Muss man für das Arbeitsamt ständig telefonisch erreichbar sein? Krankheitsfall.

Hallo!

Ja die Frage steht oben, denn es nervt mittlerweile. Genauer gesagt handelt es sich um einen Berater eines andren Unternehmens, aber im Auftrag des AMS.

Ich bin krank und kann einfach nicht mehr. Habe per email an das Arbeitstraining und dem AMS gemeldet das ich krank bin. wurde auch vom Hausarzt bis zumindest 20. Juli krankgeschrieben.

Der Berater von besagtem Vermittlungsunternehmen machte mir schon des öfteren Vorwürfe das ich schwer erreichbar sei. Nun versuchte er mich wieder zu erreichen. Obwohl ich im Krankenstand bin. Ich bin nicht rangegangen, da ich etliche Arzttermine hatte (da logischerweise das Handy nicht mitnahm, da es auf betreffenden stationen eh abgedreht bleiben muss). Ich bin zur Zeit wirklich schwach und verbringe die meiste Zeit auf dem Klo. Sorry, aber dabei brauche ich keinen live-Zuhörer, ist ja verständlich. Und irgendwelche vorwürfe will ich mir in meinem zustand eh nicht anhören.

Komisch ist das er meine email hat, diese form der kommunikation aber nicht nutzt. Ein anruf kam auch schon mal nach 16 Uhr, obwohl in der Abmachung nicht steht das ich so lange für den verfügbar sein muss.

Bin ich also verpflichtet 24 stunden minus Nachtruhe verfügbar zu sein? auch im krankheitsfall? Kann man wirklich erwarten das jeder Arbeitslose ein Handy hat und deswegen 24/7 verfügbar sein muss? Ich mein, was wäre wenn ich nur das Festnetz hätte...dann könnte er das genauso knicken mit dem erreichen wenn ich einen Termin habe.

Kann man mir deswegen einen Strick drehen (beziehe nur Mindestsicherung vom Sozialamt, diese kann neuerdings aber auch zu 100% gestrichen werden) weil ich nicht immer erreichbar bin? und ist es wirklich unzumutbar mich im Krankheitsfall nicht zu erreichen?

Die frage gilt für Wien/Österreich.

Beratung, Arbeit, Telefon, Ruhe, Krankheit, verfuegbarkeit, Arbeitsamt, Erreichbarkeit, Krankenstand
Obdachlosigkeit durch eigene Wohnungskündigung?!

Hallo, ich habe ein sehr großes Problem. Ich habe meine Wohnung gekündigt und wollte mir eine neue Wohnung suchen. Die Wohnungssuche hatte aber bisher nicht die gewünschten Erfolge, weil mein Freund vor ca. 1,5 Jahren einen Offenbarungseid geleistet hat und nun stehe ich 3 Wochen vor dem Abgabetermin meiner derzeitigen Wohnung und meine Vermieterin will den Mietvertrag nicht mal um 1 Monat verlängern und die Kündigung auch nicht rückgängig machen. Liegt es vielleicht daran, dass ich letztes Jahr schon einmal gekündigt habe und die Kündigung dann wieder zurückgezogen habe (aus anderen Gründen)? Kann sie mich denn einfach so vor die Tür setzen? Ich habe einen 1Jährigen Sohn und ich habe niemanden wo ich unterkommen könnte (wirklich niemanden) und was soll ich denn dann mit den Möbeln machen? Wenn ich Obdachlos werde nimmt mir das Jugendamt sicher mein Baby weg oder? Das ist aber noch nicht alles......wir hätten vielleicht trotz Offenbarungseid eine Chance auf eine Wohnung nur jetzt kommts...die Arge hat einfach wirklich Grundlos für Juni 11 keine Miete bezahlt und der Vermieter dieser Wohnung verlangt eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung...diese bekommen wir nun nicht. Und DAS fällt meiner Vermieterin erst am 20. Juni auf? 3 Wochen vor dem Auszugstermin?! Wir müssen das nun klären, aber meine Befürchtung ist, dass die Arge sich mal wieder unendlich viel Zeit mit der Bearbeitung dieses Falles lässt. Und am 1.Juli ist die nächste Miete fällig. Unsere Vrmieterin sagte, wenn die Miete auch Anfang Juli nicht kommt, wird sie uns fristlos kündigen. Also sitzen wir so oder so quasi auf der Straße. Wenn ich die Juni Miete noch schnell nachzahle haben wir sowieso kein Geld mehr für die neue Kaution und wir sollen ja definitiv in 3 Wochen raus. Kann mir vielleicht jemand helfen? Oder mir einem Tipp geben? Ich will nicht auf die Straße und ich will meinen Sohn nicht verlieren.

LG, Bella

Kinder, Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, ALG II, Arbeitsamt, obdachlos
Arbeitsagentur zwingt zu Praktikum

Hallo, ich versteh die Welt nicht mehr. Zu meiner Person: 25 Jahre alt, 6 Jahre Berufserfahrung im IT-Businness, als Führungskraft mit 15 unterstellten MAB's gearbeitet, diverse Zertifikate (MSCE, ZCE, etc.) Am 15.12 letzen Jahres bin ich arbeitslos geworden und habe seitdem auf ein Studium der Informatik hingearbeitet. Selbstverständlich beworben, jedoch... Wer möchte einen PRogrammierer beschäftigen, der nach ein paar Monaten das Unternehmen wieder verlässt? Antwort: Kaum jemand, höchstens für "Mini-Projekte", doch da haben die Freelancer den Vorzug.

