Hat ein Betreuter mit Einwilligungsvorbehalt Recht auf Kontoauszüge und Mitspracherecht?
Guten Tag,
es handelt sich um einen Bekannten (28-jung), dem ich gerne helfen würde, jedoch selbst nicht richtig schlau werde. Er ist ziemlich vermögend, da er von seinem verstorbenen Großvater einiges geerbt hat. Letztes Jahr wurde er wegen Suizidversuch unter Betreuung gestellt und hat dieses Jahr dem Rat bzw. der Bitte seiner Berufsbetreuerin, einen Einwilligungsvorbehalt auf Einvernehmen zu beantragen Folge geleistet. Nun ist er Minderjährige gleichgestellt und seine Betreuerin, mit dieser er es schon in seinem vorherigen alltäglichen Leben öfters zu tun gehabt hat, behandelt ihn auch als einen solchen.
Schon mehrere Male hatte er sie um Kopien von seinen Kontoauszügen gebeten, dieser Bitte sie jedoch noch nie nachgekommen ist, sie berichtet ihm immer nur mündlich.
Darf Sie das ? Hat ein Betreuter kein Recht auf Kontoauszüge ?
Auch sein Mietshaus will sie verkaufen, da ihrer Meinung nach Mieter nur Ärger machen. Darf sie das ? Ich nehme an dass dabei auch der Maklerrabatt eine große Rolle spielt. Bereits vor einem Monat wurde eine Wohnung frei, diese sie seit dem von einem Hausmeister, der Geld kostet in Stand halten lässt. Dem Betreuten selbst hat sie den Schlüssel genommen und verweigert ihm somit den Zutritt.
Kurz zusammengefasst will diese Dame viel ! Das Problem meines Betreuten sind nicht die üblichen, also er verschwendet nicht seine Gelder, sondern wusste bzw. weiß einfach nicht mehr weiter, da er zu viel hat. Er kam mit seinem großen Vermögen nicht mehr klar, sein Opa verstarb plötzlich und vollkommen unerwartet.
Jedes Mal wenn sie ihn wieder einmal dazu auffordert sie zu besuchen, hat er schon zuvor schlaflose Nächte und bekommt Atemprobleme. Könnte nicht eventuell auch sie ihn aufsuchen ?
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Gruß, Der Besorgte