Resturlaub auszahlen lassen?

3 Antworten

Als Angestellter bist Du verpflichtet die Ferien im Sinne des Arbeitgebers zu beziehen. Der Arbeitgeber kann z.B. Sperrfristen erlassen, dass Du während der Hochsaison keine Ferien beziehen darfst etc.
Zumindest in der CH ist es so dass Du grundsätzlich die Ferien vor dem Ende der Anstellung beziehen musst, falls das nicht geht (z.B. wegen übermässigen Arbeitsanfall) muss der Betrieb dir die Ferien auszahlen. Bei Lernenden ist es noch etwas strenger geregelt, Du musst deine Ferien von Gesetzeswegen beziehen.

Arbeiten ist nun mal kein Wunschkonzert...

Schau deinen Lernvertrag durch, dort sollte das beschrieben sein. Am Ende ist es immer eine Abmachung zwischen dir und deinem Vorgesetzten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dinosaurier mit jahrzehntelanger Berufs-Erfahrung.

Das musst du dem Chef klären, wie deinen Resturlaub ist. Hast du schon die schriftliche Mitteilung, dass du vorm Verlassen unbedingt den Urlaub ausnutzen musst? Wenn ja, könnte sein, dass die Resturlaube eben umsonst ist. An deiner Stelle sollst du den Resturlaub sofort ausnutzen. Am besten kurz vorm Prüfung

Der Chef kann verlangen, dass du den Resturlaub noch nimmst. Wenn das gar nicht möglich sein sollte (unwahrscheinlich) wird idR ausbezahlt.