Moin,

meine Frage bezieht sich auf ein Bauvorhaben im Aussenbereich.

Das zuständige Bauamt hat uns bereits in Aussicht gestellt, dass ein Anbau nach §35 Abs4 Nr.5 möglich wäre. Die notwendigen Bedingungen a-c erfüllen wir.

Es wurde uns aber auch mitgeteilt, dass ein Anbau nicht zu groß werden darf.

Im Aussenbereicherlass habe ich gelesen, dass Familienheime mit einer Wohnung 160 qm und Familienheime mit zwei Wohnungen 250 qm nicht überschreiten dürfen.

Das bestehnde Haus an dem angebaut werden soll hat ca. 125 qm.

Zusätzlichehabe ich mal gelesen, dass dieWohnfläche nicht verdoppelt werden darf. Dazu steht aber in dem Erlass nichts. Die Info habe ich aus einer Präsentation vom Kreis Borken

Frage 1: Wie groß darf der Anbau werden?

Des Weiteren steht im Aussenbereichserlass, dass als Wohnfläche die Rohbaumaße ohne Abzüge gelten.( Link zum Erlass: http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/Bauen/Aussenbereichserlass/)

Heisst es werden von den Raumgrößen die 3% nicht abgezogen (für Putz, Rigips etc) oder noch härter, dass die Wohnflächenverordnung hier nicht gilt. Die besagt ja, dass Räume mit gewissen Nutzungen (HWR, Abstellrume etc.) oder Flächen mit nicht ausreichender Deckenhöhe nicht zur Wohnflächenberechnung herangezogen werden.

Frage 2: Wie berechnet sie die Wohnfläche im Aussenbereich gemäß Erlass?

Vllt hat jemand hier ja Erfahrung die er mit mir teilen kann.

Vielen Dank Gruß Henning