Meinung des Tages: Was haltet Ihr von den Plänen zur Einführung der „Verantwortungsgemeinschaft“?

Es hört sich an wie das Paradebeispiel eines komplexen deutschen Wortes und soll 2025 eingeführt werden – die Verantwortungsgemeinschaft. Abgesichert werden sollen dadurch Alleinstehende, die Verantwortung füreinander nehmen.

Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann

Es soll ein „Angebot für andere Nähebeziehungen“ sein, aber definitiv keine Alternative zur Ehe. Geplant ist, dass Alleinstehende, die füreinander dennoch dauerhaft Verantwortung übernehmen wollen, sich im Alltag besser unterstützen können. Dieses Modell soll möglich sein für zwei bis sechs Menschen, wenn diese beispielsweise zusammen wohnen und sich notfalls gegenseitig helfen wollen. Wichtig dabei ist das Bestehen eines persönlichen „Näheverhältnisses“. Allerdings soll das staatlich nicht kontrolliert werden. Beurkundet werden soll diese „Verantwortungsgemeinschaft“ notariell und vieles vereinfachen – etwa das Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder andere Vertretungsfragen. Buschmann sieht in diesem Modell die Möglichkeit der Schaffung eines symbolischen Mehrwerts und eine Vereinfachung der bürokratischen Abläufe.

Die „Verantwortungsgemeinschaft“ soll allerdings keinerlei steuerliche oder erbrechtliche Auswirkungen haben – auch das Eltern-Kind-Verhältnis soll davon unberührt bleiben. Sofern eine solche Gemeinschaft allerdings beendet wird, soll es möglich sein, einen Vermögensausgleich zu regeln.

Reaktionen aus der Politik

Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, empfindet das Gesetz für überflüssig. So sei es absolut unnötig, ein neues, kompliziertes Rechtsinstitut für Alleinstehende zu schaffen, die im Alltag Verantwortung füreinander übernehmen wollten, da sie dies ja bereits könnten. Er befürchtet außerdem, dass durch dieses Gesetzt indirekt auch Vielehen anerkannt werden könnten.

Der Queer-Beauftrage der Bundesregierung, Sven Lehmann, begrüßt das Vorhaben. Er sieht darin besonders auch einen Fortschritt für queere Menschen – ihre Wahlfamilie könne dadurch rechtlich abgesichert werden.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) reagiert positiv auf das Vorhaben. Es sei ein richtiger Schritt, denn in den vergangenen Jahren haben sich nicht nur die Lebensumstände, sondern auch Partnermodelle und Familiensysteme stark verändert, so die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Verantwortungsgemeinschaft? Ist eine solche Einführung sinnvoll? Wie bewertet Ihr diese im Vergleich zur Ehe? Ist die Ehe – besonders mit den steuerlichen Vorteilen, die es derzeit noch gibt, noch zeitgemäß oder sollte auch hier die gesetzliche Lage neu bewertet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-buschmann-100.html

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Sehr hoher Stromverbrauch als Anfangsverdacht verwertbar?

Hey Leute ich habe eine Frage zum Thema Stromverbrauch und Bitcoin MIning.

Ich produziere seit einiger Zeit Bitcoin und merke das ich mittlerweile echt viel Strom verbrauche. Ich habe mal gehört das bei einem zu hohem Stromverbrauch oder untypischen Stromverbrauch sofort die Polizei kommt und die Wohnung durchsuchen will ...

Ich bin der Meinung da ja hier kein Anfangsverdacht einer Straftat liegt bezüglich das Leib oder Leben eines Menschen gefährdet ist , gilt doch die unverletzlichkeit der Wohnung oder ?!

Wie sieht das also aus ..

Darf die Polizei wenn bspw. mein Vermieter sagt da verbraucht jmd viel Strom .. ?

Bin ich meinem Vermieter auskunftspflichtig für was ich den Strom nutze .. ?

Wenn die Polizei vorbeikommen würde, müsste ich sie reinlassen (ohne Durchsuchungsbeschluss) damit sie sich überzeugen das hier keine Straftat vorliegt ?

Könnte mein Vermieter mich dazu zwingen ihn hereinzulassen ?

Wenn die Polizei mein Mining Rig sehen würde, wenn ich sie reinlassen würde oder sie selbst reingehen würde, was würde dann passieren ?

