Kann mir jemand bitte genau erklären wie die Auszahlung nach einem Unfall funktioniert?
Hallo liebe Community,
ich hätte eine Frage bzgl. der Schritte nach dem Unfall bzw. nach dem Gutachten wo es nur noch um die Auszahlung geht. Ich hatte letztens ein Gespräch mit dem Anwalt der vom Gutachter eingeschaltet wurde, dieser erklärte mir das ganze, aber ich konnte nicht alles ganz genau nachvollziehen, vor allem am Telefon dann. Ich dachte zu Beginn einfach nur dass mir das Geld überwiesen wird, aber irgendwie soll es 2 Möglichkeiten geben. 1. die vollständige Reparatur (d.h. Kein Geld) und 2. der Verkauf zum Restwert und dann das Geld dazu. Aber was ich halt nicht verstehe wie das genau mit dem Restwert funktioniert, weil irgendwie hatte er mir der Anwalt vorgeschlagen, dass Auto für den vorgeschlagenen Restwert zu verkaufen, da sonst die gegnerische Versicherung weniger auszahlen könnte. Des Weiteren meinte er aber auch ich könnte das Auto so hoch verkaufen wie ich will, aber was sich ja irgendwie dann mit dem vorherigen Satz überschneidet, weil ich ja eigl ne Auszahlung möchte. Und was wäre wenn ich das Auto doch behalten möchte und nicht verkaufen möchte, krieg ich dann keine Auszahlung oder wie läuft das ab? Da das mein erster Unfall war, hab ich leider 0 Plan und der Anwalt scheint auch nicht wirklich erfreut über mein Wissen über dieses Verfahren zu sein, denn der antwortet nicht auf die email 😅, deshalb habe ich mich an euch gewendet hier, vielleicht kann das hier jemand leicht und verständlich erklären. Außerdem wollte der Anwalt (falls ich ein neues Auto kaufe) die ganzen Infos dazu, obwohl ich das auch net ganz kapiere.
Ich bedanke mich im Voraus 🙏🏻
4 Antworten
Der Gutachter taxiert dein Fahrzeug so, wie es ohne diesen Schaden hätte verkauft werden können. Das ergibt dann abzüglich der Schadenshöhe den Restwert.
Das weitere Vorgehen wurde dir ja erklärt. Jetzt musst du dich nur entscheiden, wie du es machen willst.
Zeitwert vor Unfall-Restwert=Dein Geld.
Aber du kannst durchaus noch zig Extras bekommen, dafür nimmt man auch Anwalt.
Wenn der nix tut hast Pech und musst selber tätig werden.
Es gibt zig Varianten!
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden habe ich es bisher so erlebt:
- es wird ein Gutachten erstellt, das den Restwert vor dem Unfall festlegt
- entweder verkaufst du das Fahrzeug selbst oder es wird auf einer Unfallbörse der Versicherung versteigert
- der Höchstbietende bezahlt dir das Geld und holt das Fahrzeug ab
- die Versicherung gleicht die Differenz zum Restwert aus
- davon wird die Mehrwertsteuer abgezogen, die du erst bekommst, wenn du dir ein anderes Fahrzeug kaufst
Es fehlen Details zu Alter, Tüv, Inspektionen, Wertgutachten, Vorbesitzer, Wiederbeschaffung Preis. Preisverhältnis zur Reparatur und Neubeschaffung. Da hilft nur eine kaufmännische Kalkulation.
Also in meinem Fall handelt es sich auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. Also ist Verkauf sozusagen „Pflicht“ um an die Auszahlung zu gelangen ? Um es mal zu konkretisieren als zahlen Beispiel:
Totalschaden liegt bei 2000 und Restwert bei 500 (Angebot von einem Autohändler auch 500) d.h ich müsste dann 2000-500 rechnen und kriege 1500€ von der Versicherung oder ?
Und was ist nun wenn der Restwert zwar 500 ist, aber ich einen Käufer finde der 700 zahlt ? Kriege ich dann von der Versicherung dann nur 1300? oder trz 1500?