Zählt ein Gästezimmer im Keller zur Wohnfläche?

Aus Anlass der dieses Jahr von allen Grundsteuerpflichtigen abzugebenden Steuererklärung und der dabei in vielen Bundesländern (nicht hier in Ba-Wue) maßgebenden Wohnfläche stieß ich auf die Frage, ob ein im Keller befindliches

  • Gästezimmer
  • Gästebad
  • Hobbyraum

mit zur Wohnfläche zählen. Wie meist im Keller haben sind die Fenster klein bis nicht vorhanden, die Decken niedrig.

Die wohl maßgebende - IMO einzige - Regelung dafür ist die

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html

und die besagt, dass nicht mitgezählt werden "Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen".

Der Knackpunkt ist das "an ihre Nutzung". Die Landesbauordnung BW besagt in Par. 34, dass diese Räume als Aufenthaltsraum ungeeignet sind (Deckenhöhe, Fensterfläche). Und erklärt Aufenthaltsraum in Par. 2 als

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=t%20rue&aiz=true

Nach meiner Interpretation würde

  • Gästebad mitgezählt - es ist zum nur kurzfristigen Aufenthalt bestimmt
  • Gästezimmer nicht mitgezählt - es ist zum "nicht nur vorübergehenden" Aufenthalt bestimmt und damit laut Bauordnung ungeeignet
  • Hobbyraum - keine Ahnung :-(

Hat jemand Wissen oder fundierte Interpretationen hierzu?

Grundsteuer, wohnflaeche, Wohnflächenberechnung
Besitze ich zu viel, wenn mir eine 30qm Wohnung nicht reicht?

Hallo.

Ich beschäftige mich ja schon seit einer Weile mit einer Wohnung, die ich besichtigt habe. Sie ist zirka 30qm groß und hat zwar einen Keller, aber die Mieter haben dort kein eigenes Kellerabteil. Das Bad ist so klein, dass kein Platz für einen Schrank ist, im Flur ist auch so wenig Platz, dass nicht mal ein Schuhregal hinpasst. Ich weiß einfach nicht, wie ich meine Sachen dort alle unterbringen soll.

Ich frage mich mittlerweile, ob ich zu viele Dinge besitze, wobei ich der Meinung bin, dass ich eher sehr wenig besitze. Ich habe nicht mehr als 10 Paar Schuhe (inklusive Badeschlappen, Hausschuhe), habe einen winzigen Kleiderschrank, Bücher leihe ich fast nur aus und kaufe so gut wie keine, habe alle CDs verkauft, keine Videos, so gut wie keine Deko und keine Blumen.

Habe mir einen Grundriss von der Wohnung erstellt und es wird dort nicht alles reinpassen, denn ich hab z. B. einen Wäscheständer, eine Trittleiter, eine Sackkarre, ein Zelt und zwei Schlafsäcke und da die Wohnung keinen Keller hat, weiß ich nicht, wie ich das alles unterbringen soll.

Es gibt dort sehr viele baugleiche Wohnungen und ich frag mich jetzt, ob ich einfach zu viel besitze? Ich finde aber, dass es wirklich nicht viel ist und wenn ich z. B. die Trittleiter weggebe, könnte ich keine Glühbirnen mehr auswechseln, Wäscheständer brauche ich auch, da keine Leinen im Keller oder Garten sind. Also es sind alles Dinge, die ich wirklich nutze und brauche. Was ich nicht brauche, verkaufe ich bei Ebay, weil ich drauf achte, dass es nicht zu viele Dinge sind.

Man sollte doch einen gewissen Mindesthausrat haben können, oder? Ich finde eine 30qm-Wohnung ohne Keller definitiv zu klein. Mit Keller wäre es gerade noch akzeptabel, aber ohne Keller ist auf 30qm für mich kein menschenwürdiges Leben möglich. Wohnen in den 30qm-Wohnungen nur Leute, die da übergangsweise wohnen oder was besitzen die alles nicht, damit sie in diesen Wohnungen zurechtkommen? Oder ist dort einfach nur alles vermüllt und bis an die Decke vollgestopft?

