In wie weit sind Kindergärten bei gemeinsamem Sorgerecht zur Auskunft verpflichtet?
Das Kind lebt bei mir (ABR), der Vater, ruft ständig im Kindergarten an und will Informationen, die er auch von mir haben könnte, würde er mich fragen - was er aber aus irgendwelchen Gründen ("Hallo ich bin der Papa und bin auch noch da - und wichtig!" ???) nicht tut!
Er sieht das Kind wöchentlich.
Mir ist das schon peinlich, da er erfahrungsgemaß auch dazu neigt zu versuchen mich in ein schlechtes Bild zu rücken (bei meiner Firma, bei Freunden und Bekannten.)
Schlichtweg: Er nervt alle mit seiner Anruferei.
Am Liebsten wäre es mir der KiGa würde auf meine Auskunftspflicht verweisen und ihn abblocken.
Dürfen die Angestellten das theorethisch oder MÜSSEN sie ihm Auskunft geben über jede Kleinigkeit?
Weiß das jemand?
Danke.