Amazon entsorgt falsch zurückgesendete ware?

Hallo vielleicht hat ja jemand Erfahrung hiermit gemacht und kann mir weiterhelfen.

Ich habe mir einen Elektro Artikel im Wert von 500€ bei Media Markt gekauft.

Dann hat sich mein Mitbewohner den selben Artikel in der gleichen Farbe gekauft bei Amazon.
Weil wir die beiden Sachen wegen der selben Farbe andauernd vertauschen würden, haben wir uns dazu entschlossen, das er seinen Artikel bei Amazon zurückgibt und sich von dem erstatten Geld die gleiche Sache in einer anderen Farbe holt.

jetzt das Problem: wir haben beim zurücksenden, aus versehen meinen Artikel zurück gesendet anstatt seinen, es ist halt das gleiche Teil mit anderer Seriennummer.

also haben wir, als wir die Nachricht von Amazon bekommen haben, das der Artikel falsch ist, direkt beim Kundenservice angerufen.
Die Dame da meinte, das ist kein Problem sie informiert das Lager und ich werde meinen Artikel natürlich zurück erhalten.

wegen dem logistischen Aufwand soll ich mich aber gedulden.

3 Wochen später hört man immer noch nichts, also rufe ich nochmal an und die sagen mir, sie wissen nicht was da los ist, aber garantieren das meine Reture nicht entsorgt wurde, können sie nicht, es hörte sich so an als würde sie versuchen mich irgendwie los zu werden.
Ich hake weiter nach und dann sagt mir die Dame am Telefon, ich soll eine andere Abteilung kontaktieren, ich frage also nach der Nummer, die Abteilung ist aber nur per Mail erreichbar.

ich schreibe also eine Mail dahin und ein paar Tage später kommt die Antwort, es tut uns leid aber ihr Artikel wurde entsorgt, wir übernehmen keine Garantie für falsch zurückgesendete Ware .

Also haben sie meine 500€ in Müll geschmissen, und erst wird mir noch gesagt ich soll mir keine Sorgen machen?

vielleicht hat hier ja wer die selbe Erfahrung gemacht, oder rechtlich mehr Ahnung und weiß ob ich das irgendwie erstattet bekommen kann.

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Warum werden kleidungsgrößen nicht IRGENDIE genormt?Sollte der Gesetzgeber eingreifen?

z.B. nach Bundweite, Brustweite......

Wahrscheinlich würde dann trotzdem nicht jedem alles passen.

Ich versuche gerade mir eine Shorts im Internet zu kaufen. Die gleiche, die ich habe(eine von Addidas Sportessentials), gibts nicht mehr, sonst würde ich echt nochmal die gleiche kaufen, aber wohl eine Nummer kleiner, wobei ein Gummizug tuts auch (L müßte bei der gleichen) eigentlich sogar auch noch passen

Die, die ich habe hat 2 XL, ist aber eigentlich echt zu groß.(Und nicht nur ein bißchen)- Habe ich vor Jahren mal gebraucht gekauft- dachte 2 XL käme hin

Ich will wegen Vit. D Mangel jetzt auf meinem Grundstück, bei der Gartenarbeit... mehr Shorts tragen, also eine einzige reicht nicht. Außerhalb meines Grundstücks oder , wenn mich jemand sehen kann, trage ich eher Caprihosen, allenfalls Bermudas.

Als erstes habe ich bei Shorts deswegen mal unter XL geschaut, aber beim Größenvergleich, wenn die Käufer mal Angaben machen, gesehen, daß mir viele oder sogar die meisten nicht passen würden: zu klein. O.k. wenn die Maße dann wenigstens dabei stehen, kann ichs durch Abgleich merken- aber viele Verkäufer geben nur die offizielle Konfektionsgröße exakt des verkauften Produktes an.

Frage ich nach, bekomme ich auch nur selten eine Antwort.

Ich vermute, daß der größte Teil der Rücksendungen, die ja viele in ihrer Masse monieren, darauf beruhen, daß man die tatsächlichen Maße kaum rausbekommt. Sogar innerhalb einer Marke, einer Produktlinie, ist i.d. R. nichts einheitlich!

Sollte da vielleicht der Gesetzgeber eingreifen? , da es weder Hersteller noch Verkäufer auf die Reihe bekommen???

PS: ich habe jetzt gerade eine Shorts in 7 XL gekauft- sollte echt sicher passen (hoffe ich doch (-; , war sehr günstig- ein regelrechter Spottpreis und da hoffentlich ein Grummi einnähen müssen, nach Foto erscheint sie kleiner. Und die sollte es fürs ERSTE tun. Aber sowas ist doch eigentlich nicht der Sinn der Sache, oder DOCH?

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Zoll - Rücksendung nach Japan, Erstattung der Zollgebühren?

Hallo Liebe Community,

ich werde einfach aus den ganzen Zollformulierungen, Paragraphen usw. einfach nicht schlau... kurze Schilderung:

ich hatte im Juni dieses Jahres eine PVC Figur aus dem japanischen Amazon Store eines Marketplace Sellers gekauft, diese kam dann auch am 16. Juni bei mir an, der Postbote kassierte gleich vor meiner Haustür die Zollgebühren ab (satte 97€, ja die Figur war nicht ganz günstig ^^). Leider war der Kopf der Figur defekt und nach 1 1/2 Wochen schreiben mit dem Verkäufer kamen wir zum Entschluss, dass ich Ihm das Produkt wieder zurückschicken soll und er Portokosten sowie den vollen Produktbetrag zurückerstattet. Also habe ich 2 Tage später das Paket an TNT übergeben, anbei waren die ganzen Pflichtdokumente für die Zollbehörden.

Nun zu meinem Problem: Da ich aus den Formulierungen auf Zoll.de nicht wirklich schlau werde, wann denn genau ein Erlass Bzw. Erstattungen der Zollgebühren gültig sind, wollte ich nun die Gutefrage.net Community um Rat bitten. Ich habe mir schon diese 0223 und 0235 Formulare ausgedruckt und ausgefüllt, jedoch habe ich auch was von einer Zollausfuhranmeldung gelesen, jedoch ist das Paket schon seit 2 1/2 Monaten wieder zurück in Japan und alles, was ich den Zollbehörden noch als Beweis mitschicken könnte, wäre der Sendungsnummerverlauf von TNT.

Bitte dringend um Hilfe :/

PS: Die Frist für das Einsenden des Erstattungsantrags beläuft sich auf 1 Jahr nach Zahlung der Zollgebühren, soweit ich richtig gelesen habe, jedoch will ich es nicht noch weiter aufschieben und frage deshalb schon um Rat :)

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