Also habe ich mich in den letzten Wochen erfolgreich bei diversen Fachhochschulen und Universitäten eingeschrieben. Viele davon besitzen keinen NC, vondaher ist es nur noch eine Frage von Tagen bis ich die entgültige Zulassung erhalte und die Immatrikulation abschließen kann. Mein Umzug ist für den 1.7 geplant (also noch knapp 4 Wochen) Das Arbeitsamt jedoch hat mich in eine Bildungsmaßnahme gesteckt, in der ich gerade Windows und Excel lerne =) ironie? Jetzt, nach 2 Wochen TEilnahme kamen die Verantwortlichen auf die tolle Idee: Ich soll ein Praktikum in Unternehmen machen...teilweise sogar berufsfremd.

Ist das Rechtens? Immerhin es zählen doch nur "Aktivitäten/Bemühungen/etc." die zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führen? Ich finde den ganzen "Aufwand" total überzogen..immerhin...es sind doch nur noch 4 Wochen :( Kann mir jemand Rat/Hilfestellung geben? Wie soll ich mich verhalten? Die können mich doch nicht zuerst in eine Bildungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose stecken und mir einen PC Kurs aufs Auge drücken... und anschließend wirklich SINNLOSE Praktika?

Gruß Kai

Studium, Arbeitsrecht, ALG I, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, arbeitslos, Praktikum
Aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

 

Hallo,

ich bin 21 Jahre alt und habe seit August 2010 eine Lehre als Bankkauffrau angefangen mein Brutto beträgt zur Zeit Zeit 843€. Netto bekomme ich 641€. Außerdem bekomme ich ein 13. Gehalt und einen Leistungsbonus was meistens noch ein Netto Gehalt oben drauf ist. Und Kindergeld 184 EUR nicht zu vergessen...

 

Ich habe ein Bescheid nun vor mir liegen das mein insgesamt zu berücksichtigendes Einkommen 580€ beträgt.

Der Freibetrag ist bei 215€ . D.h. das ist das zu berücksichtigende Erwerbseinkommen 426.- beträgt plus mein Kindergeld 184.-  

Ich find es ganz schön heftig das ich von ca 840 .- (650 EUR+184 EUR) 580 EUR abgeben muss. Man arbeitet und kann sich im endeffekt nichts dafür leisten. Wenn ich garnicht arbeiten würde, würde ich mehr oder genau so viel vom Amt bekommen...Also was für eine Motivation!?

Ich mein Okay ich wohne bei meinen Eltern und ich bezahl auch gern Miete.... Die Miete für mein Zimmer liegt bei mir bei 350€ und das wird bei meinen Eltern ja als Einkommen berechnet, da ich ihnen das ja geben muss. Mein Essen etc zahl ich auch selber.... Also ich komm normalerweise mit meinem Geld zurecht.

Ich will mir jetzt nebenbei noch ein 400€ job suchen, denn meinen Eltern bekommen vom Amt nur ca 90€ und von mir ja eig. 580€  und mit 240 komm ich nicht aus.

Wird mir dann weiterhin etwas abgezogen? Und kann ich aus dieser BG ausstreten?Vielen Dank schon im vorraus

Arbeitslosengeld, Ausbildung, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV
Muss ich mich nach abgebrochenem Studium Ausbildungssuchend melden?

Guten Morgen zusammen,

 

unzwar habe ich eigentlich mehrere Fragen aber um diese stellen zu können fang ich mal am Anfang an.

Ich hab letztes Jahr ein Jura Studium begonnen aber gemerkt das, das nichts für mich ist und habe nun nach diesem einen Semester mein Studium abgebrochen. ( Exmatrikulation kam letzten Donnerstag), Nun ist es so, dass ich mein Wunschstudium wegen meiner Abi Note nicht sofort beginnen kann sondern auf die warteliste kommen werde. ( Bewerben kann ich mich im Sommer für das nächste Wintersemester, welches ich aber wegen der Noten wie schon erwähnt wohl noch nicht besuchen werde.) 

Jedenfalls habe ich nun den Entschluss gefasst ein FSJ im Sommer zu beginnen um die Zeit bis zum Studium zu überbrücken ( außerdem sitzen mir meine Eltern im Nacken die mich nicht unbedingt motivieren sondern mich eher klein machen, weil ich das Studium nicht weiterführen wollte)

Um auf den Punkt zu kommen und euch nicht noch weiter zu zuspammen, muss ich mich nun Ausbildungssuchend melden, bis zum FSJ um weiter Kindergeld zu bekommen? Wenn ja, wie mach cih das? Ihc hab mich mit solchen Fragen eig. nie auseinander setzen müssen. Und zuletzt, wenn cih ausbildungssuchend gemeldet bin, muss ich dann regelmäßig zum AA oder lassen die mich dann in ruhe? Ich habe keine Lust das die mir da irgendwelche Ausbildungen aufs Auge drücken wollen!

Danke schonmal im vorraus....

Studium, Ausbildung, Recht, Amt, Arbeitsamt

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