Muss die Polizei einer Person die Anzeige erstattet hat über den Ausgang der Ermittlungen informieren?
Eine Freundin von mir ist vor ca 3 Jahren Opfer eines Sexualverbrechens geworden. Sie hat am selben Tag des Geschehens Anzeige bei der Polizei erstattet und sie wusste, wer das Verbrechen begangen hat. Bis auf einen Brief, in welchem erfragt wird, ob sie ihre Sachen die beschlagnahmt wurden abholen möchte, hat sie bis heute keine Benachrichtigung erhalten, ob und wie das Verfahren abgeschlossen wurde. Da ihr die Sache keine Ruhe lässt, wollte sie sich bei der Polizei melden. Meine Frage ist nun, ob im Gesetz geregelt ist, ob sie benachrichtigt werden kann oder muss, und ob sie sich gegebenenfalls erkundigen darf.
6 Antworten
Natürlich kann sie bei der Polizei nachfragen aber eigentlich ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft sie zu informieren.
Sicher kann sie bei der Polizei mal nachfragen. Aber wozu? Die haben das an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Die wissen wahrscheinlich auch nicht mehr.
Ist denn überhaupt ein Verfahren eröffnet worden? Da hätte sie ja mal aussagen müssen.
Gruß S.
Bin ein Lion was das angeht bin mir aber ziemlich sicher das sie bescheid bekommen müsste, erst recht wenn der Typ schuldig gesprochen wird.
Über den Stand der Ermittlungen wird nichts gesagt. Wenn die Person angeklagt wird, wird sie Bescheid bekommen @Gerichtstermin
Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist zu belehren.
Du Löwe :)