Meinung des Tages: Was haltet Ihr von den Plänen zur Einführung der „Verantwortungsgemeinschaft“?

39 Antworten

Wie so häufig bei solchen Themen, ist mir der tatsächliche Sinn dahinter nicht wirklich klar. Welche konkreten Probleme werden damit mit welchem Aufwand behoben? Auskunftsvollmachten oder Lebensgemeinschaften lösen doch bereits viele dieser Probleme.

Leider lässt sich über solche inhaltlichen Dinge kaum noch ernsthaft diskutieren. Zumeist wird das doch nur noch als Aufhänger dafür genutzt, um Leute entweder als rechts konservativ oder linksgrün versifft abzustempeln.

Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass Dinge, die keinen großen Aufwand erfordern, aber eine echte Erleichterung für Teile der Bevölkerung darstellen, problemlos umgesetzt werden sollten. Im Gegenzug muss man aber auch nicht jedem Vorschlag folgen, bei denen es eigentlich nur ums Prinzip geht und die im Zweifel eher für gesellschaftliche Spaltung sorgen, als für eine echte Erleichterungen bestimmter Personengruppen. Siehe Genderdebatte.


gutefrage 
Beitragsersteller
 06.02.2024, 11:18

Herzlichen Dank für Deine Meinung zum Thema!

Nach dem Frageinhalt Sinnfrei aber dann kam ein User der wirklich ausgeführt hat worum es im Hintergrund geht.

testwiegehtdas.

Da ich seid ich 18 bin verheiratet bin, passierte es gar nicht, vor dem Problem zustehen, keine Arztauskunft zu bekommen. Verlobt waren wir auch nie das War zeitlich sinnlos, er hat nach 17h gefragt, dem stand dann nur noch mein 18. entgegen und meine Ausbildung zu beenden, auch wenn Verlobung soweit ich weiß nirgendwo hinterlegt wird.

In der Zeit dazwischen hätte ich das Problem auch gehabt, seine Mutter hat auch nach 34 Jahren nicht begriffen, das ihren Sohn zu heiraten nicht heißt, das sie ihn nie wieder sieht.

Von der hätte ich also Nie was erfahren.

Wenn diese Verantwortungsgemeinschaft, sowas auch nur halbwegs abdeckt nämlich zum Patienten zu dürfen wenn der einwilligt. Ist da schon einiges getan eine Patientenverfügung UND ein Notfallkontakt im Portemonnaie machen den Rest.

Genau wie wenn in der Kita/Schule hinterlegt sein sollte, wer das Kind abholen darf wenn die Eltern nicht greifbar sind. Das war aus oben genannten Grund eine Freundin, nicht Schwiemu. Dass die älteren Kids wissen wen sie um Hilfe bitten können.

Damit wäre diese Verantwortungsgemeinschaft nur mit Behördlichem Eintrag sinnvoll.

_________________

PS. Ehegattenvorteil?

Trotz das mein Mann Wege- und Verpflegepauschale bekommt (wechselnder Einsatzort über 8/12 h auf Arbeit) ich nur Frührente. Buttern wir bei der 5/3 Varianten beider Steuererklärung Ordentlich zu und sind Steuerabgabeverpflichtet. Haben aber eine Monatsvorteil. Der das ganze sinnvoll macht. Was ja wegfallen soll.

Bei 4/4 krieg man angeblich IMMER was zurück, hab das Jahr über weniger. Muss aber um das Zurückzubekommen wieder eine Steuererklärung machen

Daher wir bleiben solang es geht bei 5/3

Jeder alleinstehende der keine abgibt, hat das auf dem Konto was er verdient. Unser Großer fährt auch Strab, Würde auch die Verpflegungspauschale bekommen gibt aber keine Steuererklärung ab. Ausgerechnet hat der dadurch mehr von seinem Lohn.

PP.S

Wer nicht heiraten will lässt es, aber bestehende Ehen als nicht zeitmäßig abzustempeln ist eine gnadenlose Frechheit. Ehe aus Liebe, dürften gegen Zweckehe prozentual gewaltig vorne liegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 34 geniale Jahre Ehe, ohne weitere negative Vorkommnisse.

Generell liegt es halt in der Umsetzung ob sich ein Mehrwert generiert oder nicht.

Klar soziale Kontakte kann und muss man selber Knüpfen, die Personen der Verantwortungsgemeinschaft werden einem ja nicht vor die Tür gesetzt mit "Hallo das ist Hannes und das ist Lia ihr seid jetzt eine Verantwortungsgemeinschaft".

Aber wenn sich ein Mehrwert generiert z.b. das wenn einer plötzlich Krank wird der andere auskunft bekommen kann und sich um die Organisation von Hilfe wie Rehamaßnahmen oder Arztterminen kümmern kann wäre das ja ertmal nicht schlecht.

Vorausgesetzt es deckt Punkte ab die nicht bereits anderweitig durch z.b. Patientenverfügungen abgedeckt sind oder das Punkte vereinfacht werden durch zusammenführung des PRozesses.


gutefrage 
Beitragsersteller
 06.02.2024, 11:19

Vielen Dank für Deine Antwort zum Thema!

Eine längst überfällige Neubetrachtung zwischenmenschlicher Beziehungen, die sich jenseits traditioneller Verwandtschaftsverhältnisse bewegen. Ich bin gespannt ob es gelingen wird die existierende Komplexität der juristischen Konsequenzen zu beherrschen. Es bleibt das große Risiko von einigen Konstruktionsfehlern.

Die Idee ist gut, die Umsetzung mal wieder viel zu umständlich. Viele Betroffene haben weder die Zeit, noch das Geld, noch das nötige Verständnis, um so etwas bei einem Notar ihren Wünschen gemäß festhalten zu lassen.

(Wer je ein notarielles Dokument erstellen ließ, weiß, wovon ich rede...)

PS: Die Vielehe mag verboten sein, praktiziert wird sie trotzdem. Leider ohne jede Absicherung für die Frauen 2, 3, 4 usw. Aber keine Sorge - die Betroffenen werden auch in der neuen Konstruktion vom "mächtigeren" Partner gründlich ausgenutzt und über den Tisch gezogen werden, so dass sich dort de facto kaum etwas ändern wird.


anja1102  06.02.2024, 14:05

Für das notarielle Dokument wird es sicherlich schon bald Muster geben, bei denen man dann vielleicht noch das streichen kann, was einem - nach notarieller Beratung, ohne die es sowieso nicht geht - nicht gefällt.
Dass nun damit die Frauen ab Nummer 2 besser dastehen als ohne dieses Dokument, möchte ich mal bezweifeln. Auch jetzt - und ganz ohne Notar - kann man bereits Patientenverfügungen abgeben, kann man alle möglichen Vereinbarungen treffen (und widerrufen)...