Dürften Sie den MIning Rig einfach beschlagnahmen, anfassen, genauer ansehen .. ?

Vielen Dank &

LG :)

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Kann ich herausfinden welcher Bankberater mein Konto einsieht?

Hallo! Es handelt sich um ein Konto der Raiffeisenbank.

Ich habe schon etwas gesucht und herausgefunden, dass genau dokumentiert wird, welcher Bankberater auf mein Konto zugreift.

Ich habe ja ein Recht darauf, zu wissen wer meine personenbezogenen Daten speichert, welche er speichert und wer diese einsieht.

Nun ist meine Frage: Kann ich von der Bank verlangen, mir zu sagen welcher Berater auf mein Konto zugreift ?

Kurz zu meinem Anliegen:

Ich komme aus einem kleinen Dorf und im nächstgrößeren Ort befindet sich meine alte Bankfiliale ( Filiale A). Meine Eltern und ich sind dort „schon immer„ bei „Herrn X“, sprich sie haben ein sehr gutes Verhältnis mit ihm, ich sag jetzt mal waage quasi gute Bekannte

Meine Eltern hatten lange eine Kontovollmacht (zu lange) und Herr X hat Ihnen natürlich immer gesagt wie es um meine Finanzen steht, was oft zu langen Streitigkeiten geführt hat.

Ich habe meinen Eltern die Kontovollmacht entzogen, dennoch hat Herr X meinen Eltern weiterhin Auskunft gegeben.

Ich habe den Berater gewechselt (Filiale B), nachdem ich in die nächstgrößere Stadt gezogen bin (selber Landkreis) mit der Bitte darum, dass Herr X keine Auskunft mehr haben darf, aus genannten Gründen.

Nun, leider beschleicht mich das ungute Gefühl, dass sich daran nichts geändert hat und Herr X nach wie vor meinen Eltern Auskunft gibt.

Vielen dank schonmal für eure Hilfe!

Ich möchte den Berater nicht hinhängen, da ich auf den Streit mit der Bank und mit meinen Eltern gut und gerne verzichte, aber ich will es trotzdem wissen um für mich Gewissheit zu haben und dann steht der Bankwechsel an.

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Wie zwingt man den Expartner dazu der Auskunfts-/Belegpflicht (Unterhaltsabänderung) nachzukommen?

Die Ex Frau meines Freundes, die gemeinsam mit den zwei volljährigen in Ausbildung befindlichen Kindern in einem Haushalt lebt, verschleppt trotz mehrfacher anwaltlicher Aufforderung die Auskunfts- und Belegpflicht, um eine Abänderung / Minderung des Unterhalts berechnen zu können.
Zuerst lag keiner der angekündigten Einkommensbelege bei dem Schreiben des gegnerischen Anwalts bei. Erst nach wiederholter Aufforderung wurde dem nachgekommen. Aber nur ein Beleg (statt 12) beigefügt.

Auch der Ausbildungsnachweis der unterhaltsberechtigten Tochter wurde bereits zweimal angefordert, im 2. Schreiben dann angekündigt, aber wieder nicht den Anlagen beigefügt.

Zudem fehlen angeforderter Steuerbescheid und Kontoauszüge.

Wir haben den Verdacht, dass die wahrscheinlich höheren Einkünfte der Kindsmutter so verschleiert werden sollen, um höheren Unterhalt geltend machen zu können. Oder gar Anwaltskosten in die Höhe getrieben werden sollen, durch die lang andauernde, aber erfolglose Korrespondenz.

Da der Kindsvater zudem derzeit im Rückstand ist wurde regelmäßig mit der angeblich vorliegenden Titulierung und der Vollstreckung gedroht, aber nichts dergleichen passiert. Titel wird nicht vorgelegt, die Vollmacht der Tochter wurde erst dem dritten Schreiben des gegenerischen Anwalts angefügt.

Wir haben durchaus berechtigte Zweifel an der Aufrichtigkeit der anderen Partei. Die Mutter hatte schon versucht, den Unterhalt bar zu erhalten, damit dieser nicht beim Leistungsbezug des Jobcenters zum Tragen käme (wurde aber verweigert, das war auch schon 2017).

