Guten Tag,bei dem Kauf einer Neubau-Dachgeschosswohnung wurde der Spitzboden als "Ausbaureserve im Spitzboden" verkauft und gleichzeitig vom Bauträger mit Festpreis ausgebaut! Die Dachhöhe beträgt höchstens 2 m auf ganze 40 cm Breite, dann fängt schon die Dachschräge an! Da nun die Wohnung vermietet werden soll, stellt sich die Frage, ist der Dachboden nun Wohnfläche oder Nutzfläche? Die Grundfläche ist ca. 45 m² aber anrechenbare Fläche ca. 18 m² (laut Teilungserkl.) es steht aber nirgendwo, ob es Wohn- oder Nutzfläche ist! (geringe Höhe?) Könnte man - nach Bauvorschrift - lieber ein Abstellplatz bzw. Büro dort einrichten, oder ein Kinderzimmer (sehr geringe Trittdämmung zur unterliegenden Wohnung!) Ist es bei einem Kinderzimmer Lärmbelästigung, wenn es kein Wohnraum ist?