Zoll - Rücksendung nach Japan, Erstattung der Zollgebühren?

Hallo Liebe Community,

ich werde einfach aus den ganzen Zollformulierungen, Paragraphen usw. einfach nicht schlau... kurze Schilderung:

ich hatte im Juni dieses Jahres eine PVC Figur aus dem japanischen Amazon Store eines Marketplace Sellers gekauft, diese kam dann auch am 16. Juni bei mir an, der Postbote kassierte gleich vor meiner Haustür die Zollgebühren ab (satte 97€, ja die Figur war nicht ganz günstig ^^). Leider war der Kopf der Figur defekt und nach 1 1/2 Wochen schreiben mit dem Verkäufer kamen wir zum Entschluss, dass ich Ihm das Produkt wieder zurückschicken soll und er Portokosten sowie den vollen Produktbetrag zurückerstattet. Also habe ich 2 Tage später das Paket an TNT übergeben, anbei waren die ganzen Pflichtdokumente für die Zollbehörden.

Nun zu meinem Problem: Da ich aus den Formulierungen auf Zoll.de nicht wirklich schlau werde, wann denn genau ein Erlass Bzw. Erstattungen der Zollgebühren gültig sind, wollte ich nun die Gutefrage.net Community um Rat bitten. Ich habe mir schon diese 0223 und 0235 Formulare ausgedruckt und ausgefüllt, jedoch habe ich auch was von einer Zollausfuhranmeldung gelesen, jedoch ist das Paket schon seit 2 1/2 Monaten wieder zurück in Japan und alles, was ich den Zollbehörden noch als Beweis mitschicken könnte, wäre der Sendungsnummerverlauf von TNT.

Bitte dringend um Hilfe :/

PS: Die Frist für das Einsenden des Erstattungsantrags beläuft sich auf 1 Jahr nach Zahlung der Zollgebühren, soweit ich richtig gelesen habe, jedoch will ich es nicht noch weiter aufschieben und frage deshalb schon um Rat :)

Zoll, Export, Rücksendung, Zollgebühren, Rücksendung von Waren...
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