Trotz ihr vorliegender gerichtlicher Vereinbarung aus 2016 machte sie privat einen höheren Anspruch geltend. (350 € lt. Vereinbarung, sie verlangte 430 €, die der Vater mangels vorliegender Vereinbarung auch zahlte, trotz längst eingetretener Volljährigkeit beider Töchter)

Die verbliebene noch unterhaltsberechtigte Tochter hat eine weiterführende Schulausbildung bereits abgebrochen und erst nach mehrmonatiger Verzögerung angeblich eine kostenpflichtige, schulische Ausbildung begonnen. Wie gesagt, fehlt auch hier der Nachweis.

Zusätzlich behauptet man nun, er habe an einem Bafög Antrag nicht mitwirken wollen (er wurde nie gefragt und Eltern müssen hier auch keine Unterschrift leisten, außerdem entfällt das Sorgerecht mit 18).

Für uns macht dieses Vorgehen keinen Sinn. Denn wenn der Anspruch doch berechtigt und tituliert wäre, wieso verweigert man dann die Belege/Auskunft?

Gibt es noch Möglichkeiten die Auskunft zu erzwingen?


Recht, Unterhalt, Familienrecht, Unterhaltspflicht, Auskunftspflicht
Lenkererhebung / Lenkerauskunft in Österreich - muss man wissen wer vor 2 Monaten genau gefahren ist?

Ende Dezember kam ein Brief aus Österreich, der forderte, dass angegeben wird, wer unser Auto Anfang November zur bestimmten Uhrzeit und am bestimmten Ort gefahren hat.

Da wir innerhalb von 3 Tagen zwei Mal durch Österreich gefahren sind und mein Vater und ich uns bei der Durchreise mehrmals abgewechselt haben und das Datum 2 Monate her war, wussten wir nicht mehr wer an dem Streckenstück wirklich gefahren ist. Ich erstellte hier also eine Frage und entschied mich zu antworten (elektronisch über deren Seite), dass definitiv entweder ich oder mein Vater (namentlich genannt) gefahren ist, aber wir nicht mehr genau wissen wer von uns beiden, mit der Frage, worum es denn ginge. s. Frage: https://www.gutefrage.net/frage/fahrzeughalter-erhaelt-brief-zur-ermittlung-des-fahrers---ohne-ursache-und-foto---legitim

2 Wochen später kam dann ein Schreiben (Strafverfügung), in dem nicht zu erkennen war, ob meine Antwort überhaupt gelesen wurde. 120€ Strafe wurden angehängt, weil die Lenkerauskunft "nicht erteilt" wurde.

Da ich nun nicht wusste, ob meine Antwort ignoriert wurde, schickte ich also einen Einspruch hierzu per Brief, mit Kopie meiner elektronischen Antwort, sowie einen weiterführenden Einspruch, in dem ich erkläre, wieso wir es nicht mehr wissen und, dass es auch sehr wahrscheinlich keine Rolle spielt wer von uns beiden genau gefahren ist, da wir im selben Haushalt leben und somit jegliche finanzielle Strafe gerne an beide gerichtet werden kann.

1 Woche später kam dann wieder ein Schreiben (Straferkenntnis), immernoch 120€ Strafe (+12€ Verwaltungsgebühr). Erst jetzt wird mein Schreiben zitiert und darauf relativ geantwortet. Es bleibe dabei, dass die Lenkerauskunft nicht erteilt worden wäre, des Weiteren sei es jetzt auch schon egal, wer tatsächlich gefahren ist. Zumindest durfte ich auch endlich erfahren worum es geht: Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h außerorts. Auf das Schreiben könne ich wohl innerhalb von 4 Wochen eine Beschwerde einlegen, werde ich aber aufgrund wachsender Strafe (nenne man es Verwaltungsgebühren oder sonst wie) und Aussichtslosigkeit selbsverständlich nicht tun.

  • Gibt es noch irgendeine Möglichkeit gegen diese Strafe anzutreten? Kann jemand erfahrungsgemäß abschätzen wie hoch die Verteidigungswahrscheinlichkeit durch einen Anwalt wäre?
  • Wenn ich die 132€ jetzt zahlen würde, wäre die Sache dann fertig, oder kommt dann noch zusätzlich eine Strafe für die 31km/h-Übertretung?
Polizei, Recht, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht
Fahrzeughalter erhält Brief zur Ermittlung des Fahrers - ohne Ursache und Foto - legitim?