Ich kann meinen Hausrat kaum noch dezimieren. Ich weiß nicht, welchen Fehler ich mache, weil die Wohnung für mich zu klein wäre. Verstehe auch nicht, warum der Vermieter im Keller den Mietern nicht jeweils einen kleinen Verschlag zur Verfügung stellt. Ich bräuchte nicht mehr als 4qm, dann wäre das Wichtigste dort untergebracht.

Dinge, Hausrat, wohnflaeche, Platzmangel, Quadratmeter, kleine wohnung
112 Meter Wohnung zu groß zu zweit?

Hallo!

och und meine Freundin (beide 22) ziehen aus unserer jetzigen Wohnung um.
sie macht eine Ausbildung und ich arbeite Remote ab jetzt in einer Agentur. Wir ziehen um, weil uns die Raumaufteilung nicht gefallen hat und die Wohnung eig wie ein großer Raum war.
wir haben eine Wohnung nun gefunden, die 115 qm hat und auch wirklich einfach großartig ist. Sogar der Preis ist top weil die verMieter er einen entspannten nachmieter suchen statt damit Geld zu machen. Heißt für die Fläche ist sie sehr günstig.

ich habe aber ein Zweifel, weil ich einerseits nichts weis, ob das vielleicht auch einfach zu Gros ist für zwei Personen und ob es vielleicht sich auch einfach Nciht gehört in so ein große Wohnung zu zweit in unseren alter zu ziehen (wenn auch nur für 1-2 Jahre Max).
an sich ist es schon praktisch, weil ich benötige auch ein Büro und sie ein Bereich für ihre Ausbildungsaktiviäten.
dennoch.. 115 ist schon echt groß. Hat vielleicht jemand Erfahrung? Findet ihr mein Scharmgefühl (auch wenn wir es zu 100% selber zahlen und sie wie gesagt günstig ist) gerechtfertigt?
gibt es andere Gründe warum so eine große vielleicht Quatsch wäre? Lage und co ist auch top.

will nicht das Leute denken könnten, dass ich angeben will mit sowas.. was ich nicht tun würde aber u.B eine verwandte wohnt in einer deutlich kleineren und hat zwei Kinder und ein Mann. Also faktisch würde auch eine kleinere passen (so lange ein Büro vorhanden ist). Zu dem wird auch die Zeit knapp, denn wir hatten schon gekündigt und müssen zum 1.12 raus.und Wohnungssuche ist wirklich ein Krampf.
da ist die Wohnung ohne frage sehr preiswert.

mir bist bewusst, dass es eine komische Frage ist.

bin gespannt auf die Rückmeldungen

Mieter, Mietwohnung, Immobilien, wohnflaeche, Wohnungssuche
Immobilienkauf: Nutzfläche als Wohnfläche verkauft

Wir haben uns eine Immobilie gekauft. Haben es uns mehrmals angeschaut,da wurden wir auf die niedrige Raumhöhe nicht aufgeklärt und wir selber haben es nicht mit bloßem Auge bemerkt. Grundrisse haben wir erhalten per Email; die waren nicht leserlisch. Beim Notar wurde der Verkäufer nochmals gefragt, ob es irgendetwas am dem Haus gäbe, was wir wissen sollten, er verneinte. Nun haben wir die Hälfte des Kaufpreises bezahlt und das Haus zum renovieren bekommen. Ein Statiker war bei uns, der sollte überprüfen ob wir Wände abreißen dürfen. Während der Begutachtung ist dem Herren aufgefallen, dass unser komplettes Dachgeschoß eine Raumhöhe von nur 2,10 m hat. Laut Gesetz heist es, alle Räume die als Wohnfläche gelten müssen eine Raumhöhe von 2.40 mindestens haben. Alles andere dadrunter gilt als Nutzfläche. Wir haben das Haus als drei Familienhaus gekauft, so stand das auch in der Expose. Wir dürfen aber das Dachgeschoß nicht als eine normale Wohnung vermieten. Und wenn wir es vermieten, dann dürfen wir keine Nebenkosten verlangen, also nur als Nutzfläche vermietbar. So nun zu meiner Frage: Wir wurden darüber nicht aufmerksam gemacht, im Expose war es als 3 Familienhaus angegeben, im Kaufvertrag ist davon auch nichts zu sehen; es ist ein Standard Vertrag. Ahja, die Originalgrundrisse haben wir nach dem Unterschreiben beim Notar bekommen, wo die Raumhöhe sichbar ist. Per Email erhaltene Grundrisse konnte man keine Zahlen lesen, nur die Linien grad noch so erkennen. Wir haben bereits angefangen zu renovieren, von Kauf möchten wir nicht zurück treten. Wie müssten wir vorgehen, dass wir einen Nachlass auf das Kaufpreis bekommen, denn als Zwei Familienhaus ist es ja nicht das Geld Wert was wir an Kaufpreis zahlen sollen... Bitte gibt hilfreiche Antworten: Wie können wir Vorgehen, dass es am schnellsten und günstigsten erledigt wird ???

