Ich möchte gern wissen ob der Vermieter mir auch manuellen zugang zu meiner Garage geben muss.Mein tor ist von 1999 und genauso alt die Vernbedienung dafür.Ich habe meinen Vermieter 2 mal per Einschreiben gebeten mir einen Schlüssel zur manuellen bedinung zukommen zu lassen.Leider habe ich keine Antwort erhalten.Nun stand ich vor meiner Garage und kam nicht an mein Auto weil das Plastik zum betätigen ausgebrochen ist.Ich bestellte den Schlüsseldienst und hab ein neues Schloss einbauen lassen.Der Vermieter weigert sich jetzt die Rechnung zu erstatten.Der Vermieter wohnt 40 km weit weg und ich musste an diesem Tag zur Arbeit.Muss er nun die Rechnung erstatten??? es Handelt sich um eine Einzelgarage.