ALG2-Mitobergrenzen in der Region Stuhr, Brinkum, Weyhe (Bremen-Umzu)?
Ich benötige für eine Bekannte die aktuellen Mietobergrenzen für das südliche Bremen-Umzu. Genauer gesagt die Region um Stuhr, Brinkum und Weyhe. Leider konnte ich bisher nur die zuständige Verwaltung Syke ermitteln, doch keine Tabellen oder Informationen zu den Genehmigungsgrenzen finden.
Ich könnte mir denken, dass umliegende Regionen wie Verden da auch ähnlich gelagert sind. Leider kenne ich mich mit Niedersachsen hierbei so gar nicht aus.
Selbstverständlich werde ich da auch selbst noch nachfragen, aber es wäre einfach strategisch vorteilhafter, mich auf Fakten stützen zu können, als mich von den Callcenter-Leuten verschaukeln zu lassen. Das wird in der Region auch nicht anders sein, als in den Großstädten.
Wenn mir da jemand einen Hinweis geben könnte, wäre das schon eine große Hilfe.
2 Antworten
Hallo Markus,
die Mietobergrenzen im SGB II werden von jeder Kommune selbst festgelegt.
Auf www.arbeitsagentur.de findest du in der Mitte der Seite die Suchmaske für die Dienststellen. Dort kannst du die PLZ der jew. Gemeinde eingeben und erfährst welche Arbeitsagentur, aber auch welches Jobcenter zuständig ist.
Hier findest du dann auch die Telefonnummer und in aller Regel auch die E-Mailadresse des Jobcenters.
Melde dich beim Jobcenter und erfrage die aktuelle Mietobergrenze (MOG) für die Stadt. Die Mitarbeiter werden dir dies dann auch mitteilen.
Im Internet kursieren gerne sogenannte MOG-Tabellen. Diese würde ich nicht zu Rate ziehen, da diese meist nicht korrekt, veraltet oder einfach nur falsch sind.
Weiter gebe ich zu beachten, dass Umzüge im SGB II einen wichtigen Grund haben müssen, damit die Kosten auch übernommen werden.
Da würde ich empfehlen zuerst mit dem zuständigen Sachbearbeiter vom derzeitigen Jobcenter zu sprechen um in Erfahrung zu bringen, ob ein Umzug notwendig ist bzw. ein wichtiger Grund vorliegt.
Vielen Dank Kretzi :)
Allerdings ist mir das alles bereits bekannt. Wie bereits erwähnt, ist hier das Jobcenter Syke zuständig. Die Kontaktdaten habe ich auch bereits alle über die Homepage ermitteln können.
Und diese fehlerhaften MOG-Tabellen vermeide ich erst mal ganz. Die Großstadt-Jobcenter bieten i.d.R. inzwischen eigene und aktuelle Tabellen zum Download an. Leider fehlen anscheinend diese Daten-Veröffentlichungen aber in den Kreis-Städten.
Das Problem ist jedoch stets – zumindest kenne ich das so von den Jobcentern in den Großstädten –, dass hier – sagen wir mal – gerne mit fehlerhaften Daten Auskunft erteilt wird, um die "Kunden" abzuschrecken. Für solche Maßnahmen gibt/gab es sogar Consulting-Unternehmen und Schulungs-Maßnahmen. Ist echt kein Scherz! Da rechne ich generell lieber mal vorher mit so etwas.
Die Bedingungen für den Umzug sind hierbei ebenfalls bereits erfüllt, aber auch das ist oft kein Hinderungsgrund bei den Jobcentern zu mauern. Daher sind dann ein paar Asse im Ärmel immer von Vorteil, um sich kein "X" für ein "U" vormachen zu lassen.
Ich bin da gerne vorbereitet und in diesem Fall wäre es sehr ärgerlich, den zeitaufwändigeren Klageweg bemühen zu müssen, auch wenn der eine Erfolgsquote von über 85% hat. Eine alleinerziehende Mutter hat da eben nicht so viel Spielraum, wenn die Wohnverhältnisse eng werden und Wohnungsmarkt einfach nichts mehr hergibt.
Es ist jedes Mal der gleiche Mist. Hoffentlich werden diese Jobcenter eines Tages wieder abgeschafft und man hilft den Menschen wirklich. Ist echt eine Schande …
die maximal anerkannten kdu hat das jobcenter, dort müssen diese erfragt werden. in dem rahmen kann sich der he dann eine wohnung suchen. im servicecenter des jobcenters können die bequem erfragt werden oder beim sb selber. die mitarbeiter des servicecenters verschaukeln keinen.
Danke für Deine Antwort. Leider habe ich schon bei diversen Hilfestellungen und verschiedenen Jobcentern so eine "gewollte Unwissenheit" erleben dürfen. Sicherlich nicht immer, aber doch recht häufig.
Wie auch immer, ich muss da ja ohnehin anrufen und nachfragen. Ich wollte mich vorab nur mal erkundigen.