Betrug, Gesetz, Immobilienkauf, wohnflaeche, Expos, Nutzfläche
Anbau im Aussenbereich / Wohnflächenberechnung?

Moin,

meine Frage bezieht sich auf ein Bauvorhaben im Aussenbereich.

Das zuständige Bauamt hat uns bereits in Aussicht gestellt, dass ein Anbau nach §35 Abs4 Nr.5 möglich wäre. Die notwendigen Bedingungen a-c erfüllen wir.

Es wurde uns aber auch mitgeteilt, dass ein Anbau nicht zu groß werden darf.

Im Aussenbereicherlass habe ich gelesen, dass Familienheime mit einer Wohnung 160 qm und Familienheime mit zwei Wohnungen 250 qm nicht überschreiten dürfen.

Das bestehnde Haus an dem angebaut werden soll hat ca. 125 qm.

Zusätzlichehabe ich mal gelesen, dass dieWohnfläche nicht verdoppelt werden darf. Dazu steht aber in dem Erlass nichts. Die Info habe ich aus einer Präsentation vom Kreis Borken

Frage 1: Wie groß darf der Anbau werden?

Des Weiteren steht im Aussenbereichserlass, dass als Wohnfläche die Rohbaumaße ohne Abzüge gelten.( Link zum Erlass: http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/Bauen/Aussenbereichserlass/)

Heisst es werden von den Raumgrößen die 3% nicht abgezogen (für Putz, Rigips etc) oder noch härter, dass die Wohnflächenverordnung hier nicht gilt. Die besagt ja, dass Räume mit gewissen Nutzungen (HWR, Abstellrume etc.) oder Flächen mit nicht ausreichender Deckenhöhe nicht zur Wohnflächenberechnung herangezogen werden.

Frage 2: Wie berechnet sie die Wohnfläche im Aussenbereich gemäß Erlass?

Vllt hat jemand hier ja Erfahrung die er mit mir teilen kann.

Vielen Dank Gruß Henning

Recht, Gesetz, Bauantrag, wohnflaeche
Wohngebäudeversicherung - Wohnfläche, Gesamtfläche, Gebäudenutzfläche, ja was denn nun?

Nachdem ich nach Jahren mal den Anbieter für meine Wohngebäudeversicherung wechseln wollte, mußte ich feststellen, das jede Versicherung die zu versichernde Fläche anders interpretieren will, bzw. es selber nicht weiß, oder mit Absicht Fallstricke einbauen will, um im Schadensfall nicht zahlen zu müssen (und das kennt man ja von Versicherungen bestens)!? Auf jeden Fall wird ein vermeintlich einfacher Versicherungswechsel zum nervenden Zeitvernichter!

