Eine erfolglose Reparatur vom Computer. Kostenerstattung?

Hallo,

ich habe vor Kurzem ein Problem mit meinem Laptop und habe beschloßen ihn zu reparieren lassen. Ich wohne in Berlin und da es um ein schon ganz altes Modell handelt, habe ich natürlich keine Garantie auf das Gerät mehr, und habe in ein Elektronik Reparturservice nicht weit von meinem Haus abgegeben.

Der freundlicher Techniker hat sofort festgestellt, dass es ein bekanntes Problem ist und dass der GPU Chip einen Reflow braucht. Es wurden keine Teile ersetzt sondern der alte GPU Chip repariert gelassen. Das hat mir 130 Euro gekostet. Nun läuft das Gerät wie neu, aber in zwei Wochen wurde es tot - wurde plötzlich ausgeschaltet und ging nicht mehr an.

Bei meinem nächsten Besuch wurde mir gesagt, dass der Chip scheint nicht mehr reparaturfähig zu sein und dass es die ganze Logicboard ersetzt muss. Das Logicboard kostet aber rund 250 Euro und muss noch bestellt werden.

Nun bin ich in der Situation, dass ich einen toten Laptop habe aber doch für die Reparatur 130 Euro ausgegeben habe. Ich habe versucht mein Geld zurück zu bekommen, weil die Reparaturarbeiten 3 Monaten Garantie haben und der Techniker hat auch selbst erwähnt, dass es ihm missgelungen ist den Chip zu reparieren, aber er hatte die Arbeit durchgeführt und kann mir leider weiter nicht helfen, als nur die Logicboard zu ersetzen.

Auf meinen Vorschlag, dass ich diesfalls nur für die Diagnostik 50 Euro zahle, aber den Rest - 80 Euro zurückbekomme, weil die Reparatur missgelungen ist und das Gerät läuft nich mehr, wurde nicht akzeptiert.

Ist das zu Recht?

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Fahrtkostenerstattung und aufwandsentschädigung bei autobesichtigung ohne einigung und ohne schriftlich oder mündlichen gemachten kaufvertrag?

Folgendes...Ein Interessent wollte sich mein Auto anschauen, nach der Besichtigung und der Probefahrt wollte er den preis drücken. Ich hatte aber erwähnt das es ein Festpreis sei. Dann sagte er mir das er das Auto mitnehmen will ich sagte zu ihm das ich erst einen Kaufvertrag erstellen und das Fahrzeug abmelden möchte. Er sagte erst bei der Probefahrt zu mir daß er einen längeren weg gemacht habe und danach das er das auto mitnehmen will ich dachte er will das Auto nur besichtigener hatte es nicht erwähnt. Er bestand darauf das wir den Kaufvertrag jetzt handschriftlich machen und das, das Auto dann von ihm abgemeldet wird. Womit ich nicht einverstanden war. Nach längerem hin und her verlangte er von mir das ich ihm die Fahrtkosten erstatten soll. Ich sagte ihm das ich das nicht mache. Sichtlich angefressen verließ er dann meinen Hof. Danach schickte er mir eine Nachricht in der er mir drohte das ich von seinem Anwalt höre.

Nun mache ich mir Gedanken. Er ist ja aus eigenem Interesse zu mir gefahren um sich den wagen anzuschauen es war vorher nicht die Rede davon das er das Auto gleich mitnehmen will. Es gab keinen schriftlichen oder mündlichen Kaufvertrag geschweige denn eine Einigung. Kann er diese kostenforderung rechtlich erwirken? Ich bin Privatmann

Ich entschuldige mich schonmal für mangelhafte Interpunktion in meinem Text

Und schonmal danke für die antworten auf meine Frage.

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Ist die überhöhte Arztrechnung einer Privatpraxis anfechtbar wenn keine Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten erfolgte?

Ich bin privat versichert mit einem Tarif entsprechend einer GKV und war aufgrund eines Burnouts anfang des Jahres in einer Privatpraxis. Es fand keine Aufklärung über die entstehenden Kosten statt und ich erhielt keinen Kostenvoranschlag, jedoch sofort einen Termin mit der Aussage, daß eine schnelle Untersuchung vonnöten wäre.

Nach Abschluss der Untersuchung (Drei Termine a 1h) erhielt ich eine Rechnung über ca. 1.600€. Diese reichte ich bei meiner KK ein. Die Ärztin der Praxis rief mich an und teilte mir mit, daß die Rechnung wohl ein wenig hoch ausgefallen wäre und Sie das auch nicht verstehen würde.

Die KK lehnte eine Zahlung ab und verlangte weitere Informationen für die medizinische Prüfung (Untersuchungsbericht, Befund). Diese wurden von der Praxis an die KK bereitgestellt. Hierauf erfolgte eine Prüfung durch einen von der KK beauftragten Gutachter.

