Nutzfläche bewohnen? Nutzfläche umbauen?

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beim umbau aufpassen, dass das gebäude nicht unter denkmalschutz steht, genehmigung des bauamtes vor umbau nicht vergessen, wohn- oder nutzfläche ist egal - es sei denn, dass ein teil gewerblich und das andere privat genutzt wird. das grundstück hört sich toll an - herzlichen glückwunsch!


Emma777 
Beitragsersteller
 13.01.2011, 17:03

Unter denkmalschutz steht das Gebäude nicht. Wird dann alles auf Wohnffläche umgeändert? Oder wie wird das dann gemacht. Hab gelesen, dass es sonst versicherungsmäßig Schwierigkeiten geben könnte wenn man Nutzfläche bewohnt?? Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

kleopatra6572  13.01.2011, 22:11
@Emma777

oje - das kann ich dir nicht mit bestimmtheit beantworten - da fragst du am besten die versicherungsgesellschaft - die haben ja alle unterschiedliche konditionen - vielleicht gibt es da bestimmte pauschbeträge, die gestaffelt sind. vielen dank für dein sternchen!

Hallo,

ich glaube ich weiß welches Objekt du meinst. Ist es der alte Gasthof in Krebs? Wenn ja dann steht der unter Denkmalschutz, ist von 1900 irgendwas. Zur Nutzungsänderung muß du dann auf jedenfall mit dem entsprechenden Verantwortlichen sprechen. Bei so alten Häusern kann das schwierig werden. Ansonsten mußt du immer einen Architekten zur Änderung der Nutzung hinzuziehen, bei entsprechenden Umbau kommt auch noch der Statiker hinzu. Also in deinem Fall wirst du Denkmalamt, Architekt und Statiker brauchen. Viel Glück

WEnn du umbauen willst und einzelne Wohnungen erstellen willst, benötigst du sowieso einen Architekten. Das muss sein, wegen der Statik und auch wegen der Grundbucheintragungen. Da muß alles seinen Gang gehen. Der berät euch auch. Die Kosten könnt ihr teilen, dann wird das nicht so teuer. Die angegebene Nutzfläche kann dann auch mit einem Plan dieses Architekten als Wohnraum umgestaltet und genutzt werden. Viel Spass ...

Zum einen muss eine Nutzungsänderung beantragt werden, zum anderen später wahrscheinlich eine Teilung gemacht.

Die Nutzräume können natürlich umgebaut werden. Wenn man dazu noch mehr öffnungen (fenster und Türen) einbauen will, muss man einen Bauantrag stellen.