Was passiert, wenn ich ALG1 beziehe und in den Urlaub fliege ohne bescheid zu sagen?
7 Antworten
naja, grundsätzlich solltest du jederzeit verfügbar sein falls eben was reinkommt.
wenn du jetzt nicht bescheid gibst und es kommt was rein - dann fällts auf. dann bekommst ne sanktion. wenn nichts rein kommt, fällts auch nicht auf... und es passiert nichts
stellenangebote auf die du dich bewerben solltest (bzw würde des vermutlich via mail noch gehen), vorstellungsgespräche oder irgendwelche persönlichen beratungstermine...
Wenn ich diesbezüglich eine Sperre bekommen würde, hätte ich danach nochmal die möglichkeit ALG1 neu zu beantragen?
Sobald das Arbeitsamt das rausfindet, ist Dein ALG weg.
Eintreten einer Sperrzeit bzw. Leistungsversagung mit Rückforderung von ALG.
Ggf. Verhängung eines Ordungs- oder Bußgeldes.
Wenn du ohne Zustimmung Urlaub machen, verlierst du den Anspruch auf Arbeitslosengeld und musst ggf. zu viel gezahlte Leistungen an das Amt zurückzahlen.
Wenn ich diesbezüglich eine Sperre bekommen würde, hätte ich danach nochmal die möglichkeit ALG1 neu zu beantragen?
Einen Antrag stellen kannst du. Hast aber erst einmal finanziellen Ausfall und ggf. musst du dich auch um deine Krankenversicherung kümmern.
Wie meinst du mit der Krankenversicherung?
Solange du Arbeitslosengeld beziehst, bist du auch krankenversichert. Wenn du den Anspruch verlierst, bist du auch nicht mehr krankenversichert und die Nachversicherungszeit beträgt nur 4 Wochen.
Wenn das bemerkt wird musst du mit Kürzungen rechnen.Du könntest im Urlaub krank werden oder Termine versäumen.Also keine gute Idee.
Was genau heißt "es kommt was rein"?