Mein Vater (Fahrzeughalter) erhielt gestern einen Brief vom Land Salzburg, in dem er aufgefortert wird, Auskunft darüber zu geben, wer an einem bestimmten Termin (vor 2 Monaten!), Uhrzeit, Ort und Richtung das auf ihn gemeldete Fahrzeug gelenkt hat.

Kommt er der Auskunftspflicht binnen 2 Wochen nicht nach oder macht ungenaue Angaben, so würde man ein Strafverfahren gegen ihn einleiten.

Worum es hier überhaupt geht, wird nicht erläutert (vermutlich Geschwindigkeitsüberschreitung). Ein Foto ist auch nicht beigefügt worden.

Ist das in Österreich mittlerweile der gängige Weg? Sonst bekommt man doch als Fahrzeughalter direkt den Vorwurft mit Foto und kann dann Einspruch einlegen.

Für mich klingt das ganze so, dass evtl. eine Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen wurde und das Nummernschild fotografiert wurde, allerdings das Gesicht des Fahrers unerkennbar ist und denen somit ein schriftliches Geständnis die Arbeit erleichtert.

Das Problem ist: Wir wissen selber nicht mehr, wer auf der bestimmten Autobahnstrecke gefahren ist. Mein Vater, meine Mutter und ich haben uns beim Fahren abgewechselt. Auf dem Formular gibt es jedoch nur die Möglichkeit, entweder die Person zu benennen, die gefahren ist oder diejenige, die es weiß. Es gibt kein Freifeld.

Kann mein Vater in einem formlosen Schreiben die 3 potenziellen Fahrer nennen oder könnte er dann wegen "ungenauer Auskunft" strafrechtlich verfolgt werden?

Ist ein solches Schreiben ohne Ursache und 2 Monatsabstand zum unbekannten "Vorfall" überhaupt legitim?

Vielen Dank im Vorraus!

fahrer, Polizei, Recht, Blitzer, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht, fahrzeughalter, Geschwindigkeitsübertretung, Auto und Motorrad
Der verlorene Zwilling - unbemerkte Zwillingsschwangerschaft

Nach neueren embryologischen Erkenntnissen gibt es bei vielen Zeugungen Doppel- und selten auch Mehrfachbefruchtungen. Die Zahlen schwanken zwischen 20% und 80%. Nur ein Viertel aller Zwillingsschwangerschaften wird auch tatsächlich mit der Geburt von Zwillingen vollendet. Rund 75% der Zwillingsschwangerschaften nicht. Während bei der einen Hälfte durch einen Abortus beide Zwillinge abgehen, endet die andere Hälfte mit der Geburt nur eines Kindes. Oft tritt der Tod bereits kurz nach der Zeugung ein. Manchmal geht das zweite Embryo mit leichten Blutungen in der Frühschwangerschaft (6.-8. Schwangerschaftswoche) ab. Ärzte oder später Hebammen wissen das oft, sehen es am Bildschirm oder sogar an den „Überesten“ bei der Entbindung, reden nicht gern darüber, um die Schwangere nicht zu beunruhigen. Wenn es im Mutterleib stirbt, wird es von der Gebärmutter resorbiert. Dieser Vorgang geht unbemerkt vor sich. Es kann aber auch später sein. Der Verlust eines Zwillingsgeschwisters ist ein traumatisches Erlebnis mit Folgen und kann gravierende psychische Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben. Eine wesentliche Folge dieses Verlusterlebnisses im Mutterleib ist das Gefühl sich nicht ganz zu fühlen. Für die Betroffenen ist es, als ob ihnen ein wesentlicher Teil fehlt. Man fühlt sich nicht „gut genug“, muss „doppelt so viel leisten“. Daraus resultieren häufig starke Leistungsorientierung und Perfektionismus. Und noch schlimmer: Nach einer Studie von Peter Pharoah, Mediziner an der Universität Liverpool über 200.000 Zwillingsschicksale lautet dessen Fazit: Stirbt ein Zwilling im Uterus, kann das für den Überlebenden tragische Folgen haben. Der vorgeburtliche Verlust eines Zwillings steigert das Risiko von Geburtsfehlern enorm. Fragen: Warum ist so etwas nahezu unbekannt? Haben die Mütter und auch später die Kinder nicht ein Anrecht zu erfahren, was da ggf. passiert ist? Wird das bei der Hebammenausbildung etwa so gelehrt?

Schwangerschaft, Fehlgeburt, psychische Probleme, Zwillinge, Auskunftspflicht

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