Frage: Wie muß das Gebäude (Einfamilienhaus) nun korrekt versichert sein? Gesamtfläche, Wohnfläche, Nutzfläche? Muß in einem voll ausgebauten Keller nur das vorhandene Wohnzimmer versichert sein, oder auch der Fitnessraum, oder gar der Abstellraum (wo Werkzeugbank und Regale sind, wo man alles aufbewahrt, was man so hat) Eine Versicherung erzählt mir, das der Fitnessraum auch versichert sein muß, wegen dem teuren Fußboden, aber müßte man dann nicht auch den Treppenflur versichern?! Aber weder den Flur, noch den Fitnessraum, noch den Abstellkeller nutze ich im Sinne von wohnen! Und warum wird dann der Heißungskeller nicht verischert, obwohl der ja auch einen gewissen Wert darstellt? Welche Räume/Flächen muß ich nun angeben/versichern, damit die Wohngebäudeversicherung korrekt ist und die Versicherung im Schadensfall keine faulen Ausreden hat?

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Gebäudeversicherung, wohnflaeche, Nutzfläche
Terrasse zu 100% in Wohnfläche berechnet?

Hallo,

also hab hier ja schon einiges gelesen auch ein paar Gesetzestexte, aber möchte gerne nochmal meinen Fall aufführen. Evtl. kann mir ja jemand Helfen.

Erst mal paar Angaben zum Haus. Das Haus wird momentan noch gebaut und hat wenn es fertig gestellt wird 4 Wohnungen. Jeweils 3 wurden als Eigentumswohnung gekauft und selbst genutzt und unsere zur Weitervermietung. Unsere Mietswohnung hätte laut dem Plan den ich bekommen habe 70,36m2 ohne Mitberechnung der Terasse.

Also wie im Titel schon geschrieben wurde bei uns die Terasse mit 7.48m2 zu 100% zur Wohnfläche dazu gerechnet.

Dann komme ich auch auf die angegeben ca. 78m2 Wohnfläche.

So wie ich das verstanden habe geht das seit 2004 nicht mehr da gilt de Regelung 25-50%.

Ich Werde nochmal ein Bild des Plans mit der Terasse hochladen. Darauf zu sehen ist noch ein kleiner Kompass den ich dazu gemalt habe um zu sehen in welcher Lage die Terasse sich befindet. Es handelt sich um eine Eckterasse. Der eine Teil schaut Richtung N/O fast angrenzend an dem Nachbarzaun und der andere Teil auf ein Teilstück Garten der von uns Mitbenutzt werden darf Richtung O/S und Feldlage. Die Terasse wird gefließt und oben drüber befindet sich ein Balkon von der Wohnung im 1. Geschoss. (Zur Frsgestellung 25-50%)

So jetzt die Frage ist das rechtens? Ist überhaupt 100% noch erlaubt in irgend welchen Sonderfällen. Sollten wir einfach mal lieb fragen ob Sie da nochmal drüber schauen könnten und es neu berechnen sollen. Ist ja immer die Frage wie man in den Wald hineinruft. Und was wäre hier die Passende Berechnung also wie viel Prozent?

Dazu möchte ich noch sagen, das wir den Garten ja mitbenutzen dürfen, habe im Mietvertrag eine Spalte gelesen unser Grundmiete (Nettomiete) das unter Gartennutzung auch noch ein Betrag eingetragen werden konnte. Sind Sie uns da evtl. Entgegengekommen das sie für die Nutzung keine zusätzliche Monatliche Nettomiete verlangt haben.

Nicht das wir jetzt mit senken der Grundmiete bezüglich der Terasse kommen und am Ende verlangen Sie einfach noch was für die Gartenmitbenuzung.

So ich denke erst mal genug zu meinem Fall hoffe uns kann jemand weiterhelfen und hat einen guten Ratschlag.

Vielen dank schonmal im Vorraus.

Lg

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Miete, Mieter, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag, wohnflaeche, Wohnflächenberechnung
Kellerraum als Wohnfläche genutzt, aber falsch deklariert. Folgen?

Folgender Fall:

Ein Nachbar in einem Mehrfamilienhaus hat mehrere Kellerräume als Wohnräume ausgebaut und diese auch mit der Erdgeschosswohnung innerhalb der Wohneinheit mit einer Treppe verbunden.

Diese "Kellerräume" beinhalten Büro, Kinderzimmer sowie Ankleidezimmer.

