Euro. Diese sind dann entsprechend von Ihnen zu tragen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob sie eine Sonderabrechnung in Höhe von 25,00 € möchten."

Ich habe ihm darauf hin schriftlich mitgeteilt, dass ich keine SONDERABRECHNUNG des Lohns möchte, weil ich mir gedacht habe, dass ich einfach bist Juli abwarte und so meine normale Lohnabrechnung für 05/2018 erhalte. Jedoch ist dies bis heute nicht der Fall. Ich habe immer noch nichts. Habe ich da was falsch verstanden? Will er generell Geld für die Lohnabrechnungen haben? Darf er das verlangen, bei verspäteter Abgabe des Stundenlohns? Ich meine, diese Schriftstücke müssen doch eh ausgestellt werden oder? Hilft mir bitte weiter! Ich habe ihn versucht anzurufen aber er geht nicht ran. Was kann ich tun?

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Lohn, Lohnabrechnung, Ratschlag, Arbeitnehmerrecht

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