Muss die Polizei einer Person die Anzeige erstattet hat über den Ausgang der Ermittlungen informieren?

6 Antworten

Sicher kann sie bei der Polizei mal nachfragen. Aber wozu? Die haben das an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Die wissen wahrscheinlich auch nicht mehr.

Ist denn überhaupt ein Verfahren eröffnet worden? Da hätte sie ja mal aussagen müssen.

Gruß S.

Natürlich kann sie bei der Polizei nachfragen aber eigentlich ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft sie zu informieren.

Bin ein Lion was das angeht bin mir aber ziemlich sicher das sie bescheid bekommen müsste, erst recht wenn der Typ schuldig gesprochen wird.


Über den Stand der Ermittlungen wird nichts gesagt. Wenn die Person angeklagt wird, wird sie Bescheid bekommen @Gerichtstermin

§ 171 StPO:

Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist zu belehren.