Was passiert, wenn ich ALG1 beziehe und in den Urlaub fliege ohne bescheid zu sagen?
7 Antworten
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naja, grundsätzlich solltest du jederzeit verfügbar sein falls eben was reinkommt.
wenn du jetzt nicht bescheid gibst und es kommt was rein - dann fällts auf. dann bekommst ne sanktion. wenn nichts rein kommt, fällts auch nicht auf... und es passiert nichts
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stellenangebote auf die du dich bewerben solltest (bzw würde des vermutlich via mail noch gehen), vorstellungsgespräche oder irgendwelche persönlichen beratungstermine...
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Wenn ich diesbezüglich eine Sperre bekommen würde, hätte ich danach nochmal die möglichkeit ALG1 neu zu beantragen?
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Sobald das Arbeitsamt das rausfindet, ist Dein ALG weg.
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Eintreten einer Sperrzeit bzw. Leistungsversagung mit Rückforderung von ALG.
Ggf. Verhängung eines Ordungs- oder Bußgeldes.
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Wenn du ohne Zustimmung Urlaub machen, verlierst du den Anspruch auf Arbeitslosengeld und musst ggf. zu viel gezahlte Leistungen an das Amt zurückzahlen.
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Wenn ich diesbezüglich eine Sperre bekommen würde, hätte ich danach nochmal die möglichkeit ALG1 neu zu beantragen?
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Einen Antrag stellen kannst du. Hast aber erst einmal finanziellen Ausfall und ggf. musst du dich auch um deine Krankenversicherung kümmern.
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Wie meinst du mit der Krankenversicherung?
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Solange du Arbeitslosengeld beziehst, bist du auch krankenversichert. Wenn du den Anspruch verlierst, bist du auch nicht mehr krankenversichert und die Nachversicherungszeit beträgt nur 4 Wochen.
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Wenn das bemerkt wird musst du mit Kürzungen rechnen.Du könntest im Urlaub krank werden oder Termine versäumen.Also keine gute Idee.
Was genau heißt "es kommt was rein"?