Bekomme ich Arbeitslosengeld nach meiner Ausbildung?
Ich bin nicht arbeitslos das schonmal gesagt 😁
Ich habe von 2016 bis 2019 meine Ausbildung als Medientechnologe erfolgreich abgeschlossen und arbeite seit 6 Monate in einer Firma. Festanstellung. Wie sieht es aus wenn ich gekündigt wurde ? Wie viel Geld steht mir dann zu ??
4 Antworten
Das war eine betriebliche Ausbildung? Da hast du dann auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt oder?
dann würdest du 60% (ohne Kinder) des durchschnittlichen nettoentgelds der letzten 2 Jahre bekommen.
vorausgestz die Kündigung war nicht selbstverschuldet so das es zu einer Sperre kommen kann
Ja, bekommst Du. Die Ausbildungszeit wird anerkannt.
Reicht Alg1 dann nicht, kann aufstockend Alg2 beantragt werden.
Vermutlich nicht, da Du nur eine Ausbildung gemacht und noch nicht richtig gearbeitet hast. Soweit ich weiß hat man nur ein Recht drauf, wenn man schon min. 2 Jahre richtig gearbeitet hat. In dem Fall bekommst Du - wenn Du schon über 25 bis - Hartz IV, ansonsten sind Deine Eltern noch für Dich zuständig. Und wenn Du gekündigt wurdest, hättest Du eh erst eine Sperrzeit, da Du in der Pflicht bist alles dafür zu tun, um die Probleme zu lösen und eine Kündigung zu umgehen.
ALG 1 != Hartz 4. Hartz 4 bekommst Du auch ohne gearbeitet zu haben! Also richtig, Kojak. Und das mit der Sperrzeit stimmt bei mir auch! https://www.arbeitsrechte.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/#_159_SGB_III Googeln und Lesen soll helfen.
Was du nicht sagst... Ist aber ein schlechter Konter, wenn man nicht im Recht ist. ;)
Hallo,
wenn in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wichtig ist, dass man sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet, Arbeitslosengeld beantragt und ab Beginn der Arbeitslosigkeit Arbeitsfähigkeit (=keine Krankschreibung) besteht.
Das Arbeitslosengeld beträgt 60% des Nettoentgelts des Durchschnitts der letzten 12 Monate.
Gruß
RHW
Falsch. Man muss 1 Jahr Arbeiten um Hatz 4 zu bekommen. Dabei ist es egal ob als Auszubildender oder Angestellter.
Falsch ist auch das er eine Sperre bekommt, er wird keine Sperre bekommen solange ER gekündigt wird. Sollte er selber kündigen bekommt er eine Sperre von 3 Monaten.