Hallo, ich habe ein Haus erworben. Die Wohnfläche wurde im Maklerexpose mit 160qm angegeben. Diese Angabe wurde im Verlaufe der Verkaufsverhandlung aufgrund von Schrägen etc. auf 132qm reduziert. Nach dem Kauf habe ich die ursprünglich genehmigten Bauanträge eingesehen. Es stellt sich heraus, dass das Dachgeschoss, welches mit 22qm in die Wohnflächenberechnung eingeflossen ist, aufgrund fehlenden zweiten Rettungsweges zur Straßenseite kein Aufenthaltsraum ist. Ein zweiter Rettungsweg könnte hergestellt werden, indem straßenseitig ausreichend große Fenster in die Dachfläche eingebracht werden.

Aus meiner Sicht reduziert dies die im Kaufvertrag notariell beglaubigte Beschaffenheit "Wohnfläche". Was sind die möglichen Rechtsfolgen? Rücktritt? Preisminderung anteilig nach Wohnfläche? Preisminderung nach Kosten für Schaffung des zweiten Rettungsweges?

Es wurden bereits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, so dass eine Rückabwicklung mindestens kompliziert wäre.

Vielen Dank