Die gutachterliche Prüfung ergab eine Rückerstattung von ca. 150€. Ich sitze nun auf den restlichen 1.450€. Habe ich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Kann ich anfechten, daß ich keine Auskunft über die voraussichtlichen Kosten bekommen habe und ist die Praxis nicht normalerweise über die Erstattungsrichtlinien informiert?

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Mietrecht: Bepflanzung Balkon - wer ist zuständig?

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem. Ist die Bepflanzung und Pflege der Pflanzen auf dem Balkon eigentlich Vermieter- oder Mietersache?

Nach Kauf einer Immobilie und entsprechender Kündigung auf Eigenbedarf, stellt mir der Mieter die Kosten eines durchihn selbst beauftragten Gärtners für "die Neubepflanzung" der Balkonkübel in Rechnung.

Hintergrund: Aufgrund von Fassadenarbeiten mussten die Balkonkübel kurzfristig geleert werden, damit diese entsprechend instand gesetzt werden konnten. Ohne jegliche Absprache mit der Voreigentümerin, Nachweis von abgemeldeten Fristsetzungen wurde ein Gärtner (unter der Geltenmachung einer Ersatzvornahme) beauftragt und die Kosten sollen nun durch mich erstattet werden bzw. diese werden mit der nächsten Mietzahlung verrechnet (ca. 300 EUR inkl. in Rechnung Stellung der eigenen Arbeitskraft für Recherchearbeiten und Aufsicht). Ich habe alles Pflichten und Rechte mit dem Kauf übernommen. Der Schriftverkehr läuft immer grundsätzlich über den Mieterschutzbund.

Die Vorbesitzerin hatte damals von einer "Wiederbepflanzung" gesprochen bzw. dem Mieter mündlich zugesagt, dass diese durchgeführt werden. Sie hat auch dann die Wiederbepflanzung (alte Planzen wieder in die Blumenkübel) persönlich durchgeführt, was natürlich von dem Mieter nicht akzeptiert wird. Hier fehlt auch jegliche Stellungnahme seitens des Mieters, dass es um eine "Neubepflanzung". Ist eine Wiederbepflanzung mit einer Neubepflanunzung gleichzusetzen?

  1. Es liegen keine Nachweise vor, sodass eine Verrechnung aus meiner Sicht nicht richtig ist. Diese wurde jetzt mit der letzten Mietzahlung verrechnet. Wie gehe ich am Besten vor? Kann ich es mit der Kaution verrechnen?
  2. Sind Bepflanzungen nicht grundsätzlich Mietersache? Ist das aus mietrechtlicher Sicht eigentlich ein Mangel, dass ein Mieter von einer Ersatzvornahme zur Mängelbeseitigung Gebrauch machen kann (ohne jegliche Absprache).

Freue mich für jeden Hinweis.

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Teilungserklärung Eigentumswohnung ist falsch

Kauf Eigentumswohnung, Flurstück falsch Vor 2 Jahren kaufte ich eine Wohnung mit 2 Grundbuchblättern, die als 1 Wohnung genutzt wird. Das Haus befindet sich auf einem Flurstück, dazu gehören 2 Kellerräume und 2 Parkplätze als Sondereigentum, gekennzeichnet mit den Nr. 3 und 9. Vor den Parklätzen läuft eine Privatstr., die die Zuwegung zu meinen Parkplätzen bildet und von vielen großen Fahrzeugen genutzt wird (Mischgebiet). Auf Frage beim Bauamt bekam ich einen Plan, aus dem hervorgeht, dass das Flurstück mit dem Haus (30/16) auf dem sich die Wohnungen befinden nur bis zu einem 1/2 m auf den Parkplatz reicht. Danach, mit ca. 2,5 m pro Parkplatz (11 Stück) steht jeder Parkplatz auf einem anderen Flurstück (145) (Privatstr.). Dieses Flurstück enthält eine Baulast zugunsten der Zuwegung der Parkplätze. In der Teilungserklärung ist aber von dem Flurstück 145 überhaupt keine Rede. Wenn der Eigentümer von 145 jetzt die Baulast streicht, ist der 1 qm große Parkplatz weder zu erreichen noch zu nutzen. Ich habe für den Makler eine Menge Geld gezahlt und fühle mich betrogen, dass diese wichtigen Details nicht genannt wurden. In der Teilungserklärung ist klar genannt, dass zu meinen Wohnungen die Parkplätze 3 und 9 als Sondernutzungsrecht gehören. Offensichtlich ist in dem ursprünglichen Bau von ca. 30 Jahren schon gemauschelt worden. Ich möchte vom Erbauer Schadensersatz wg. Falschaussage, ebenso wie vom Makler. Was kann ich tun.

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