Wieso möchten viele Banken keine Freiberufler/Selbstständige/Privatiers als Kunden?

Soweit mir bekannt gibt es bestimmte Angebote für Girokonten, die man als nicht-angestellt-arbeitender nicht in Anspruch nehmen kann. Man kann nur Kunde werden, wenn man einen regelmäßigen Gehaltseingang auf das Konto vorweisen kann.

Nach meinem Verständnis ist es im Interesse einer Bank, wenn ein Kunde möglichst viel Geld auf dem Konto lässt, damit sie dieses für ihre Tätigkeiten gewinnbringend nutzen kann. Ob das der Fall ist, kann man aber nicht aufgrund der Berufstätigkeit feststellen. Wenn jemand jeden Monat seine Gehalt bekommt, davon aber durch Mietzahlungen usw. soviel wieder abgehoben wird, das im Schnitt nur einige hundert Euro auf dem Konto vorhanden sind ist das für die Bank doch nicht von Vorteil im Vergleich z.B. zu einem nicht-arbeitenden Privatier, der viel Geld dauerhaft auf dem Konto hat.

In meinem Fall ist mir das aufgefallen, als ich ein Spekulations-Konto eröffnet habe: Ursprünglich dachte ich, ich könnte das direkt mit dem kostenlosen Girokonto bei der selben Bank kombinieren, habe dann aber gesehen, dass ich aufgrund meiner (nicht-)Tätigkeit dafür nicht in Frage komme. Im Nachgang bekomme ich sogar Anfragen, ob ich nicht dieses Girokonto eröffnen möchte, aber offensichtlich ist der Bank nicht bewusst, dass sie mich durch ihre Regeln davon ausschließen...

Also: Worin liegen die Vorteile für die Banken, nur Angestellte als Kunden zu haben?

Leben, Beruf, Finanzen, Selbständigkeit, Bank, Girokonto, privatier
Wie führe ich eine Zwangsvollstreckung bei minderjährigem Schuldner durch?

Ich bin ehrenamtlich in einem Verein tätig. Bei minderjährigen Mitgliedern verpflichten sich mit Aufnahmeantrag/entsprechender Regelung in Satzung/Finanzordnung der/die gesetzliche(n) Vertreter für alle Forderungen gegen das Mitglied aufzukommen.

Wir haben nun natürlich Fälle, wo minderjährige Mitglieder in Beitragsrückstand kommen.

Konkret läuft ein Mahnverfahren, in dem schon ein Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde und daraufhin ein Pfändungs-/Überweisungsbeschluss eingereicht wurde. Im PfÜB sind Schuldner (minderjähriges Mitglied) und Vertreter eingetragen. Da das Konto des gesetzlichen Vertreters bekannt ist (von diesem wird monatlich der Beitrag eingezogen), ist dieser an das kontoführende Kreditinstitut als Drittschuldner zugestellt worden.

Nun habe ich als Antwort eine Drittschuldnererklärung des Kreditinstituts bekommen, in der angegeben wird der Schuldner stehe mit ihnen nicht/nicht mehr in Geschäftsverbindung. In der Erklärung ist allerdings nur vom PfÜB gegen das Kind die Rede, der gesetzliche Vertreter tauch nirgendwo auf. Ich vermute, dass das Kind tatsächlich kein eigenes Konto besitzt und das Kreditinstitut tatsächlich nur über diesen Umstand Auskunft gegeben hat. Die Beiträge werden nach wie vor vom Konto des Vertreters eingezogen.

Bin ich falsch vorgegangen, bzw. wie kann ich weiter vorgehen?

Bank, Recht, Mahnung, Zwangsvollstreckung
Girokonto mit Dispo und ALG2?

Halli Hallo,

ich habe dringende Fragen.

Ich arbeite Vollzeit und meine Lebensgefährtin ist Hausfrau und bezieht ALG2. Wir haben noch ein Girokonto zusammen. Zwar beziehe ich kein ALG2, weil ich vollzeit arbeite, aber ich bin trotzdem mit in der Lebensgemeinschaft.

Jedes Mal wenn ein neue Antrag für ALG2 bevorsteht, dann müssen wir immer u. a. die letzten 3 Monate Kontoauszüge beilegen. Dort steht alles finanzielle drauf. Zb. Mein Lohn, Kindergeld und ALG2 usw... Kein Problem bisher.

Jetzt habe ich mich bei einer anderen Bank umgeschaut wo das Girokonto keine Gebühr kostet, wenn man ein Mindesteinkommen hat. Habe ich alles fertig gemacht. Sogar mit Dispo.

Vorhin hatte ich ein Kontoauszug gemacht und auf dem Auszug steht sogar das Dispolimit mit drauf. Ich hatte vor, dass meine Lebensgefährtin auch zu meiner Bank wechselt und wir dort ein neues gemeinsames Konto führen.

Jetzt ist die Frage: - Kontoauszüge des neuen Girokontos werden spätestens beim nächsten Antrag für das JobCenter beigelegt. Dort steht leider das Limit (Ein Betrag) des Dispos drauf. Macht da das JobCenter Ärger? Wird das angerechnet?

  • Wenn wir doch 2 getrennte Konten führen und ich das JobCenter mit meinem neuen Girokonto nicht melde. Wenn ich jedes Mal mein Gehalt vom neuen Girokonto auf das Konto meiner Lebensgefährtin überweise, damit das JobCenter auch sieht, dass regelmäßig Geld reinkommt. Aber die würden es so oder so durch meine Abrechnungen herausfinden, weil in meine Abrechnungen meine Kontonummer steht. Also wahrscheinlich keine gute Idee?

  • Oder wäre es das Einfachste, den Dispo ganz rauszunehmen damit es garnicht mehr auf dem Auszug steht?

  • Sollte ich oder kann ich sowas bei der Bank offen über dieses Thema reden? Vielleicht können die mir besser helfen ohne, dass das JobCenter nichts mitbekommt oder anrechnet.

Hoffe ihr könnt mir helfen!

Auf eine Rückmeldung freue ich mich sehr!

Bank, ALG II, Dispokredit, Girokonto, Jobcenter, Lebensgemeinschaft, Kontoauszug, Vollzeit

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