Guten Tag. Vorab: Danke für alle Antworten auf dieses Thema.
Habe ich nicht rechtlichen Anspruch auf Auszahlung für einen Zeitraum in dem ich schon gearbeitet habe? Auch wenn es außerhalb des jetzigen Abrechnungsmonats ist?
Ich habe am 1. Oktober bei meinem neuen Arbeitgeber angefangen zu arbeiten.
Auszahlung ist immer zum 15ten
Berechnet wird immer vom 1. bis zum 31.
Bedeutet ich bekomme in den nächsten zwei Tagen einen vollen Lohn. Für den Monat Oktober.
Nun ist es so, dass ich aufgrund des Umzuges und des Faktes das ich einen Monat später als geplant anfangen konnte zu arbeiten, dringend auch die knapp 2 Wochen Lohn bräuchte für die ich jetzt im November schon gearbeitet habe.
Als ich nachfragte ob es möglich sei mir das auszuzahlen wurde es verneint. Und als ich einen Vorschuss anfragte (Ich weiß, Probezeit etc, sieht doof aus aber ist ja ein Sondergrund in meinem Fall) wurde mir gesagt: "Da kann ich dir gleich die Flügel stutzen, wir geben generell keine Vorschüsse raus.
Diese 2 Wochen Gehalt (für die ich ja bereits gearbeitet habe) wären mir aber eine extreme Hilfe..
Auch wenn ich weiß das ich den Monat darauf nur ein halbes Gehalt bekommen würde.