Resturlaub auszahlen lassen?
Guten Tag,
ich habe neulich erfahren, dass ich nach meiner Ausbildung vom Betrieb nicht übernommen werde. Diese endet im August. Ich hab bisher noch Resturlaub von 11 Tagen und möchte diese eigentlich auch nicht wirklich nutzen.
Weiß jemand wie das geregelt ist wenn die Ausbildung vorbei ist?
3 Antworten
Als Angestellter bist Du verpflichtet die Ferien im Sinne des Arbeitgebers zu beziehen. Der Arbeitgeber kann z.B. Sperrfristen erlassen, dass Du während der Hochsaison keine Ferien beziehen darfst etc.
Zumindest in der CH ist es so dass Du grundsätzlich die Ferien vor dem Ende der Anstellung beziehen musst, falls das nicht geht (z.B. wegen übermässigen Arbeitsanfall) muss der Betrieb dir die Ferien auszahlen. Bei Lernenden ist es noch etwas strenger geregelt, Du musst deine Ferien von Gesetzeswegen beziehen.
Arbeiten ist nun mal kein Wunschkonzert...
Schau deinen Lernvertrag durch, dort sollte das beschrieben sein. Am Ende ist es immer eine Abmachung zwischen dir und deinem Vorgesetzten.
Das musst du dem Chef klären, wie deinen Resturlaub ist. Hast du schon die schriftliche Mitteilung, dass du vorm Verlassen unbedingt den Urlaub ausnutzen musst? Wenn ja, könnte sein, dass die Resturlaube eben umsonst ist. An deiner Stelle sollst du den Resturlaub sofort ausnutzen. Am besten kurz vorm Prüfung
Der Chef kann verlangen, dass du den Resturlaub noch nimmst. Wenn das gar nicht möglich sein sollte (unwahrscheinlich) wird idR ausbezahlt.