Gegenüber der Stadt wurde diese Nutzungsänderung allerdings nie erwähnt, so dass z.B. die Grundsteuer nur auf der Wohnfläche des Erdgeschosses basiert und die sich im Keller befindlichen Räume komplett außen vor sind.

Bei gemeinschaftlichen Kosten der Wohnanlage, die nach Wohnflächenanteil aufgeschlüsselt werden, besteht dieser Nachbar nun darauf, dass die im Keller befindlichen Räume nicht zu seiner Wohnfläche zählen.

Das ist natürlich ein finanzieller Vorteil dieses Nachbarn, zu Lasten der anderen Mitbewohner da diese anteilig mehr zahlen müssen.

Ist das denn zulässig?

Was kann man in so einem Fall machen wenn sich der Nachbar vehement weigert? Untersagung der Nutzung per Anwalt? (Den anderen Nachbarn platzt bald die Hutschnur) Immerhin sind diese Räume nicht als Wohnräume genehmigt, wenn sie aber als solches genutzt werden muss auch dafür gezahlt werden.

Laut Teilungserklärung sind diese Räume übrigens als "Kellerräume" deklariert. Der Umbau wurde allerdings schon vor Verkauf der übrigen Wohneinheiten im Haus durchgeführt, da dem Besitzer dieser Wohnung vorher die komplette Anlage gehörte. Um einen Rückbau geht es allerdings auch nicht, der Nachbar soll einfach nur dafür aufkommen.

Was kann man nun also machen, wenn der Nachbar uneinsichtig bleibt und für seine als Wohnraum genutzten Kellerräume nicht finanziell aufkommen will?

wohnflaeche
Was sind die Vor- ud Nachteile, wenn man Kellerräume zu Aufenthaltsräumen (Wohnzwecke) umbaut?

Hallo, 

wir sind gerade am Überlegen, zwei Kellerräume für Gäste-WC, Gästezimmer und Hobbyraum umzufunktionieren. Das Ganze soll dann über eine zusätzliche Treppe direkt vom EG zu erreichen sein. Es kommt ebenso ein Anbau mit Unterkellerung hinzu, wo ein weiteres Schlafzimmer darin Platz finden soll. 

Nun sind wir am Überlegen, ob wir dabei den unterkellerten Anbau als normale Raumhöhe ausführen lassen sollen und ggf. auch die Raumhöhe der bereits vorhandenen zwei Kellerräume erhöhen sollen (Ca. 20cm). Der Boden besteht aus Backsteinen.

Hier versuchen wir derzeit die Vor- und Nachteile abzuwägen. Was seht ihr für Vor- oder Nachteile der Raumerhöhung (abgesehen von den Investitionskosten). 

  • a) Raumhöhe bleibt bei 2.15m
  • b) Raumhöhe erhöhen auf 2.3m oder 2.4m

1. Vorteil b: Wenn man die Raumhöhe steigert und ggf. auch andere Auflagen erfüllt (Bsp. 10 oder 12,5% Fensterfläche, Notausgang, Parkplatz...) hätte man offiziellen Wohnraum und damit mehr QM-Fläche für das Erdgeschoss. 

2. Nachteil b): Wenn man selber im EG wohnt und das OG vermietet, hätte man anteilig mehr Wohnfläche und somit einen anderen Aufteilungsschlüssel bzgl. Grundsteuer, Nebenkosten usw. Richtig? Wäre das andererseits aber überhaupt fair, wenn man dort alles einrichtet, aber nur 2.15m Raumhöhe hat und deshalb die Flächen in keiner Nebenkostenabrechnung aufnimmt?

3. Nachteil a): Man könnte später die Kellerräume nicht an einen Single oder Student separat vermieten, da keine Aufenthaltsräume. Oder kann man es trotzdem vermieten, wenn man dabei sagt, dass es keine Aufenthaltsflächen sind, obwohl man weiß, dass dort Personen übernachten und wohnen?

4. Nachteil b): Höhere Prämien bei Versicherung…

bauen, Hausbau, Recht, Sanierung, Anbau, Keller, wohnflaeche, Wohnraum, Kellerraum